Begründung: Der am 9. 4. 1999 geborene Emilio ist der uneheliche Sohn der E***** M***** F***** und des Salvatore C*****; er lebt bei seiner Mutter, der die Pflege und Erziehung zukommen. Der Jugendwohlfahrtsträger beantragte namens des Kindes - Strichaufzählung am 21. 1. 2005, den Vater ab 1. 5. 2004 zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von EUR 240 und - Strichaufzählung am 16. 3. 2005, den Vater mittels einstweiliger Verfügung gemäß § 382a EO zur Leistung eines v... mehr lesen...
Norm: AußStrG-BegleitG ArtXXXII §12UVG §4 Z4
Rechtssatz: § 4 Z 4 UVG idF des AußStr-BegleitG BGBl I 2003/112 ist nach dessen ArtXXXII § 12 nicht anzuwenden, wenn die Klage auf Feststellung der Vaterschaft und Festlegung des Unterhalts vor dem In-Kraft-Treten des AußStr-BegleitG eingebracht wurde. Das gilt auch dann, wenn das Unterhaltsbegehren nach Erlassung eines die Vaterschaft feststellenden Teilurteils - ohne gesetzliche Grundlage - in das... mehr lesen...
Begründung: Die durch den Jugendwohlfahrtsträger vertretene Minderjährige erhob am 26. August 2004 gegen Goran D***** Klage auf Feststellung der Vaterschaft und Zahlung eines monatlichen Unterhalts von 192 EUR. Mit inzwischen rechtskräftigem Urteil vom 30. November 2006 stellte das Erstgericht den Beklagten als Vater der Minderjährigen fest. Die Unterhaltsklage „überwies" es in das außerstreitige Verfahren. Eine Entscheidung oder einen Vergleich über den Unterhaltsanspruch gibt es n... mehr lesen...
Norm: AußStrG-BegleitG ArtXXXII §12UVG §4 Z4
Rechtssatz: § 4 Z 4 UVG idF des AußStr-BegleitG BGBl I 2003/112 ist nach dessen ArtXXXII § 12 nicht anzuwenden, wenn die Klage auf Feststellung der Vaterschaft und Festlegung des Unterhalts vor dem In-Kraft-Treten des AußStr-BegleitG eingebracht wurde. Das gilt auch dann, wenn das Unterhaltsbegehren nach Erlassung eines die Vaterschaft feststellenden Teilurteils - ohne gesetzliche Grundlage - in das... mehr lesen...
Begründung: Der Vater des minderjährigen Julian wurde mit einstweiliger Verfügung vom 17. 2. 2006 verpflichtet, dem Kind ab 2. 2. 2006 einen vorläufigen Unterhalt gemäß § 382a EO von monatlich EUR 105,40 zu zahlen. Im Hinblick auf diesen Unterhaltstitel gewährte das Erstgericht dem Minderjährigen auf dessen Antrag mit Beschluss vom 30. 3. 2006 - weil eine Exekutionsführung gegen den Vater aussichtslos sei - gemäß §§ 3, 4 Z 1 UVG einen monatlichen Unterhaltsvorschuss von EUR 105,40 ... mehr lesen...
Norm: UVG §4 Z3
Rechtssatz: Nach § 4 Z 3 UVG sind Vorschüsse zu gewähren, wenn dem Unterhaltsschuldner aufgrund einer Anordnung in einem strafgerichtlichen Verfahren länger als einen Monat im Inland die Freiheit entzogen wird, wozu auch vorbeugende Maßnahmen nach §§ 21 bis 23 StGB gehören. Entscheidungstexte 6 Ob 139/07w Entscheidungstext OGH 13.07.2007 6 Ob 139/07w ... mehr lesen...
Norm: UVG §4 Z3
Rechtssatz: Haftvorschüsse sind nicht zu gewähren, wenn der Unterhaltsschuldner trotz der Haft über Mittel verfügt, die ihm die Erbringung der von ihm geschuldeten Unterhaltsleistungen ermöglichen, oder er den Unterhalt entsprechend dem Titel während der Haft weiter zahlen kann. Entscheidungstexte 6 Ob 139/07w Entscheidungstext OGH 13.07.2007 6 Ob 139/07w Beisa... mehr lesen...
Norm: UVG §4 Z3
Rechtssatz: Nach § 4 Z 3 UVG sind Vorschüsse zu gewähren, wenn dem Unterhaltsschuldner aufgrund einer Anordnung in einem strafgerichtlichen Verfahren länger als einen Monat im Inland die Freiheit entzogen wird, wozu auch vorbeugende Maßnahmen nach §§ 21 bis 23 StGB gehören. Entscheidungstexte 6 Ob 139/07w Entscheidungstext OGH 13.07.2007 6 Ob 139/07w ... mehr lesen...
Norm: UVG §4 Z3
Rechtssatz: Haftvorschüsse sind nicht zu gewähren, wenn der Unterhaltsschuldner trotz der Haft über Mittel verfügt, die ihm die Erbringung der von ihm geschuldeten Unterhaltsleistungen ermöglichen, oder er den Unterhalt entsprechend dem Titel während der Haft weiter zahlen kann. Entscheidungstexte 6 Ob 139/07w Entscheidungstext OGH 13.07.2007 6 Ob 139/07w Beisa... mehr lesen...
Norm: EO §382aUVG §4 Z1UVG §4 Z5UVG §19 Abs2
Rechtssatz: Unabhängig davon, ob aufgrund einer einstweiligen Verfügung nach § 382a EO ein 'unechter' Titelvorschuss nach § 4 Z 5 UVG oder ein 'echter' Titelvorschuss nach §§ 3, 4 Z 1 UVG begehrt wird, ist der 'vorläufige Unterhalt' kein Vorgriff auf den 'erst festzusetzenden Unterhalt', der eine nachträgliche 'Anpassung' des auf einem Titel nach § 382a EO beruhenden Vorschusses an den endgültigen Un... mehr lesen...
Norm: UVG §3 Z1UVG §3 Z2UVG §4 Z1
Rechtssatz: Während § 3 Z1 UVG die allgemeine Voraussetzung für die Gewährung eines Titelvorschusses, nämlich das Bestehen eines im Inland vollstreckbaren Exekutionstitels normiert, zeigen § 3 Z 2 und § 4 Z1 UVG je eine Möglichkeit der Bevorschussung eines notleidend gewordenen Unterhaltstitels auf. Entscheidungstexte 2 Ob 5/07k Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: UVG §4 Z1UVG §20 Abs1 Z4 lita
Rechtssatz: Das nachträgliche Bekanntwerden eines Dienstgebers des Unterhaltsschuldners kann angesichts des in § 20 Abs 1 Z 4 lit a UVG geregelten Ausnahmetatbestandes (Erfolglosigkeit einer Exekution im Sinne des § 3 Z 2 UVG) auch nicht zur Einstellung von nach § 4 Z 1 UVG gewährten Unterhaltsvorschüssen führen (wenn also ein Exekutionsversuch nur wegen dessen offenkundiger Aussichtslosigkeit unterbleiben ko... mehr lesen...
Begründung: Mit einem auf § 442 ZPO gegründeten Versäumungsurteil des Erstgerichtes vom 23. 7. 2004 wurde die Vaterschaft des Aristoteles S***** (ein griechischer Staatsangehöriger) festgestellt und dieser zur Zahlung eines monatlichen Unterhaltes von EUR 320 ab 10. 10. 2002 für den mj Emanuel verpflichtet. Der Unterhaltsfestsetzung lag die Behauptung der Mutter zugrunde, dass der Vater als Techniker in Feldkirchen bei München beschäftigt sei und monatlich rund EUR 2.000 netto ver... mehr lesen...
Begründung: Der am 2. 12. 2004 geborene minderjährige Marcel ist der uneheliche Sohn der Sabine P***** und des Heimo M*****; er lebt bei seiner Mutter, der die Pflege und Erziehung zukommen. Am 11. 5. 2006 beantragte der Jugendwohlfahrtsträger namens des Kindes, den Vater ab 1. 3. 2006 zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von EUR 184 und zugleich mittels einstweiliger Verfügung gemäß § 382a EO zur Leistung eines vorläufigen Unterhalts von monatlich EUR 105,40 zu verpflichten. Mi... mehr lesen...
Norm: EO §382aUVG §4 Z1UVG §4 Z5UVG §19 Abs2
Rechtssatz: Unabhängig davon, ob aufgrund einer einstweiligen Verfügung nach § 382a EO ein 'unechter' Titelvorschuss nach § 4 Z 5 UVG oder ein 'echter' Titelvorschuss nach §§ 3, 4 Z 1 UVG begehrt wird, ist der 'vorläufige Unterhalt' kein Vorgriff auf den 'erst festzusetzenden Unterhalt', der eine nachträgliche 'Anpassung' des auf einem Titel nach § 382a EO beruhenden Vorschusses an den endgültigen Un... mehr lesen...
Norm: EO §382aUVG §4 Z1UVG §4 Z5UVG §19 Abs2
Rechtssatz: Unabhängig davon, ob aufgrund einer einstweiligen Verfügung nach § 382a EO ein 'unechter' Titelvorschuss nach § 4 Z 5 UVG oder ein 'echter' Titelvorschuss nach §§ 3, 4 Z 1 UVG begehrt wird, ist der 'vorläufige Unterhalt' kein Vorgriff auf den 'erst festzusetzenden Unterhalt', der eine nachträgliche 'Anpassung' des auf einem Titel nach § 382a EO beruhenden Vorschusses an den endgültigen Un... mehr lesen...
Norm: UVG §3 Z1UVG §3 Z2UVG §4 Z1
Rechtssatz: Während § 3 Z1 UVG die allgemeine Voraussetzung für die Gewährung eines Titelvorschusses, nämlich das Bestehen eines im Inland vollstreckbaren Exekutionstitels normiert, zeigen § 3 Z 2 und § 4 Z1 UVG je eine Möglichkeit der Bevorschussung eines notleidend gewordenen Unterhaltstitels auf. Entscheidungstexte 2 Ob 5/07k Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: UVG §4 Z1UVG §20 Abs1 Z4 lita
Rechtssatz: Das nachträgliche Bekanntwerden eines Dienstgebers des Unterhaltsschuldners kann angesichts des in § 20 Abs 1 Z 4 lit a UVG geregelten Ausnahmetatbestandes (Erfolglosigkeit einer Exekution im Sinne des § 3 Z 2 UVG) auch nicht zur Einstellung von nach § 4 Z 1 UVG gewährten Unterhaltsvorschüssen führen (wenn also ein Exekutionsversuch nur wegen dessen offenkundiger Aussichtslosigkeit unterbleiben ko... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss des Erstgerichts vom 4. 10. 2004 wurde der Minderjährigen gemäß § 382a EO beginnend mit 4. 10. 2004 ein vorläufiger monatlicher Unterhaltsbeitrag in Höhe von EUR 105,40 zuerkannt und der in Makedonien lebende Vater der Minderjährigen zur Bezahlung dieser Beträge verpflichtet. Der Versuch, diese einstweilige Verfügung im Rechtshilfeweg zuzustellen, blieb erfolglos. Tatsächlich erfolgte eine Zustellung der einstweiligen Verfügung erst an den in der Folge bes... mehr lesen...
Norm: UVG §4 Z2
Rechtssatz: Der gesetzgeberische Sinn des § 4 Z 2 UVG ist darin gelegen, dass der Staat mit seinen Leistungen nicht nur dann einspringen soll, wenn sich ein Unterhaltsschuldner im Zwangsvollstreckungsverfahren dem Zugriff auf sein Vermögen oder seine Einkünfte entzieht, sondern auch dann, wenn er durch sein Verhalten bereits die Schaffung eines seinen Kräften entsprechenden Unterhaltstitels vereitelt (hat), obwohl er dem Grunde ... mehr lesen...
Norm: UVG §4 Z2
Rechtssatz: Kein Unterhaltsvorschuss gemäß § 4 Z 2 UVG, wenn der Unterhaltsschuldner gänzlich unbekannt ist. Entscheidungstexte 2 Ob 94/07y Entscheidungstext OGH 24.05.2007 2 Ob 94/07y Veröff: SZ 2007/83 10 Ob 55/15h Entscheidungstext OGH 30.06.2015 10 Ob 55/15h 10 Ob 71/15m... mehr lesen...
Begründung: Die Mutter der Rechtsmittelwerberin arbeitete vor deren Geburt als Prostituierte. Der Vater ihres Kindes ist unbekannt. Klagen auf Feststellung der Vaterschaft gegen drei von ihr namhaft gemachte Männer wurden bereits im Jahr 2000 rechtskräftig abgewiesen. Am 22. 1. 2007 beantragte die Minderjährige Unterhaltsvorschüsse gemäß § 4 „Abs 2" (richtig: Z 2) UVG. Es bestehe keine Aussicht, den Vater - offensichtlich einen vormaligen Kunden ihrer Mutter - festzustellen, sodass... mehr lesen...
Norm: UVG §4 Z2
Rechtssatz: Der gesetzgeberische Sinn des § 4 Z 2 UVG ist darin gelegen, dass der Staat mit seinen Leistungen nicht nur dann einspringen soll, wenn sich ein Unterhaltsschuldner im Zwangsvollstreckungsverfahren dem Zugriff auf sein Vermögen oder seine Einkünfte entzieht, sondern auch dann, wenn er durch sein Verhalten bereits die Schaffung eines seinen Kräften entsprechenden Unterhaltstitels vereitelt (hat), obwohl er dem Grunde ... mehr lesen...
Norm: UVG §4 Z2
Rechtssatz: Kein Unterhaltsvorschuss gemäß § 4 Z 2 UVG, wenn der Unterhaltsschuldner gänzlich unbekannt ist. Entscheidungstexte 2 Ob 94/07y Entscheidungstext OGH 24.05.2007 2 Ob 94/07y Veröff: SZ 2007/83 10 Ob 55/15h Entscheidungstext OGH 30.06.2015 10 Ob 55/15h 10 Ob 71/15m... mehr lesen...
Begründung: Der Vater Stole D*****, ein serbisch-montenegrinischer Staatsbürger, ist laut Beschluss des Bezirksgerichts Hernals vom 23. 2. 2000 zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von ATS 2.400,-- = EUR 174,41 verpflichtet, und zwar ausgehend von einem monatlichen Durchschnittseinkommen des Vaters von EUR 944,75 (ohne Sonderzahlungen). Nach dem Versicherungsdatenauszug des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger war der Vater ab 1994 in Österreich überwiege... mehr lesen...
Norm: ASVG §89 Abs1ASVG §89 Abs5UVG §4 Z3UVG §6 Abs2UVF §7 Abs1 Z2
Rechtssatz: Leistungen aus der Pensionsversicherung, die ein unterhaltsberechtigtes Kind auf Grund eines eigenen Anspruchs nach § 89 Abs 5 ASVG erhält, sind bei Berechnung des Unterhaltsvorschusses nach § 4 Z 3 UVG („Haftvorschuss") vom Richtsatz in Abzug zu bringen. Entscheidungstexte 4 Ob 69/07m Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Begründung: Der Vater des am 14. 12. 1992 geborenen mj. Andreas S***** war zuletzt zu einer Unterhaltsleistung von 123,54 EUR verpflichtet. Der Minderjährige bezog Unterhaltsvorschuss in dieser Höhe. Seit 26. 8. 2006 verbüßt der Vater eine Freiheitsstrafe in der Justizanstalt Leoben, sie wird voraussichtlich am 16. 6. 2008 enden. Diese Freiheitsstrafe führte nach § 89 Abs 1 ASVG zum Ruhen der Leistungsansprüche des Vaters aus der Pensionsversicherung. Gemäß § 89 Abs 5 ASVG erhalten... mehr lesen...
Norm: ASVG §89 Abs1ASVG §89 Abs5UVG §4 Z3UVG §6 Abs2UVF §7 Abs1 Z2
Rechtssatz: Leistungen aus der Pensionsversicherung, die ein unterhaltsberechtigtes Kind auf Grund eines eigenen Anspruchs nach § 89 Abs 5 ASVG erhält, sind bei Berechnung des Unterhaltsvorschusses nach § 4 Z 3 UVG („Haftvorschuss") vom Richtsatz in Abzug zu bringen. Entscheidungstexte 4 Ob 69/07m Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern der Unterhaltsberechtigten wurde mit Beschluss des Bezirksgerichts Klosterneuburg vom 14. 7. 1989 im Einvernehmen geschieden. Die am 6. 6. 1986 geborene Unterhaltsberechtigte und ihre vormals sorgeberechtigte Mutter sind österreichische Staatsbürger. Mit Vergleich vom 14. 9. 1989 verpflichtete sich der Vater, der (damals minderjährigen) Unterhaltsberechtigten bis zu deren Selbsterhaltungsfähigkeit einen monatlichen Unterhalt von ATS 2.000 zu bezahlen.... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verpflichtete mit Beschluss vom 1. 6. 2005 den Vater, der noch für eine im Oktober 1994 geborene Tochter sorgepflichtig ist, zu einem monatlichen Unterhaltsbeitrag von 176 EUR ab 1. 1. 2005 für seinen im Jänner 1999 geborenen Sohn Daniel. Der Unterhaltsbemessung lag ein vom Vater unter Anspannung all seiner Kräfte erzielbares monatliches Durchschnittseinkommen einschließlich der Sonderzahlungen von 1.100 EUR zugrunde. Mit Beschluss vom 25. 7. 2005 erhöhte... mehr lesen...