RS Vwgh 1998/8/17 93/17/0245

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Veröffentlicht am 17.08.1998
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §28;
BAO §31;
B-VG Art7 Abs1;
EStG 1972 §22 Abs1 Z1;
EStG 1972 §23 Z1;
GewStG §1 Abs1;
GewStG §1 Abs4;

Rechtssatz

Der beschwerdeführende Revisionsverband (ein Verein) wäre auch im Falle einer Gewinnabsicht im Umfang seines Gewerbebetriebes nach § 1 Abs 1 GewStG gewerbesteuerpflichtig. Seine Tätigkeit kann weder mit noch ohne Gewinnabsicht eine freiberufliche sein (keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen § 1 Abs 4 GewStG, Hinweis VfSlg 11468/1987).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1993170245.X06

Im RIS seit

19.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

11.03.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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