RS Vwgh 1998/8/17 93/17/0245

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Veröffentlicht am 17.08.1998
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §28;
EStG 1972 §22 Abs1 Z1;
EStG 1972 §23 Z1;
GewStG §1 Abs1;
GewStG §1 Abs4;

Rechtssatz

Das Wesen der freiberuflichen Tätigkeit ist durch das persönliche Vertrauensverhältnis zwischen dem freiberuflich Tätigen und seinem Klienten geprägt. Die in der Persönlichkeit liegenden Eigenschaften und Fähigkeiten einer natürlichen Person und ihr eigenverantwortliches, von einem charakteristischen Berufsethos getragenes Tätigwerden sind idealtypische Merkmale der freien Berufe. Eine derartige persönliche Tätigkeit könnten juristische Personen nur durch alle ihre Mitglieder und vertretungsbefugten Organe entfalten. Schiebt sich zwischen den Klienten und die natürliche Person, die sich dem persönlichen Kontakt mit dem Klienten stellen muß und die letztlich für die Erfüllung der übernommenen Pflichten mit ihrer Fachkunde einstehen soll, eine andere (juristische) Person als Partner, so ist die persönliche und rechtliche Zurechnung zumindest stark abgeschwächt (Hinweis: VfSlg 10035/1984).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1993170245.X02

Im RIS seit

19.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

11.03.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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