Norm: RAO §19KO §46 Abs1 Z2AußStrG.alt, §73
Rechtssatz: Es besteht kein Pfandrecht des Sachwalters (Rechtsanwalt) nach § 19 RAO an den von ihm im Rahmen der ihm übertragenen Vermögensverwaltung verwalteten Geldern. In diesem Zusammenhang erfolgte Zahlungseingänge sind nicht als Zahlungen an den Sachwalter, sondern als Zahlungen an die betroffene Person zu beurteilen. Die Belohnung des Sachwalters stellt allgemein keine Masseforderung in der Ver... mehr lesen...
Norm: RAO §19KO §46 Abs1 Z2AußStrG §73
Rechtssatz: Es besteht kein Pfandrecht des Sachwalters (Rechtsanwalt) nach § 19 RAO an den von ihm im Rahmen der ihm übertragenen Vermögensverwaltung verwalteten Geldern. In diesem Zusammenhang erfolgte Zahlungseingänge sind nicht als Zahlungen an den Sachwalter, sondern als Zahlungen an die betroffene Person zu beurteilen. Die Belohnung des Sachwalters stellt allgemein keine Masseforderung in der Verlasse... mehr lesen...
Norm: DSt 1990 §31RAO §19
Rechtssatz: Die Nichtbeantwortung eines Schreibens im Zuge eines Disziplinarverfahrens ist im Rahmen der Verteidigungsrechte nicht von vorneherein disziplinär, die Nichtbeantwortung einer Anfrage des Ausschusses in einem Kostenprüfungsverfahren stellt aber eine gröbliche Missachtung der Standesbehörde dar. Entscheidungstexte 11 Bkd 1/04 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1438 AfABGB §1440 CbRAO §19
Rechtssatz: Die Aufrechnungsbefugnis des Rechtsanwaltes unterliegt neben den ihm durch § 19 RAO eingeräumten Rechten den allgemeinen Regeln des bürgerlichen Rechts. § 1440 Satz 2 ABGB steht der Aufrechnung seiner Honorarforderung mit einem Treuhanderlag entgegen. Entscheidungstexte 6 Ob 16/02z Entscheidungstext OGH 18.04.2002 6 Ob 16/02z ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1041 A6ABGB §1041 B5ABGB §1295 IIf9ABGB §1431 KRAO §19
Rechtssatz: Gegen den Vertreter des Zedenten, an den der debitor cessus irrtümlich - nicht schuldbefreiend - leistet, steht weder dem debitor cessus ein Anspruch nach § 1431 ABGB, noch dem Zessionar ein solcher nach § 1041 ABGB zu. Der Vertreter des Zedenten, der im Wissen um die Zession mit eigenen Honoraransprüchen aufrechnet (§ 19 RAO), haftet jedoch wegen Eingriffs in frem... mehr lesen...
Norm: RAO §19
Rechtssatz: In der Aufzählung von Bewegungen in einem Erlagsgesuch kann eine Abrechnung nicht erblickt werden, zumal der Disziplinarbeschuldigte auch über den Eingang von Fremdgeldern abzurechnen hatte. In der Darstellung von Zahlungsbewegungen erscheint nicht ausreichend dokumentiert, inwieweit der Disziplinarbeschuldigte seiner Verpflichtung, die ihm zur Eintreibung übergebene Forderung einbringlich zu machen nachgekommen ist, u... mehr lesen...
Norm: ABGB §1440 CbRL-BA 1977 §16RAO §19
Rechtssatz: Die Aufrechnungsbefugnis des Rechtsanwalts ist nur dann abzulehnen, wenn Zahlungen zu einer bestimmten anderen Verwendung als zur Ausfolgung an dessen Klienten geleistet werden. Entscheidungstexte 1 Ob 55/98i Entscheidungstext OGH 29.09.1998 1 Ob 55/98i Veröff: SZ 71/155 8 Ob 194/01i ... mehr lesen...
Norm: RAO §19
Rechtssatz: Das Abzugsrecht nach § 19 Abs 1 RAO besteht unabhängig davon ob die eingegangene Barschaft dem Rechtsanwalt gerade in der Rechtssache zugekommen ist, auf die sich die Kostenforderung bezieht. Entscheidungstexte 1 Ob 55/98i Entscheidungstext OGH 29.09.1998 1 Ob 55/98i Veröff: SZ 71/155 European Case Law ... mehr lesen...
Norm: DSt 1990 §1 Abs1 C4RAO §19
Rechtssatz: Bei der von einem Rechtsanwalt zu fordernden peniblen Geldgebarung (5 Bkd 1/91 uva) gegenüber Klienten ist zu beachten, dass der Rechtsanwalt nur berechtigt ist, von den für seine Partei bei ihm eingegangenen Barschaften die Summe seiner Auslagen und seines Verdienstes, insoweit sie durch erhaltene Vorschüsse nicht gedeckt sind, in Abzug zu bringen, soferne seine Honorarforderungen nicht strittig sin... mehr lesen...
Norm: DSt 1990 §1 Abs1 C1RAO §9RAO §19
Rechtssatz: Durch Unterlassung einer detaillierten Abrechnung, die dem Klienten eine nachvollziehbare lückenlose Aufklärung über für ihn vereinnahmte Beträge und die ihm angelasteten Anwaltskosten gewährt einerseits und durch Anlastung bedeutend überhöhter Kosten andererseits hat der Beschuldigte sowohl Berufspflichten (§§ 9 und 19 RAO) verletzt als auch Ehre und Ansehen des Standes gravierend beeinträchti... mehr lesen...
Norm: RAO §19
Rechtssatz: Findet auf Gegenstände (Edelsteine), die der Mandant als Pfand zur Sicherstellung anfallender Honorarforderungen bestellt hat, keine Anwendung. Entscheidungstexte Bkd 21/87 Entscheidungstext OGH 04.12.1989 Bkd 21/87 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0072024 Do... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 C1DSt 1872 §2 C4RAO §19
Rechtssatz: Wenn in einer Eintreibungssache bei Eingang eines Teilbetrages der Rechtsanwalt diesen Betrag für seine Kosten und für die Kosten des Inkassobüros, durch das er die Vollmacht erhalten hatte, verrechnet, ohne seinen Mandanten vorher zu befragen, wie er verrechnen soll, so verletzt er seine Berufspflichten und beeinträchtigt Ehre und Ansehen des Standes. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: RAO §19
Rechtssatz: § 19 RAO ist auch auf die Beziehungen zwischen zu Kuratoren bestellten Rechtsanwälten und deren Kuranden anwendbar. Entscheidungstexte Bkd 19/87 Entscheidungstext OGH 06.07.1987 Bkd 19/87 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0072020 Dokumentnummer JJR_1987... mehr lesen...
Norm: AO §19AO §46AO §47
Rechtssatz: Die volle Deckung der Forderung des Ausgleichsgläubigers durch eine im Ausgleichsverfahren erlaubte Aufrechnung ist keine Verletzung der Gleichbehandlungsvorschriften und damit keine Sonderbegünstigung nach §§ 47, 47 AO. Entscheidungstexte 5 Ob 310/87 Entscheidungstext OGH 08.05.1987 5 Ob 310/87 Veröff: JBl 1987,582 = RdW 1988,195 ... mehr lesen...
Norm: AO §19AO §20
Rechtssatz: Die Regelung der Aufrechnung im Ausgleichsverfahren beruht auf der Erwägung, dass es unbillig wäre, vom Schuldner des Ausgleichsschuldners Vollzahlung zu verlangen, ihm aber für seine Gegenforderung nur die Ausgleichsquote zu gewähren. Entscheidungstexte 5 Ob 310/87 Entscheidungstext OGH 08.05.1987 5 Ob 310/87 Veröff: JBl 1987,582 = RdW 1988,195 ... mehr lesen...
Norm: AO §16AO §19AO §20bAO §20dKO §16KO §19KO §20 Abs3KO §21
Rechtssatz: Entgegen dem ungenauen Wortlaut des § 20 Abs 3 KO entstehen die gegen die Konkursmasse wirksamen Vertragsverhältnisse nach §§ 21 bis 25 KO nicht erst nach Konkurseröffnung. Es handelt sich vielmehr nur um andere Erscheinungsformen schon vorher existenter - wenn auch bedingter - Ansprüche, die auch ohne Vorschrift des § 20 Abs 3 KO aufrechenbar wären. Es bedarf daher bezüg... mehr lesen...
Norm: AO §16AO §19IO §16IO §19 Abs2KO §16KO §19 Abs2
Rechtssatz: Als aufschiebend bedingte Forderungen im Sinne der KO sind nicht nur solche anzusehen, die zufolge rechtsgeschäftlicher Bestimmung von einem Ereignis abhängen sollen; hierher gehören vielmehr auch gesetzlich bedingte Ansprüche; der Eintritt der Bedingung muss zwar ohne jedes Zutun des Gemeinschuldners eintreten. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: BAO §19JN §1 XVZPO §228 C2ZPO §228 H4
Rechtssatz: Rechte oder Rechtsverhältnisse, für deren Durchsetzung der Rechtsweg unzulässig ist, können auch im Wege der Feststellung nicht vor die ordentlichen Gerichte gebracht werden. Mangels ausdrücklicher Zulassung des ordentlichen Rechtsweges gilt dies für alle Rechtsverhältnisse des öffentlichen Rechtes (hier hinsichtlich des Überganges der Zahlungsverpflichtung eines Abgabenanspruches gegenübe... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 C1RAO §19RAO §19a
Rechtssatz: Dem Rechtsanwalt, der einen bestimmten Betrag mit seiner bestimmten Widmung erhalten hat, ist es weder gestattet, diesen zur Sicherstellung seiner Kostenforderungen zu erlegen (Berufspflichtenverletzung nach § 2 DSt) noch selbst zu entscheiden, inwieweit der Betrag notwendig ist, um den Widmungszweck zu erreichen. Entscheidungstexte Bkd 52/68 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1425 IRAO §19
Rechtssatz: Die Hinterlegung nach § 19 RAO ist ein Sonderfall des § 1425 ABGB und ist daher sinngemäß nach den Bestimmungen dieser Gesetzesstelle zu behandeln. Entscheidungstexte 6 Ob 14/65 Entscheidungstext OGH 17.03.1965 6 Ob 14/65 7 Ob 8/71 Entscheidungstext OGH 20.01.1971 7 Ob 8/71 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1022RAO §19
Rechtssatz: An Beträgen, die der Anwalt nach dem Tod des Machtgebers für diesen einkassiert hat, steht ihm kein Zurückbehaltungsrecht zu. Entscheidungstexte 5 Ob 40/62 Entscheidungstext OGH 15.02.1962 5 Ob 40/62 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0038711 Dokume... mehr lesen...
Norm: ABGB §1438 AfABGB §1440 GRAO §19
Rechtssatz: Das Aufrechnungsverbot des § 1440 ABGB und § 19 RAO ist nur über Einrede zu berücksichtigen. Entscheidungstexte 1 Ob 54/60 Entscheidungstext OGH 09.03.1960 1 Ob 54/60 1 Ob 615/93 Entscheidungstext OGH 17.11.1993 1 Ob 615/93 3 Ob 315/00w ... mehr lesen...
Der Kläger behauptet, daß ihm der Beklagte für gelieferte Waren 75.860 S 99 g schulde. Er habe diese Forderung im Ausgleich des Beklagten zu Sa 8/57 des Kreisgerichtes St. Pölten am 14. August 1957 angemeldet, doch sei die Forderung vom Beklagten und vom Ausgleichsverwalter bestritten worden. Der Kläger begehrt die Fällung des Urteils, der Beklagte sei schuldig, den genannten Betrag nach Maßgabe des zu Sa 8/57 vom Beklagten mit seinen Gläubigern abgeschlossenen Ausgleichs zu zahlen. ... mehr lesen...
Norm: AO §19AO §20
Rechtssatz: Macht der Gläubiger von der ihm durch das Gesetz gegebenen Möglichkeit (§§ 19, 20 AO), während des Ausgleichsverfahrens gerichtlich oder außergerichtlich die Aufrechnung zu erklären, keinen Gebrauch, dann kann er nach Beendigung des Ausgleiches nur mehr mit der Ausgleichsquote seiner Forderung aufrechnen. Entscheidungstexte 5 Ob 404/58 Entscheidungstext O... mehr lesen...
Norm: AO §10 Abs1RAO §19
Rechtssatz: Nach Ausgleichseröffnung kann ein anwaltliches Zurückbehaltungsrecht bzw Pfandrecht an den seither eingegangenen Barschaften des Ausgleichsschuldners nicht mehr entstehen. Entscheidungstexte 1 Ob 121/57 Entscheidungstext OGH 02.05.1957 1 Ob 121/57 Veröff: SZ 30/27 = EvBl 1957/305 S 469 = JBl 1957,649 ... mehr lesen...
Norm: RAO §19
Rechtssatz: Hat der Anwalt nicht ordnungsgemäß bei Gericht erlegt, muss er die gesamten Barerläge herausgeben, ohne dass er dieser Herausgabeverpflichtung seinen Kostenanspruch entgegensetzen könnte. Entscheidungstexte 3 Ob 140/55 Entscheidungstext OGH 28.04.1955 3 Ob 140/55 Bkd 19/87 Entscheidungstext OGH 06.07.1987 Bkd 1... mehr lesen...
Norm: ABGB §1014RAO §19
Rechtssatz: Wenn nicht eine Pauschalentlohnung verabredet wurde, hat der Rechtsanwalt seinem Klienten den Honoraranspruch in ziffernmäßig überprüfbarer Weise mitzuteilen, sodass eine rechnerische Nachprüfung möglich ist. Es kann dem Klienten nicht zugemutet werden, die Berechnung des Verdienstes des Anwaltes nach dem Tarif selbst vorzunehmen. Entscheidungstexte 3 Ob 65... mehr lesen...
Norm: RAO §19
Rechtssatz: Disziplinarverfahren gegen Rechtsanwälte. Ein Zurückbehaltungsrecht nach dem § 19 RAO besteht nicht bezüglich der Gelder, die von der Partei dem Rechtsanwalt mit einer Zweckbestimmung übergeben wurden und dadurch in der Hand des Anwaltes blieben, daß dieser Zweck nicht erreicht werden konnte. Entscheidungstexte Ds 39/36 Entscheidungstext OGH 04.12.1936 Ds 39/3... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 C1RAO §19
Rechtssatz: Der zum Masseverwalter bestellte Rechtsanwalt hat wegen seiner Ansprüche gegen die Masse kein Rückbehaltungsrecht im Sinne des § 19 RAO. Entscheidungstexte Ds 54/32 Entscheidungstext OGH 07.07.1932 Ds 54/32 Veröff: SSt XII/66 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1932:RS00... mehr lesen...
Norm: AO §19
Rechtssatz: Zum Tatbestande des § 19 Abs 2 AO. Entscheidungstexte 3 Ob 567/25 Entscheidungstext OGH 13.07.1925 3 Ob 567/25 Veröff: SZ 7/239 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1925:RS0051828 Dokumentnummer JJR_19250713_OGH0002_0030OB00567_2500000_002 mehr lesen...