RS Vwgh 1998/8/17 93/17/0245

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Veröffentlicht am 17.08.1998
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
36 Wirtschaftstreuhänder

Norm

BAO §28;
EStG 1972 §22 Abs1 Z1;
EStG 1972 §23 Z1;
GewStG §1 Abs1;
GewStG §1 Abs4;
WTBO §29 Abs2;

Rechtssatz

Bei dem gewerbesteuerpflichtigen Revisionsverband handelt es sich nicht um einen Zusammenschluß von freiberuflich tätigen, natürlichen Personen zum Zwecke der Ausübung einer bestimmten freiberuflichen (bzw ähnlichen) Tätigkeit. Vielmehr handelt es sich um den Zusammenschluß von juristischen Personen, nämlich von Genossenschaftern in der Form eines Vereins. Die Tätigkeit der Genossenschaftsrevision und Steuerberatung wird unbestritten nicht von den Vereinsmitgliedern persönlich ausgeübt (im übrigen auch nicht von den Organwaltern des Vereins), sondern von den Dienstnehmern des Vereins. Bei diesen Gegebenheiten kann keine Rede von einer - für die freien Berufe charakteristischen - selbständigen, persönlichen Leistungserbringung durch die im Verband zusammengeschlossenen Mitglieder sein, denen grundsätzlich die Qualifikation freiberuflich Erwerbstätiger zukäme (eine ähnliche Gesellschaftsstruktur, wie sie § 29 Abs 2 WTBO vorsieht, liegt hier nicht vor).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1993170245.X05

Im RIS seit

19.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

11.03.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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