Norm
AußStrG §10 ARechtssatz
Die Übergehung eines Sachverständigengutachtens, das nach der Entscheidung der ersten Instanz vorgelegt wurde und vom Rekursgericht gemäß § 10 AußStrG zu berücksichtigen war, könnte allenfalls enen Verfahrensmangel, nicht aber einen Nichtigkeitsgrund darstellen (§ 477 ZPO).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0006770Dokumentnummer
JJR_19730605_OGH0002_0040OB00537_7300000_001