Norm
ABGB §1440 CbRechtssatz
Die Aufrechnungsbefugnis des Rechtsanwalts ist nur dann abzulehnen, wenn Zahlungen zu einer bestimmten anderen Verwendung als zur Ausfolgung an dessen Klienten geleistet werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110836Im RIS seit
29.10.1998Zuletzt aktualisiert am
16.04.2013