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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §28;Rechtssatz
Das Wesen der freiberuflichen Tätigkeit ist durch das persönliche Vertrauensverhältnis zwischen dem freiberuflich Tätigen und seinem Klienten geprägt. Die in der Persönlichkeit liegenden Eigenschaften und Fähigkeiten einer natürlichen Person und ihr eigenverantwortliches, von einem charakteristischen Berufsethos getragenes Tätigwerden sind idealtypische Merkmale der freien Berufe. Eine derartige persönliche Tätigkeit könnten juristische Personen nur durch alle ihre Mitglieder und vertretungsbefugten Organe entfalten. Schiebt sich zwischen den Klienten und die natürliche Person, die sich dem persönlichen Kontakt mit dem Klienten stellen muß und die letztlich für die Erfüllung der übernommenen Pflichten mit ihrer Fachkunde einstehen soll, eine andere (juristische) Person als Partner, so ist die persönliche und rechtliche Zurechnung zumindest stark abgeschwächt (Hinweis: VfSlg 10035/1984).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1993170245.X02Im RIS seit
19.02.2002Zuletzt aktualisiert am
11.03.2010