RS Vwgh 1998/8/17 93/17/0245

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Veröffentlicht am 17.08.1998
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §28;
EStG 1972 §22 Abs1 Z1;
EStG 1972 §23 Z1;
GewStG §1 Abs1;
GewStG §1 Abs2 Z2;
GewStG §1 Abs4;
KStG 1966 §8 Abs2;

Rechtssatz

Schließen sich Angehörige freier Berufe zu einem Unternehmen zusammen, um im Rahmen des Zusammenschlusses freiberufliche Leistungen zu erbringen, so hindert dies allein noch nicht die Beurteilung der Tätigkeit als freiberuflich, wenn jede der beteiligten Personen ihre Leistung persönlich erbringt und somit auch das Unternehmen als solches (ausschließlich) eine Geschäftstätigkeit im Bereich der freiberuflichen Tätigkeit entfaltet, sofern die Einstufung als gewerbliche Tätigkeit nicht etwa bereits gemäß § 1 Abs 2 Z 2 GewStG oder gemäß § 8 Abs 2 KStG 1966 geboten ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1993170245.X04

Im RIS seit

19.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

11.03.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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