Im verwaltungsgerichtlichen Verfahren ist strittig, ob dem Verein "Engel auf Pfoten" (der mitbeteiligten Partei) die Gebührenbefreiung nach § 2 Z. 3 des Gebührengesetzes 1957 (GebG 1957) zukommt. Die Statuten der mitbeteiligten Partei lauten, soweit für das Beschwerdeverfahren von Relevanz: "§ 1 Der Verein führt den Namen 'E' - Verein zur Förderung der Mobilität sehbehinderter und blinder Menschen. ... § 2 Zweck Der Verein, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn gerichtet is... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §34 Abs1;BAO §40 Abs1;BAO §41 Abs1;
Rechtssatz: Die begünstigten Zwecke müssen durch die Körperschaft selbst und unmittelbar gefördert werden. Wenn Idealziele gefördert, diese aber über den Weg und mit Hilfe Dritter erreicht werden sollen, dann wäre das Unmittelbarkeitsprinzip nicht erfüllt. Die zweite Seite des Unmittelbarkeitsprinzips ist die, dass ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: BAO §34 Abs1;BAO §41 Abs1;GebG 1957 §2 Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 93/13/0210 E 20. Februar 1996 RS 1(hier nur der erste Satz) Stammrechtssatz Nach dem im § 41 Abs 1 BAO zum Ausdruck kommenden Grundsatz der formellen Satzungsmäßigkeit müssen die Satzungszwecke und die Art der Verwirklichung so gen... mehr lesen...
Der beschwerdeführende Verein erhielt von X S 15.000,--, von Y S 30.000,-- und von Z S 40.000,-- geschenkt. In seiner diesbezüglichen Anzeige an das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Graz (im Folgenden: Finanzamt) vom 21. Jänner 1994 wies der Beschwerdeführer darauf hin, dass er seit 1. März 1993 nach seiner Satzung und tatsächlichen Geschäftsgebarung ausschließlich und unmittelbar der Förderung begünstigter Zwecke zumindest überwiegend im Bundesgebiet der Republik Österreich ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §41 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2001/16/0367
2001/16/0368
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2001/16/0369 E 26. Februar 2004
Rechtssatz: Die rein formale programmatische Anführung der Begriffe "religiöse, gemeinnützige und mildtätige Zwecke" in der Satzung reicht nicht aus, um... mehr lesen...
Die mitbeteiligte Partei, Betreiberin des öffentlichen Krankenhauses W. in Feldkirchen, stellte am 20. November 1997 bei der Kärntner Landesregierung den Antrag auf Bewilligung der von ihr geplanten Ausgliederung der im Krankenhaus bestehenden Station für Physiotherapie aus dem öffentlichen Krankenhaus und die Errichtung eines Institutes für Physiotherapie am gleichen Standort. Im von der Kärntner Landesregierung eingeleiteten Ermittlungsverfahren gab die Ärztekammer für Kär... mehr lesen...
Index: L94402 Krankenanstalt Spital Kärnten
Norm: KAO Krnt 1992 §41 Abs1 litc;KAO Krnt 1992 §5 Abs2;KAO Krnt 1992 §8 Abs2 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/11/0318 E 4. Oktober 2000 RS 1 Stammrechtssatz Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes hat die medizinische Betreuung in Anstaltsambulatorien gegenüber der so genannten extramuralen medizinischen Versorgung der Bevölkerung subsidi... mehr lesen...
Die Satzung des beschwerdeführenden Vereins hat auszugsweise folgenden Inhalt: "§ 1 Name, Sitz, Grundlage und Tätigkeitsbereich ... (4) Die Grundlage des Vereins ist das Evangelium von Jesus Christus, wie es in der Heiligen Schrift bezeugt wird. Die Mitglieder des Vereins glauben, dass die Bibel wahr ist, und vertreten deren Aussagen über Gott und den Menschen, die Welt und über die letzten Ziele der Menschen. (5) Der Verein verfolgt ausschließlich religiöse, gemeinnützige u... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §35;BAO §38;BAO §41 Abs1;ErbStG §15 Abs1 Z14 lita;
Rechtssatz: Die Betätigung einer Körperschaft auf religiösem Gebiet wird nur dann als gemeinnützig anzuerkennen sein, wenn sich die ideelle Zielsetzung der Aktivitäten von vornherein an die Allgemeinheit wendet, wobei in erster Linie sittliche, karitative und ethische Wertvorstellu... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §34 Abs1;BAO §35 Abs2;BAO §38;BAO §41 Abs1;ErbStG §15 Abs1 Z14 lita;
Rechtssatz: Zur Frage, ob die in der Vereinssatzung genannten Zwecke religiöser Natur den Tatbestand der Gemeinnützigkeit erfüllen können, ist auf § 41 Abs 1 BAO zu verweisen, wonach die Satzung die entsprechende Betätigung genau umschreiben muss. Satzungszwecke u... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei ist ein Verein, dessen Statuten im hier interessierenden Umfang folgendermaßen lauten: "§ 2. Zweck Der Verein, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist, bezweckt die Förderung der Rechts-, Natur-, Sozial- und Wirtschaftswissenschaften durch Forschungs- und Lehrtätigkeit sowie durch wissenschaftliche Publikationen und Dokumentation. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige wissenschaftliche Zwecke im Sinne der ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §41 Abs1;EStG 1988 §4 Abs4 Z5 lite idF 1993/818;
Rechtssatz: Die abgabepflichtige Partei ist ein Verein, dessen Zweck nach den Statuten lautet: "Der Verein, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist, bezweckt die Förderung der Rechts-, Natur-, Sozial- und Wirtschaftswissenschaften durch Forschungs- und Lehrt... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §34 Abs1;BAO §40 Abs1;BAO §41 Abs1;EStG 1988 §4 Abs4 Z5 lite idF 1993/818;
Rechtssatz: Die Erfüllung der in §§ 34 ff BAO statuierten Voraussetzungen durch eine antragstellende Körperschaft ist ein unerlässliches Tatbestandselement der Erlassung eines begünstigenden Bescheides nach § 4 Abs 4 Z 5 lit e EStG 1988 idF... mehr lesen...
Der beschwerdeführende Verein beantragte mit Eingabe vom 21. Dezember 1994 die Ausstellung eines Bescheides gemäß § 4 Abs. 4 Z. 5 lit. e EStG 1988 in der Fassung BGBl. Nr. 818/1993. § 2 der dem Antrag beigeschlossenen Statuten des Beschwerdeführers regelt den Zweck und § 4 die Mittel zur Erreichung des Vereinszweckes wie folgt: "§ 2 (Zweck) Der Verein, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist, bezweckt, im Interesse der Allgemeinheit und der Volksgesundheit wisse... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §34;BAO §35;BAO §41 Abs1;BAO §42;EStG 1988 §4 Abs4 Z5 lite idF 1993/818;
Rechtssatz: Primäre Zielsetzung einer Jagdpacht ist die waidgerechte Erlegung von Wild. Daran mag der Umstand nichts zu ändern, dass im Jagdgebiet des die Ausstellung eines Bescheides nach § 4 Abs 4 Z 5 lit e EStG 1988 idF BGBl 1993/818 beant... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Antrag des Beschwerdeführers vom 2. November 1995 auf Erteilung der Bewilligung zur Errichtung einer privaten Krankenanstalt (Allergieambulatorium) in der Betriebsform eines selbstständigen Ambulatoriums gemäß § 8 Abs. 2 lit. a der Kärntner Krankenanstaltenordnung 1992 (K-KAO) mangels Bedarfes abgewiesen. In der Begründung: führte die belangte Behörde im Wesentlichen aus, nach dem Antrag des Beschwerdeführers werde das Leistungsangebot des ... mehr lesen...
Index: L94402 Krankenanstalt Spital Kärnten
Norm: KAO Krnt 1992 §41 Abs1 litc;KAO Krnt 1992 §5 Abs2;KAO Krnt 1992 §8 Abs2 lita;
Rechtssatz: Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes hat die medizinische Betreuung in Anstaltsambulatorien gegenüber der so genannten extramuralen medizinischen Versorgung der Bevölkerung subsidiären Charakter (siehe dazu ua das zum Steiermärkischen Krankenanstalten... mehr lesen...
Aus der Beschwerdeschrift und der ihr angeschlossenen Ablichtung des angefochtenen Bescheides ergibt sich Folgendes: Der Beschwerdeführer ist ein Verein. Nach § 2 der ab 29. April 1987 geltenden Statuten bezweckt der Verein die Förderung der beruflichen Tätigkeit der Fachärzte für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde Österreichs, insbesondere auf standespolitischem, nicht kommerziellem und wissenschaftlichem Gebiet im Interesse einer allgemeinen Gesundheitsverbesserung der öster... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §34 Abs1;BAO §35 Abs1;BAO §35 Abs2;BAO §41 Abs1;
Rechtssatz: Bezweckt ein Verein die Förderung der beruflichen Tätigkeit der Fachärzte für Zahnheilkunde, Mundheilkunde und Kieferheilkunde und der Dentisten Österreichs insbesondere auf standespolitischem Gebiet im Interesse einer allgemeinen Gesundheitsverbesserung der österreichischen Bevölkerung, han... mehr lesen...
Mit einer am 7. April 1997 mit zwei Schriftsätzen beurkundeten Vereinbarung gewährte Eva E.M. dem beschwerdeführenden Verein ein auf zwei Jahre befristetes Darlehen im Betrag von DM 100.000,--. Das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Innsbruck erblickte in der Hingabe des zinsenlosen Darlehens eine freigebige Zuwendung und schrieb mit vorläufigem Bescheid vom 18. August 1997 Schenkungssteuer in Höhe von S 10.671,-- vor. In der Berufung gegen diesen Bescheid wurde di... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §34 Abs1;BAO §39 Z5;BAO §41 Abs1;ErbStG §15 Abs1 Z14; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/02/20 93/13/0210 1 Stammrechtssatz Nach dem im § 41 Abs 1 BAO zum Ausdruck kommenden Grundsatz der formellen Satzungsmäßigkeit müssen die Satzungszwecke und die Art der Verwirklichung so genau bezeichnet sein, daß auf Grund der Satzun... mehr lesen...
Mit Gesellschaftsvertrag vom 15. Oktober 1991 wurde die beschwerdeführende GmbH gegründet. Gesellschafter sind die Felbertauernstraße AG (Stammeinlage S 60,000.000,--) und das Bundesland Tirol (Stammeinlage S 20,000.000,--). Am 1. September 1992 wurde der Gesellschaftsvertrag neu gefaßt. Mit Beschluß des Landesgerichtes Innsbruck vom 21. September 1992 wurde die Gesellschaft in das Firmenbuch eingetragen. Die für das vorliegende Beschwerdeverfahren wesentlichen Bestimmungen des Gesell... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §34 Abs1;BAO §41 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):97/14/0008 E 27. Jänner 1998 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/02/20 93/13/0210 1 Stammrechtssatz Nach dem im § 41 Abs 1 BAO zum Ausdruck kommenden Grundsatz der formellen Satzungsmäßigkeit müssen die Satzungszwecke und die Art der Verwirklichung so genau bezei... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist ein Verein, dessen Bildung mit Bescheid der Vereinsbehörde vom 12. November 1985 nicht untersagt worden war. Seine Statuten hatten in ihrer Stammfassung im hier interessierenden Umfang folgenden Wortlaut: "§ 2 Der Verein, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist, bezweckt 1) die Hebung des allgemeinen Interesses an ernster Musik, insbesondere an Oper und Konzert; 2) die Erleichterung des Zuganges zu dieser Kulturgattung ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §34 Abs1;BAO §39 Z5;BAO §41 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/02/20 93/13/0210 1
(hier: Fehlen einer ausreichenden Bindung der
Vermögensverwendung iSd § 39 Z 5 BAO) Stammrechtssatz Nach dem im § 41 Abs 1 BAO zum Ausdruck kommenden Grundsatz der formellen Satzungsmäßigkeit müssen die Satzungszwecke und die Art der Verwirklichung so gen... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 31. Oktober 1990 schrieb das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien auf Grund eines Erwerbes von Todes wegen der Beschwerdeführerin, einer politischen Partei nach dem Parteiengesetz, BGBl. Nr. 404/1975, Erbschaftssteuer in der Höhe von S 1,410.828,-- vor. In der gegen diesen Bescheid erhobenen Berufung wurde vorgebracht, bei der Beschwerdeführerin handle es sich um eine inländische juristische Person (§ 1 Abs. 4 Parteiengesetz), die ausschließlich gemei... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §34 Abs1;BAO §35 Abs1;BAO §40 Abs1;BAO §41 Abs1;
Rechtssatz: Die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecke müssen durch die Körperschaft selbst und unmittelbar gefördert werden. Wenn Idealziele gefördert werden sollen, diese Ziele aber über den Weg und mit Hilfe Dritter erreicht werden, dann wäre das Unmittelbarkeitsprinzip nicht erfüllt. Di... mehr lesen...
Index: 10/12 Politische Parteien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §34 Abs1;BAO §35 Abs1;BAO §40 Abs1;BAO §41 Abs1;ParteienG 1975 §1 Abs2;
Rechtssatz: Politische Parteien können nicht als gemeinnützig anerkannt werden. Zweck der politischen Parteien und politischen Vereine ist es nämlich, auf die Willensbildung bei Bund, Land und Gemeinde Einfluß zu nehmen. Auch wenn dadurch die einzelne Körp... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist ein Verein mit der Bezeichnung "Wiener Musikseminar". Nach den vorliegenden Statuten des Vereines - die mit Hilfe eines allgemein gehaltenen Vordruckes schriftlich niedergelegt sind - erstreckt sich seine Tätigkeit auf das Gebiet des Bundeslandes Wien. Vereinszweck ist die "Durchführung des Seminars". Als ideelle Mittel zur Erreichung des Vereinszweckes dienen "Seminare". Die materiellen Mittel sollen nach den Statuten durch Spenden aufgebracht werden. Für den... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §34 Abs1;BAO §41 Abs1;
Rechtssatz: Nach dem im § 41 Abs 1 BAO zum Ausdruck kommenden Grundsatz der formellen Satzungsmäßigkeit müssen die Satzungszwecke und die Art der Verwirklichung so genau bezeichnet sein, daß auf Grund der Satzung die satzungsmäßigen Voraussetzungen für die in Betracht kommenden Abgabenbegünstigungen geprüft werden können (Hinwei... mehr lesen...