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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §28;Rechtssatz
Bei dem gewerbesteuerpflichtigen Revisionsverband handelt es sich nicht um einen Zusammenschluß von freiberuflich tätigen, natürlichen Personen zum Zwecke der Ausübung einer bestimmten freiberuflichen (bzw ähnlichen) Tätigkeit. Vielmehr handelt es sich um den Zusammenschluß von juristischen Personen, nämlich von Genossenschaftern in der Form eines Vereins. Die Tätigkeit der Genossenschaftsrevision und Steuerberatung wird unbestritten nicht von den Vereinsmitgliedern persönlich ausgeübt (im übrigen auch nicht von den Organwaltern des Vereins), sondern von den Dienstnehmern des Vereins. Bei diesen Gegebenheiten kann keine Rede von einer - für die freien Berufe charakteristischen - selbständigen, persönlichen Leistungserbringung durch die im Verband zusammengeschlossenen Mitglieder sein, denen grundsätzlich die Qualifikation freiberuflich Erwerbstätiger zukäme (eine ähnliche Gesellschaftsstruktur, wie sie § 29 Abs 2 WTBO vorsieht, liegt hier nicht vor).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1993170245.X05Im RIS seit
19.02.2002Zuletzt aktualisiert am
11.03.2010