Norm
ABGB §1438 AfRechtssatz
Die Aufrechnungsbefugnis des Rechtsanwaltes unterliegt neben den ihm durch § 19 RAO eingeräumten Rechten den allgemeinen Regeln des bürgerlichen Rechts. § 1440 Satz 2 ABGB steht der Aufrechnung seiner Honorarforderung mit einem Treuhanderlag entgegen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116395Im RIS seit
18.05.2002Zuletzt aktualisiert am
28.01.2016