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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §28;Rechtssatz
Schließen sich Angehörige freier Berufe zu einem Unternehmen zusammen, um im Rahmen des Zusammenschlusses freiberufliche Leistungen zu erbringen, so hindert dies allein noch nicht die Beurteilung der Tätigkeit als freiberuflich, wenn jede der beteiligten Personen ihre Leistung persönlich erbringt und somit auch das Unternehmen als solches (ausschließlich) eine Geschäftstätigkeit im Bereich der freiberuflichen Tätigkeit entfaltet, sofern die Einstufung als gewerbliche Tätigkeit nicht etwa bereits gemäß § 1 Abs 2 Z 2 GewStG oder gemäß § 8 Abs 2 KStG 1966 geboten ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1993170245.X04Im RIS seit
19.02.2002Zuletzt aktualisiert am
11.03.2010