Norm
UrhG §24Rechtssatz
Da Werknutzungsrechte und Werknutzungsbewilligungen auch schenkungsweise eingeräumt werden können, bedarf ein Schenkungsvertrag über die Gestattung derartiger Verwertungsrechte an einem erst künftig zu schaffenden Werk gemäß dem - insoweit über die in § 943 ABGB normierte Form des Schenkungsvertrages hinausgehenden - § 1 Abs 1 lit d NZwG zu seiner Gültigkeit der Form eines Notariatsaktes, scheidet doch in einem solchen Fall schon der Natur der Sache nach nach "wirkliche Übergabe" zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aus. Auch hier kann aber der Formmangel durch spätere "wirkliche Übergabe" geheilt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0077682Dokumentnummer
JJR_19941018_OGH0002_0040OB00093_9400000_005