Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §34;Rechtssatz
Primäre Zielsetzung einer Jagdpacht ist die waidgerechte Erlegung von Wild. Daran mag der Umstand nichts zu ändern, dass im Jagdgebiet des die Ausstellung eines Bescheides nach § 4 Abs 4 Z 5 lit e EStG 1988 idF BGBl 1993/818 beantragenden Vereins "experimentelle Maßnahmen" (gemeint zur Erforschung von Methoden zur Wildschadensminimierung) gesetzt werden. Auch machen allfällige durch den Einsatz "experimenteller Maßnahmen" verursachte höhere Kosten die Bewirtschaftung einer Jagd nicht zu einer Betätigung, die ausschließlich wissenschaftlichen Zwecken dient.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1995140135.X01Im RIS seit
12.07.2001