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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
BAO §28;Rechtssatz
Der beschwerdeführende Revisionsverband (ein Verein) wäre auch im Falle einer Gewinnabsicht im Umfang seines Gewerbebetriebes nach § 1 Abs 1 GewStG gewerbesteuerpflichtig. Seine Tätigkeit kann weder mit noch ohne Gewinnabsicht eine freiberufliche sein (keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen § 1 Abs 4 GewStG, Hinweis VfSlg 11468/1987).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1993170245.X06Im RIS seit
19.02.2002Zuletzt aktualisiert am
11.03.2010