Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §799;ABGB §800;ABGB §801;ABGB §802;BAO §19;BAO §236 Abs1;
Rechtssatz: Hat der sich bedingt erbserklärende Abgabepflichtige als Alleinerbe die Gesamtrechtsnachfolge nach dem Erblasser angetreten, so ist damit iSd § 19 BAO die Verbindlichkeit der Entrichtung der Abgabenschuldigkeit auf ihn übergegangen, s... mehr lesen...
Für den am 26. Jänner 1987 verstorbenen Ehemann der Beschwerdeführerin, einen ungarischen Staatsbürger, wurden zwischen Dezember 1987 und Juni 1989 für die Jahre 1985 bis 1987 Umsatz-, Einkommen- und Gewerbesteuererklärungen sowie Erklärungen zur Feststellung des Einheitswertes des Betriebsvermögens zum 1. Jänner 1986 und 1. Jänner 1987 eingereicht, in welchen als Art des Unternehmens, Beruf oder Art der Tätigkeit bzw. Art des Gewerbebetriebes Dolmetscher und Außenhandelsberater angef... mehr lesen...
Index: 29/01 Zivilrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §19;NachlaßangelegenheitenAbk Ungarn 1967;
Rechtssatz: Wurde die Verlassenschaftsabhandlung entsprechend dem Personalstatut des Erblassers als ungarischer Staatsbürger in ungarn durchgeführt und die AbgPfl nach dem in beglaubigter Übersetzung in den Akten erliegenden Verlassenschaftsbeschluß eines öffentlichen Notars in Budapest als ge... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid der Berufungskommission in Abgabensachen der Landeshauptstadt Innbruck vom 19. Dezember 1991 wurden dem Beschwerdeführer und A "für die Errichtung einer Reihenhausanlage im Anwesen S-Straße 32 l-n" eine Gehsteigabgabe auf Grund der Bestimmungen des Gesetzes vom 25. November 1968 über die Erhebung einer Abgabe für die erstmalige Herstellung zeitgemäßer Gehsteige für die Landeshauptstadt Innsbruck, LGBl. Nr. 23/1969, (im folgende... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid der Berufungskommission in Abgabensachen der Landeshauptstadt Innbruck vom 19. Dezember 1991 wurden der Beschwerdeführerin und P "für die Errichtung einer Reihenhausanlage im Anwesen S-Straße 32 l-n" eine Gehsteigabgabe auf Grund der Bestimmungen des Gesetzes vom 25. November 1968 über die Erhebung einer Abgabe für die erstmalige Herstellung zeitgemäßer Gehsteige für die Landeshauptstadt Innsbruck, LGBl. Nr. 23/1969, (im folgen... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid der Berufungskommission in Abgabensachen der Landeshauptstadt Innbruck vom 19. Dezember 1991 wurden dem Beschwerdeführer und A "für die Errichtung einer Reihenhausanlage im Anwesen S-Straße 32 l-n" ein Erschließungsbeitrag gemäß § 19 Tiroler Bauordnung (TBO) in der Höhe von S 166.032,-- vorgeschrieben. In der Begründung: dieses Bescheides heißt es (u.a.), daß die X-Gesellschaft m.b.H. mit Bescheid des Stadtmagistrates Innsbr... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid der Berufungskommission in Abgabensachen der Landeshauptstadt Innsbruck vom 19. Dezember 1991 wurden der Beschwerdeführerin und P "für die Errichtung einer Reihenhausanlage im Anwesen S-Straße 32 l-n" ein Erschließungsbeitrag gemäß § 19 Tiroler Bauordnung (TBO) in der Höhe von S 166.032,-- vorgeschrieben. In der Begründung: dieses Bescheides heißt es (u.a.), daß die X-Gesellschaft m.b.H. mit Bescheid des Stadtmagistrates Inn... mehr lesen...
Index: L34007 Abgabenordnung TirolL37157 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragTirolL82007 Bauordnung Tirol001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §6;BAO §21 Abs1;BAO §21 Abs2;BauO Tir 1989 §12 Abs2;BauO Tir 1989 §19 Abs1;LAO Tir 1984 §19;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/12/07 93/13/0009 1
(hier Ausf... mehr lesen...
Index: L34007 Abgabenordnung TirolL37157 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragTirolL82007 Bauordnung Tirol001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §354;ABGB §6;BAO §21 Abs1;BAO §21 Abs2;BauO Tir 1989 §12 Abs2;BauO Tir 1989 §19 Abs1;GehsteigabgabeG Innsbruck §2 Abs1;LAO Tir 1984 §19;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS w... mehr lesen...
Index: L34007 Abgabenordnung TirolL37157 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragTirolL82007 Bauordnung Tirol001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §354;ABGB §6;BAO §21 Abs1;BAO §21 Abs2;BauO Tir 1989 §12 Abs2;BauO Tir 1989 §19 Abs1;LAO Tir 1984 §19;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie E 1994/12/07 93/13/0009 1
(hier... mehr lesen...
Index: L34007 Abgabenordnung TirolL37157 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragTirolL82007 Bauordnung Tirol001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §354;ABGB §6;BAO §21 Abs1;BAO §21 Abs2;BauO Tir 1989 §12 Abs2;BauO Tir 1989 §19 Abs1;GehsteigabgabeG Innsbruck §2 Abs1;LAO Tir 1984 §19;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS w... mehr lesen...
1.1. Mit Bescheid des Magistrats der Stadt Wien vom 16. September 1992 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 6 Abs. 3 und 5 Wiener Vergnügungssteuergesetz 1987 - VGSG für das Halten eines Spielapparates und eines Musikautomaten näher bezeichneter Typen "im Betrieb der A-Handelsges.m.b.H. Wien 7, N-Gasse" während des Zeitraumes März 1991 bis Juni 1992 Vergnügungssteuer vorgeschrieben und gleichzeitig ein Verspätungszuschlag und ein Säumniszuschlag auferlegt. Über Berufung des Beschwer... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung WienL37039 Lustbarkeitsabgabe Vergnügungssteuer Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §21 Abs1;LAO Wr 1962 §19;VergnügungssteuerG Wr 1987 §1 Abs1 Z3;VergnügungssteuerG Wr 1987 §13 Abs1 idF 1988/040;
Rechtssatz: Wie sich aus der Entstehungsgeschichte des § 13 Abs 1 Wr VergnügungssteuerG 1987 idF 1988/040, mit welchem der Landesgesetzgeber offensichtlich Schwierigk... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war Erbe des am 2. Juli 1986 verstorbenen Josef H. In die Verlassenschaft fiel ein Unternehmen, das der Beschwerdeführer zwar zunächst weiterführte, in der Folge jedoch veräußerte. Neben einem laufenden Gewinn von S 129.018,-- erzielte der Beschwerdeführer im Jahr 1986 einen Veräußerungsgewinn von S 2.285.409,--. In der Einkommensteuererklärung für 1986 hatte der Beschwerdeführer einen Verlustabzug aus 1982 und 1986 (resultierend aus dem Unternehmen des Erblas... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §19;EStG 1972 §24; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/04/14 91/13/0239 2 Stammrechtssatz Der Erbe tritt hinsichtlich des Nachlaßvermögens und der daraus erzielten Einkünfte schon mit dem Todestag in die Rechtsstellung des Erblassers ein. Wenn der Erbe den Betrieb nicht weiterführt, sondern - ohne irgende... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 3. Oktober 1989 setzte der Magistrat der Stadt Wien, MA 4/6, "gemäß § 149 Abs. 2 der Wiener Abgabenordnung - WAO, LGBl. für Wien Nr. 21/1962, in der derzeit geltenden Fassung, in Verbindung mit den §§ 1 und 3 bis 5 und 7 des Wiener Anzeigenabgabegesetzes 1983, LGBl. für Wien Nr. 19/1983, in der derzeit geltenden Fassung", gegenüber dem beschwerdeführenden Verein Anzeigenabgabe für Juni 1989 in Höhe von S 176.189,-- zuzüglich eines Verspätungszuschlages von S 17.619,--... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21;EStG 1972 §20;EStG 1972 §4 Abs4;LAO Wr 1962 §19;
Rechtssatz: Beim Sponsorvertrag verpflichtet sich ein Unternehmen (Sponsor) zu finanziellen Zuwendungen etwa an einen Sportler oder Sportverein, während diese dafür die Verpflichtung übernehmen, für den Sponsor als Werbeträger aufzutret... mehr lesen...
Der im Jahre 1973 verstorbene Vater der Beschwerdeführerin, Oskar R., und Lazar K. waren Gesellschafter einer (zweigliedrigen) Offenen Handelsgesellschaft. Die Einantwortung des Nachlasses nach Oskar R. an die Beschwerdeführerin und ihren Bruder Mag. Peter R. erfolgte im Jahre 1978. Eine Klage der beiden Erben nach Oskar R. mit dem Feststellungsbegehren, daß das in Rede stehende, von der OHG betriebene Unternehmen zu je 25 % Eigentum der Erben nach Oskar R. sei, wurde vom Handelsg... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §536;BAO §19;EStG 1972 §23 Z2;EStG 1972 §24 Abs1 Z2;EStG 1972 §24;
Rechtssatz: Der Erbe tritt hinsichtlich des Nachlaßvermögens und der daraus erzielten Einkünfte schon mit dem Todestag in die Rechtsstellung des Erblassers ein. Wenn der Erbe den Betrieb nicht weiter... mehr lesen...
Mit Punkt I. des Bescheides des Bürgermeisters der mitbeteiligten Stadt Bludenz vom 25. Juni 1987 wurde dem JR (sen., geboren 1908) und der MR (der nunmehrigen Drittbeschwerdeführerin) die baupolizeiliche Bewilligung für den Umbau des Hauses N-Gasse auf den Liegenschaften Bp. nn1 und nn2, je KG Bludenz, erteilt. Punkt 19 der in den Spruchpunkt I. dieses Bescheides aufgenommenen "Baupolizeilichen Vorschreibungen" lautet: "19. Die Zahl der Autostellplätze (Abstell- und Einstellplätz... mehr lesen...
Index: L34008 Abgabenordnung Vorarlberg32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgVG Vlbg 1984 §7 Abs1;BAO §19; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2601/80 E 10. September 1980 RS 1 Stammrechtssatz Ist der Abgabenpflichtige verstorben, dann sind Abgabenbescheide, solange der Nachlaß nicht eingeantwortet ist, von der Verlassenschaft nach dem Abgabenpflichtigen, vertreten durch den Verlassenschaftskurator,... mehr lesen...
Index: L34008 Abgabenordnung Vorarlberg10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgVG Vlbg 1984 §7 Abs1;BAO §19;BAO §93 Abs2;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 81/16/0065 B 17. September 1981 RS 1 Stammrechtssatz Ein Abgabenbescheid, der an eine im Zeitpunkt seiner Erlassung bereits verstorbene Person gerichtet wird, geht ins Leere und vermag auch gegen die Verl... mehr lesen...
Mit einem an Dr. Johann X gerichteten Bescheid vom 1. Oktober 1987 setzte das Finanzamt Vermögensteuer ab dem 1. Jänner 1986 fest. Über eine vom Bescheidadressaten erhobene Berufung entschied die belangte Behörde mit der an "Johann und Dr. Helene X" gerichteten Berufungsentscheidung vom 10. Jänner 1990, die am 23. Februar 1990 der bevollmächtigten Wirtschaftstreuhandgesellschaft zugestellt worden ist. Gegen diesen Bescheid wurde Beschwerde erhoben, wobei als Beschwerdeführer a... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §9;BAO §19;BAO §79;BAO §93 Abs2;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Die Rechtsfähigkeit eines Abgabepflichtigen erlischt mit seinem Tode, sodaß er ab diesem Zeitpunkt nicht mehr als Träger von Rechten und Pflichten anzusehen ist (Hinweis B 11.4.1991, 91/13/0065). Die Erledigung der AbgBeh, welche an eine im... mehr lesen...
Auf die 1971 geborene Beschwerdeführerin sind als testamentarische Alleinerbin nach ihrem im Jänner 1988 infolge eines Sturzes vom Dach verstorbenen Vaters, von dem sie infolge Scheidung der Ehe der Eltern getrennt gelebt hatte, gemäß § 19 Abs. 1 BAO die sich aus Abgabenvorschriften ergebenden Rechte und Pflichten des Vaters übergegangen. Die Beschwerdeführerin läßt es dahingestellt, ob der Todessturz auf Grund eines Unfalles oder in Selbstmordabsicht erfolgte. Am Todestag hatte der V... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §119;BAO §138;BAO §19;
Rechtssatz: Da durch die Gesamtrechtsnachfolge die sich aus den Abgabenvorschriften ergebenden Rechte und Pflichten des Gesamtrechtsvorgängers auf den Gesamtrechtsnachfolger übergehen, trifft diesen auch die Pflicht zum Nachweis oder zumindest zur Glaubhaftmachung der vom normalen Ablauf der Dinge abweichenden Vorgänge, die für ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer sind Erben nach ihrem am 31. Jänner 1979 verstorbenen Ehegatten bzw. Vater. Der Verstorbene übte als Gewerbetreibender den Beruf eines Schildermalers aus. Der Zweitbeschwerdeführer führte den Betrieb seines Vaters nach dessen Tod als Einzelunternehmer fort. Im Jahre 1982 fand für die Jahre 1977 bis 1979 eine Betriebsprüfung betreffend den Betrieb des Verstorbenen statt. Der Prüfer traf dabei unter anderem folgende Feststellungen: 1. Im Jahr 1978 seien ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erzielt als Schildermaler Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Für die Jahre 1983 bis 1985 machte er Betriebsausgaben nach Durchschnittssätzen gemäß der Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 18. August 1976, BGBl. Nr. 475 geltend. Streit besteht im verwaltungsgerichtlichen Verfahren ausschließlich darüber, ob bei der in § 1 der zitierten Verordnung vorgesehenen Pauschalierung von Betriebsausgaben die dort angeführten Durchschnittssätze (Prozentsätze) auf di... mehr lesen...
Beachte Besprechung in: ÖStZB 1992/10; Rechtssatz: Keine Rechtsverletzungsmöglichkeit eines unbedingt erbserklärten Miterben durch einen Bescheid über Einkommensteuer und Gewerbesteuer des Erblassers, der nicht gegen diesen Miterben ergangen ist, sondern an einen anderen. Schlagworte Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Mangel der Rechtsfähigkeit und Handlungsfähigkeit sowie der Ermächtigung des Einschreiters Mangel der Be... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §19;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/13/0032 E 2. Mai 1991 RS 2 Stammrechtssatz Keine Rechtsverletzungsmöglichkeit eines unbedingt erbserklärten Miterben durch einen Bescheid über Einkommensteuer und Gewerbesteuer des Erblassers, der nicht gegen diesen Miterben ergangen ist, sondern an einen anderen. ... mehr lesen...