Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §28;BAO §32;EStG 1988 §23 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/14/0115 E 29. Juli 1997 RS 4 Stammrechtssatz Bei der Verwaltung von Wertpapierbesitz gehören die Umschichtungen von Wertpapieren, somit Kauf und Verkauf durch Einschaltung von Banken, grundsätzlich noch zur privaten Vermögensverwaltung; bei Wertpapi... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §28;BAO §32;EStG 1988 §23 Z1;
Rechtssatz: Bedient sich ein Steuerpflichtiger für den An- und Verkauf von Wertpapieren der Banken als Kommissionäre, kann er die für eine allgemeine Handelstätigkeit typische Einflussnahme auf die Höhe des Preises und auf einzelne Kaufkonditionen nur sehr eingeschränkt entfalten; bei... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §28;BAO §32;EStG 1988 §23 Z1;
Rechtssatz: Eine Tätigkeit, die selbständig, nachhaltig, mit Gewinnerzielungsabsicht und Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr unternommen wird, ist erst dann gewerblich, wenn sie den Rahmen der Vermögensverwaltung überschreitet. Dies ist dann der Fall, wenn das Tätigwer... mehr lesen...
Im Beschwerdefall ist strittig, ob die Beschwerdeführer in den Streitjahren aus dem Verkauf verschiedener Liegenschaften gemeinschaftliche Einkünfte aus Gewerbebetrieb bezogen haben. Konkret handelt es sich nach dem angefochtenen Bescheid darum, ob der Verkauf der Objekte A. Weg 19, N. Hauptstraße 59 und N. Alm 169 durch die Beschwerdeführer "als Privatpersonen als Ausfluss der Vermögensverwaltung oder als gewerbliche Tätigkeit zu beurteilen ist". Insgesamt wurden für die Beschwerdefü... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §28;BAO §32;EStG 1972 §23 Z1;EStG 1988 §23 Z1;
Rechtssatz: Eine Tätigkeit, die selbständig, nachhaltig, mit Gewinnabsicht und Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr unternommen wird, ist gewerblich, wenn sie den Rahmen der Vermögensverwaltung überschreitet. Dies ist dann der Fall, wenn das Tätigwerden... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §28;BAO §32;EStG 1972 §23 Z1;EStG 1988 §23 Z1;
Rechtssatz: Berufliche Berührungspunkte zum Immobiliengeschäft und das damit im Vergleich zu einem nicht in der Branche Tätigen zu unterstellende Fach- und Insiderwissen sind geeignet, das Bild der Planmäßigkeit des Vorgehens zu verstärken (Hinweis E 31. Mai 1983, 82/... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §28;BAO §32;EStG 1972 §23 Z1;EStG 1988 §23 Z1;
Rechtssatz: Bei der Verwaltung von Wertpapieren ist es - anders als bei Liegenschaftsbesitz - auch Wesen einer privaten Vermögensverwaltung, diese umzuschichten (Hinweis E 29. Juli 1997, 96/14/0115). European Case Law Identifier (ECLI) EC... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §28;BAO §32;EStG 1972 §23 Z1;EStG 1988 §23 Z1;
Rechtssatz: Die Frage, ob die Vermögensnutzung oder die Vermögensumschichtung bzw Vermögensverwertung im Vordergrund steht, ist eine Sachverhaltsfrage, die nach dem objektiven Gesamtbild des jeweiligen Falles zu lösen ist. Entscheidend ist nicht die abso... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §28;BAO §32;EStG 1972 §23 Z1;EStG 1988 §23 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/13/0236 E 20. Dezember 2000 RS 1(hier nur letzter Satz) Stammrechtssatz Der VwGH hat zur Abgrenzung der Vermögensverwaltung vom gewerblichen Grundstückshandel ua die Aussage getroffen, dass Grundstücke bei den bestehenden Verhältnis... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist ein Verein nach dem VereinsG 1951. Ihre Statuten lauten auszugsweise: "§ 1 Name, Sitz, Wirkungsbereich, Grundsätze 1. Der Verein führt den Namen "LEBENSHILFE TIROL - Gesellschaft für behinderte Menschen". (...) 4. Er ist eine gemeinnützige, nicht auf Gewinn ausgerichtete, politisch und konfessionell unabhängige Vereinigung natürlicher und juristischer Personen zur Förderung, Habilitation und Rehabilitation von Menschen mit geistiger und m... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/03 Steuern vom Vermögen50/01 Gewerbeordnung
Norm: BAO §28;BAO §35;BAO §37;BAO §44 Abs1;BAO §45 Abs2;BAO §93 Abs3 lita;GewO 1994 §1 Abs2;GrStG §2 Z3 litb;GrStG §3 Abs1 Z3 lita;GrStG §4 Abs1;GrStG §4 Abs4;
Rechtssatz: Betreibt ein gemeinnütziger bzw mildtätiger Verein mit der Zielsetzung der Förderung, Habilitation und Rehabilitation von Behinderten Behinderten... mehr lesen...
1.1. Mit den Bescheiden des Bürgermeisters der Gemeinde Saalbach-Hinterglemm je vom 14. Mai 1996 wurde der beschwerdeführenden Partei für zwei Ferienwohnungen mit je mehr als 40 m2 Nutzfläche eine besondere Ortstaxe in der Höhe von je S 6.240,-- vorgeschrieben. Amtliche Erhebungen des Gemeindeamtes hätten ergeben, dass die im Eigentum der beschwerdeführenden Partei befindlichen Wohnungen nicht dem dauernden Wohnbedarf dienten und daher Ferienwohnungen seien. 1.2. In der gegen bei... mehr lesen...
Index: L34005 Abgabenordnung SalzburgL37305 Aufenthaltsabgabe Fremdenverkehrsabgabe NächtigungsabgabeOrtsabgabe Gästeabgabe Salzburg32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §28;LAO Slbg 1963 §23;OrtstaxenG Slbg 1992 §2 Abs3 Z3;
Rechtssatz: Ein Gewerbebetrieb liegt, wenn seine Voraussetzungen im Übrigen gegeben sind, auch dann vor, wenn das Streben nach Gewinn (die Gewinnabsicht) nur ein Nebenzweck ... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Gesellschaft wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 29. Jänner 1979 unter der damaligen Bezeichnung S. Ges.m.b.H. gegründet. Gründungsgesellschafter waren Dr. Renate S. (später verehelichte F.) mit 99 % und Dipl. Ing. Alfred F. Geschäftsführerin war Dr. Renate (verehelichte) F. In der Folge wurde die Bezeichnung der Gesellschaft auf A. Wirtschaftsgütervermietungen Ges.m.b.H. und schließlich auf F. Vermögensverwaltungs Ges.m.b.H. umbenannt. Im Gesellschaftsvertrag vo... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §28;BAO §32;EStG 1988 §10 Abs3;EStG 1988 §2 Abs3 Z3;EStG 1988 §2 Abs3 Z6;EStG 1988 §23 Z1;EStG 1988 §28 Abs1 Z1;GewStG §1 Abs1;
Rechtssatz: Im Vermietungsfall macht Fremdmitteleinsatz Vermögensverwaltung noch nicht zum Gewerbebetrieb (Hinweis E 10.12.1997, 95/13/0115). European Case L... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §28;BAO §32;EStG 1988 §10 Abs3;EStG 1988 §2 Abs3 Z3;EStG 1988 §2 Abs3 Z6;EStG 1988 §23 Z1;EStG 1988 §28 Abs1 Z1;GewStG §1 Abs1;
Rechtssatz: Nach der Judikatur (Hinweis E 10.12.1997, 95/13/0115) erfolgt eine "gewerbliche" Vermietung von Immobilien vor allem in den typischen Fällen gewerblicher Beherbergung von Frem... mehr lesen...
Beim Beschwerdeführer, der die Standesbezeichnung Ingenieur führt, fand im Jahr 1995 über die Jahre 1991 bis 1993 eine abgabenbehördliche Prüfung statt. In einer niederschriftlichen Einvernahme im Zuge der Betriebsprüfung am 23. Oktober 1995 beschrieb der Beschwerdeführer seinen Tätigkeitsbereich als "Automatisierungstechniker" wie folgt: "Im speziellen Konzepterstellung, Entwicklung von Prototypen und Sondermaschinen, Verfahrenstechnik (Messtechnik), Entwicklung von Elektronikelement... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag95/06 Ziviltechniker
Norm: BAO §28;EStG 1972 §22 Abs1 Z1 impl;EStG 1972 §23 Z1 impl;EStG 1988 §22 Z1;EStG 1988 §23 Z1;GewStG §1 Abs1;VwRallg;ZivTG; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/13/0108 E 13. September 1989 RS 2(hier: nur Satz 2; EStG 1988 anzuwenden) Stammrechtssatz Nach übereinstimmende... mehr lesen...
Die unter der "Anton G und Mitges." zusammengeschlossenen Beschwerdeführer erklärten in den Jahren 1988 bis 1991 Einkünfte aus Gewerbebetrieb aus der "Vermietung von Segelyachten" (Verluste 1988 S 214.309,--, 1989 S 752.359,--, 1990 S 2,279.889,-- und 1991 S 722.767,--). Als Anlagevermögen stand eine am 2. August 1988 angeschaffte Motorsegelyacht mit einem Anschaffungswert von S 3,051.000,-- (jährliche Abschreibung S 435.988,--) zu Buch; die in der Schlußbilanz des Jahres 1988 unter V... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §188 Abs1;BAO §28;BAO §32;EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §23 Z1;EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §23 Z1;KStG 1988 §7 Abs3;
Rechtssatz: Eine Tätigkeit, die selbständig, nachhaltig, mit Gewinnabsicht und Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr unternommen wird, ist erst dann gewerblich, wenn sie den Rahmen der V... mehr lesen...
1.1. Der Beschwerdeführer ist ein Verein nach dem Vereinsgesetz und als solcher Revisionsverband (nach dem bis zur Zeit der Erlassung des angefochtenen Bescheides geltenden Genossenschaftsrevisionsgesetz, RGBl. Nr. 133/1903) der ihm als Mitglieder angehörenden Genossenschaften in Tirol. Gemäß § 2 der Satzung des Vereines können alle registrierten Genossenschaften mit Sitz in Tirol und auch sonstige landwirtschaftliche Körperschaften, deren Aufnahme im Interesse des landwirtschaftliche... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §28;EStG 1972 §22 Abs1 Z1;EStG 1972 §23 Z1;GewStG §1 Abs1;GewStG §1 Abs4;
Rechtssatz: Das Bild der freien Berufe ist dadurch gekennzeichnet, daß deren Angehörige die ihrer Qualifikation entsprechende Leistung persönlich erbringen. Nach der Rechtsprechung beider Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts setzt das Grundv... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §28;BAO §31;B-VG Art7 Abs1;EStG 1972 §22 Abs1 Z1;EStG 1972 §23 Z1;GewStG §1 Abs1;GewStG §1 Abs4;
Rechtssatz: Der beschwerdeführende Revisionsverband (ein Verein) wäre auch im Falle einer Gewinnabsicht im Umfang seines Gewerbebetriebes nach § 1 Abs 1 GewStG gewerbesteuerpflichti... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §28;EStG 1972 §22 Abs1 Z1;EStG 1972 §23 Z1;GewStG §1 Abs1;GewStG §1 Abs4;
Rechtssatz: Das Wesen der freiberuflichen Tätigkeit ist durch das persönliche Vertrauensverhältnis zwischen dem freiberuflich Tätigen und seinem Klienten geprägt. Die in der Persönlichkeit liegenden Eigenschaften und Fähigkeiten einer natürl... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §28;EStG 1972 §22 Abs1 Z1;EStG 1972 §23 Z1;GewStG §1 Abs1;GewStG §1 Abs2 Z2;GewStG §1 Abs4;KStG 1966 §8 Abs2;
Rechtssatz: Schließen sich Angehörige freier Berufe zu einem Unternehmen zusammen, um im Rahmen des Zusammenschlusses freiberufliche Leistungen zu erbringen, so hindert dies allein noch nicht die Beurteilu... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag36 Wirtschaftstreuhänder
Norm: BAO §28;EStG 1972 §22 Abs1 Z1;EStG 1972 §23 Z1;GewStG §1 Abs1;GewStG §1 Abs4;WTBO §29 Abs2;
Rechtssatz: Bei dem gewerbesteuerpflichtigen Revisionsverband handelt es sich nicht um einen Zusammenschluß von freiberuflich tätigen, natürlichen Personen zum Zwecke der Ausübung einer bestimmten freibe... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §28;EStG 1972 §22 Abs1 Z1;EStG 1972 §23 Abs1 Z1;GewStG §1 Abs2 Z1;GewStG §1 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/13/0124 E 9. November 1983 RS 1 Stammrechtssatz Allein durch die Organisationsform wird eine an sich freiberufliche Tätigkeit noch nicht zur gewerblichen; der Zusammenschluß mehrerer freiberuflich ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erklärte für das Streitjahr aus seiner Tätigkeit als Arzt einen Gewinn und aus seiner Tätigkeit als gewerblicher Wertpapierhändler einen Verlust in etwa derselben Höhe. Darüber hinaus erklärte er noch Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Im nunmehr angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid gelangte die belangte Behörde zur Ansicht, der bloße An- und Verkauf von Wertpapieren stelle ungeachtet von insgesamt 146 Transaktionen im Streitjahr und des er... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §28;BAO §32;EStG 1988 §23 Z1;EStG 1988 §27 Abs1;HGB §383;HGB §93;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1998140005.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist selbständiger Handelsvertreter. Über mehrere Jahre war er weitaus überwiegend für jenen Unternehmer tätig, der Ende Juli 1994 das Vertragsverhältnis aufkündigte. Ab dem Jahr 1995 war der Beschwerdeführer für drei neue Unternehmer tätig. Aufgrund der genannten Beendigung des Vertragsverhältnisses erhielt der Beschwerdeführer im November 1994 eine Zahlung nach § 24 HandelsvertreterG 1993, BGBl. 88, in Höhe von 1,100.000 S. Er erblickte in dem Vorgang eine Te... mehr lesen...