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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §28;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 83/13/0124 E 9. November 1983 RS 1Stammrechtssatz
Allein durch die Organisationsform wird eine an sich freiberufliche Tätigkeit noch nicht zur gewerblichen; der Zusammenschluß mehrerer freiberuflich Tätiger zu einer Personengesellschaft bewirkt daher für sich allein nicht, daß die Tätigkeit dieser Gesellschaft als gewerblich anzusehen wäre und im Sinn des § 1 Abs 2 Z 1 GewStG 1953 den Eintritt der Gewerbesteuerpflicht auslösen würde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1993170245.X03Im RIS seit
19.02.2002Zuletzt aktualisiert am
11.03.2010