Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §21 impl;LAO Wr 1962 §19;
Rechtssatz: Die gemäß § 19 LAO Wr gebotene wirtschaftliche Betrachtungsweise besteht darin, daß der wahre wirtschaftliche Gehalt und nicht die äußere Erscheinungsform des tatsächlichen Sachverhaltes maßgebend ist, nicht aber, daß der Besteuerung ein fiktives Geschehen zugrundegelegt wird, wie es bei ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §19;BAO §278; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1990, 92;
Rechtssatz: Die Berufungsbeh muss eine Berufung zurückweisen, wenn der Bescheid des FinA an eine zufolge Verschmelzung nicht mehr existente Kapitalges erging. Eine Sachentscheidung bewirkt inhaltlich Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheides. European Case ... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung WienL37059 Anzeigenabgabe Wien
Norm: AnzeigenabgabeG Wr 1983 §3;LAO Wr 1962 §19; Beachte Siehe:0409/71 E 22. Oktober 1971
Rechtssatz: Ausführungen zum Begriff der Treuhand sowie zur Behauptungspflicht und Konkretisierungspflicht hinsichtlich der wahren wirtschaftlichen und rechtlichen Verhältnisse im Fall einer behaupteten verdeckten Treuhand (Wr Anzeigenabgabe). ... mehr lesen...