RS Vwgh 1998/8/17 93/17/0245

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Veröffentlicht am 17.08.1998
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §28;
EStG 1972 §22 Abs1 Z1;
EStG 1972 §23 Z1;
GewStG §1 Abs1;
GewStG §1 Abs4;

Rechtssatz

Das Bild der freien Berufe ist dadurch gekennzeichnet, daß deren Angehörige die ihrer Qualifikation entsprechende Leistung persönlich erbringen. Nach der Rechtsprechung beider Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts setzt das Grundverständnis der freien Berufe voraus, daß natürliche und nicht juristische Personen diese Tätigkeiten entfalten (Hinweis: E 24.5.1984, 83/15/0118, VwSlg 5899 F/1984; VfSlg 11468/1987).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1993170245.X01

Im RIS seit

19.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

11.03.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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