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L34005 Abgabenordnung SalzburgNorm
BAO §28;Rechtssatz
Ein Gewerbebetrieb liegt, wenn seine Voraussetzungen im Übrigen gegeben sind, auch dann vor, wenn das Streben nach Gewinn (die Gewinnabsicht) nur ein Nebenzweck ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1997170249.X02Im RIS seit
07.02.2002