Norm
ABGB §1014Rechtssatz
Wenn nicht eine Pauschalentlohnung verabredet wurde, hat der Rechtsanwalt seinem Klienten den Honoraranspruch in ziffernmäßig überprüfbarer Weise mitzuteilen, sodass eine rechnerische Nachprüfung möglich ist. Es kann dem Klienten nicht zugemutet werden, die Berechnung des Verdienstes des Anwaltes nach dem Tarif selbst vorzunehmen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0045344Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
06.10.2020