Begründung: Der am 31. 7. 1990 geborene Antragsteller lebt bei seiner Mutter in Deutschland. Beide sind deutsche Staatsbürger. Der Vater ist österreichischer Staatsbürger und hatte seinen Wohnsitz zunächst in Wien. Er befindet sich seit 24. 11. 2005 bis voraussichtlich 26. 11. 2006 in Strafhaft in einer österreichischen Justizanstalt. Der Minderjährige begehrt Unterhaltsvorschuss nach § 4 Z 3 UVG in Höhe der Richtsätze des § 6 Abs 2 UVG. Der am 31. 7. 1990 geborene Antragsteller le... mehr lesen...
Begründung: Die am 30. 7. 2003 geborene Milena P***** ist polnische Staatsbürgerin und lebt bei ihrer Mutter in 1210 Wien. Der Vater ist polnischer Staatsbürger und befand sich vom 3. 10. 2004 bis 3. 7. 2006 in Strafhaft in einer österreichischen Justizanstalt. Die Minderjährige begehrt Unterhaltsvorschuss nach § 4 Z 3 UVG in Höhe der Richtsätze des § 6 Abs 2 UVG. Die am 30. 7. 2003 geborene Milena P***** ist polnische Staatsbürgerin und lebt bei ihrer Mutter in 1210 Wien. Der Vate... mehr lesen...
Begründung: In dem, vor dem Pflegschaftsgericht Bezirksgericht Liesing geführten Unterhaltsfestsetzungsverfahren 1 P 163/02g verpflichtete das Bezirksgericht Liesing mit Beschluss vom 18. Mai 2005 ON 37 den Vater der Minderjährigen Sergej P*****K***** (auch K*****), russischer Staatsangehöriger, Opernsänger, der Minderjährigen ab 1. 10. 1999 bis auf weiteres, längstens jedoch bis zur Selbsterhaltungsfähigkeit einen monatlichen Unterhaltsbetrag von EUR 500,-- zu bezahlen. Mit Beschlu... mehr lesen...
Norm: AlVG §66aVerordnung (EWG) Nr 1408/71 des Rates 371R1408 Wanderarbeitnehmerverordnung Art13 Abs1Verordnung (EWG) Nr 1408/71 des Rates 371R1408 Wanderarbeitnehmerverordnung Art13 Abs2 litaUVG §4 Z3
Rechtssatz: Kommt ein in Österreich inhaftierter Strafgefangener seiner Arbeitspflicht (§ 44 StVG) nach, ist er gemäß § 66a AlVG im System der sozialen Sicherheit gegen Arbeitslosigkeit versichert; er ist als Arbeitnehmer iSd Art 1 lit a der VO 1... mehr lesen...
Begründung: Bei der am 14. 4. 2000 in Tijuana geborenen Antragstellerin Victoria C*****, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Wien hat, handelt es sich um eine polnisch-mexikanische Doppelstaatsbürgerin. Der Vater, ein polnischer Staatsangehöriger, verbüßt seit Juli 2003 in Österreich eine lebenslange Haftstrafe. Mit Beschluss vom 31. 1. 2006 (ON U12) hat das Erstgericht der Antragstellerin für die Zeit von 1. 12. 2005 bis 30. 11. 2008 Unterhaltsvorschüsse gemäß § 4 Z 3 UVG zuerkan... mehr lesen...
Norm: AlVG §66aVerordnung (EWG) Nr 1408/71 des Rates 371R1408 Wanderarbeitnehmerverordnung Art13 Abs1Verordnung (EWG) Nr 1408/71 des Rates 371R1408 Wanderarbeitnehmerverordnung Art13 Abs2 litaUVG §4 Z3
Rechtssatz: Kommt ein in Österreich inhaftierter Strafgefangener seiner Arbeitspflicht (§ 44 StVG) nach, ist er gemäß § 66a AlVG im System der sozialen Sicherheit gegen Arbeitslosigkeit versichert; er ist als Arbeitnehmer iSd Art 1 lit a der VO 1... mehr lesen...
Begründung: Gegenstand des Verfahrens ist die Frage, ob einem österr. Kind, dessen deutscher Vater in der Bundesrepublik Deutschland eine Haftstrafe verbüßt, ein sogenannter Haftvorschuss nach § 4 Z 3 UVG unter Berücksichtigung der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern, in der geltenden Fassung (im Fo... mehr lesen...
Begründung: Der Oberste Gerichtshof ist an einen Ausspruch des Rekursgerichtes nach § 59 Abs 1 Z 2 AußStrG nicht gebunden (§ 71 Abs 1 AußStrG). Die Zurückweisung eines ordentlichen Revisionsrekurses wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (§ 71 Abs 3 letzter Satz AußStrG). Entgegen dem Ausspruch des Rekursgerichtes liegt (nunmehr) eine erhebliche Rechtsfrage nicht vor. Der Oberste Gerichtshof ist an einen Ausspru... mehr lesen...
Begründung: Der Vater verpflichtete sich im Scheidungsvergleich vom 19.7.1994 nach § 55a EheG dazu, für die Minderjährige einen monatlichen Unterhaltsbetrag von umgerechnet EUR 181,68 zu bezahlen. Erstmals mit Beschluss vom 7. 8. 1995 wurden der Minderjährigen Unterhaltsvorschüsse gemäß §§ 3, 4 Z 1 UVG bewilligt, die in der Folge weiter gewährt wurden. Der Unterhaltstitel wurde nie erhöht. Am 14. 6. 2000 beantragte der Vater eine Unterhaltsherabsetzung, weil über sein Vermögen das ... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern des mj Julian wurde geschieden. Der einkommens- und vermögenslose Minderjährige wird im Haushalt der obsorgeberechtigten Mutter versorgt und betreut. Der Vater hatte für Julian zuletzt monatliche Unterhaltsbeiträge von EUR 220,-- zu zahlen. Ein am 26. 1. 2005 über sein Vermögen eröffneter Privatkonkurs wurde am 21. 6. 2005 nach Bestätigung des von den Gläubigern angenommenen Zahlungsplanes wieder aufgehoben. Laut Zahlungsplan ist der Vater verpflicht... mehr lesen...
Begründung: Die Minderjährige sowie ihre Mutter sind serbisch-montenegrinische Staatsangehörige. Der Vater ist französischer Staatsbürger. Bevor er am 2. 6. 1997 nach Frankreich zurückkehrte, war er in Österreich unselbstständig erwerbstätig. Zum Zeitpunkt der Zustellung der Klage im Verfahren zur Feststellung der Vaterschaft stand er im französischen Militärdienst. Versuche, die vom Vater geschuldeten festgesetzten monatlichen Unterhaltsbeiträge von EUR 143,17 hereinzubringen, ve... mehr lesen...
Norm: UVG §4 Z2
Rechtssatz: Die rechtswirksame Vaterschaftsfeststellung (etwa durch Erklärung vor Gericht [vgl § 114 JN], dem Jugendwohlfahrtsträger [§ 41 JWG 1989 idgF], dem Standesbeamten [§ 53 Abs 1 Z 1 PStG], österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland [§ 53 Abs 2 PStG] oder einem öffentlichen Notar [§§ 52 ff NO]) ist für eine Unterhaltsbevorschussung nach § 4 Z 2 UVG nur dann Voraussetzung, wenn der Betreffende die Vaterschaft bestreit... mehr lesen...
Begründung: Die am 6. 5. 1994 in Hawaii außerehelich geborene mj Malika Grace ist österreichische Staatsbürgerin. Sie wohnte zunächst mit ihrer Mutter in San Francisco. Nach deren Tod am 21. 10. 2002 lebte sie bei Harold Haggai H*****, der laut (amerikanischer) Geburtsurkunde vom 26. 5. 1994 ihr Vater ist, vorerst in den USA und dann in Bangkok, Thailand. Dort wurde sie zu Weihnachten 2003 von Rosa S*****, ihrer mütterlichen Großmutter, besucht, die sie mit nach Österreich nahm, w... mehr lesen...
Norm: UVG §4 Z2
Rechtssatz: Die rechtswirksame Vaterschaftsfeststellung (etwa durch Erklärung vor Gericht [vgl § 114 JN], dem Jugendwohlfahrtsträger [§ 41 JWG 1989 idgF], dem Standesbeamten [§ 53 Abs 1 Z 1 PStG], österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland [§ 53 Abs 2 PStG] oder einem öffentlichen Notar [§§ 52 ff NO]) ist für eine Unterhaltsbevorschussung nach § 4 Z 2 UVG nur dann Voraussetzung, wenn der Betreffende die Vaterschaft bestreit... mehr lesen...
Norm: UVG §4 Z3
Rechtssatz: Bei der Beantwortung der Frage, ob dem Unterhaltsschuldner iSd § 4 Z 3 UVG länger als einen Monat „die Freiheit entzogen wird", ist nach hA nicht darauf abzustellen, ob die Haft zum Zeitpunkt der Antragstellung bzw Beschlussfassung tatsächlich bereits zumindest einen Monat gedauert hat, sondern auf die (voraussichtlich) insgesamt über einen Monat hinausgehende Dauer, auch wenn nur mehr ein voraussichtlich kürzer als ... mehr lesen...
Begründung: Mit dem am 27. 7. 2004 beim Erstgericht eingelangten Antrag begehrte der Jugendwohlfahrtsträger als Vertreter des Minderjährigen die Gewährung monatlicher Unterhaltsvorschüsse in Höhe der Richtsätze nach § 6 Z 2 UVG (Haftvorschüsse nach § 4 Z 3 UVG). Dessen Vater, der Unterhaltsschuldner Martin W*****, sei „derzeit" auf Grund einer Anordnung in einem strafgerichtlichen Verfahren in der Justizanstalt Josefstadt in Untersuchungshaft (ON 90). Am selben Tag wurde eine Haf... mehr lesen...
Norm: UVG §4 Z3
Rechtssatz: Bei der Beantwortung der Frage, ob dem Unterhaltsschuldner iSd § 4 Z 3 UVG länger als einen Monat „die Freiheit entzogen wird", ist nach hA nicht darauf abzustellen, ob die Haft zum Zeitpunkt der Antragstellung bzw Beschlussfassung tatsächlich bereits zumindest einen Monat gedauert hat, sondern auf die (voraussichtlich) insgesamt über einen Monat hinausgehende Dauer, auch wenn nur mehr ein voraussichtlich kürzer als ... mehr lesen...
Begründung: Die am 16. 11. 1985 geborene Manuela E*****, eine deutsche Staatsangehörige mit gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich, hat am 7. 10. 2003 beim Erstgericht gemäß §§ 3, 4 Z 1 UVG die Gewährung eines monatlichen Unterhaltsvorschusses von EUR 277,76 mit der
Begründung: beantragt, die Führung einer Exekution erscheine aussichtslos, weil der Aufenthalt des Unterhaltsschuldners Gebro E*****, der sich im Vergleich vom 24. 10. 2000 vor dem Amtsgericht Aschaffenburg zu einem monat... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 10. 4. 2001 wurden dem Minderjährigen für die Zeit vom 1. 3. 2001 bis 29. 2. 2004 Richtsatzvorschüsse gemäß § 4 Z 3 UVG gewährt, weil sich der unterhaltspflichtige Vater in Haft befand. Am 11. 3. 2004 teilte das zuständige Amt für Jugend und Familie dem Erstgericht mit, dass der Vater am 12. 3. 2003 aus der Haft entlassen worden sei. Mit Beschluss vom 29. 3. 2004 stellte das Erstgericht deshalb die Vorschüsse mit Ablauf des März 2003 ein. Mit Beschlu... mehr lesen...
Begründung: Die mj Antragsteller sind eheliche Kinder der Carola und des Dr. Helmut S*****. Alle vier sind deutsche Staatsbürger. Der Vater befand sich seit Oktober 2002 in der Bundesrepublik Deutschland in Haft; die Kinder sind in Pflege und Erziehung der Mutter in Österreich. Am 15. 1. 2003 stellte die Mutter als Vertreterin der Kinder den Antrag, den beiden Minderjährigen Unterhaltsvorschüsse in gesetzlicher Höhe zu gewähren. Eine Festsetzung des Unterhaltsbeitrages im Sinne d... mehr lesen...
Norm: UVG §4 Z5UVG §20 Abs1 Z4 litaUVG §20 Abs2
Rechtssatz: Bei Vorschüssen nach § 4 Z 5 UVG handelt es sich um „unechte Titelvorschüsse", die als Titel eine einstweilige Verfügung nach § 382a EO voraussetzen. Fällt der Titel weg, sind die Vorschüsse nach § 20 Abs 1 Z 4 lit a, Abs 2 UVG einzustellen. Das Gesetz stellt klar, dass die Einstellung nicht erst mit der gerichtlichen Beschlussfassung, sondern (rückwirkend) mit dem Eintritt des Einstel... mehr lesen...
Begründung: Mit rechtskräftiger einstweiliger Verfügung vom 20. 9. 2002 (ON 13) hat das Erstgericht der Minderjährigen ab 20. 9. 2002 bis zur rechtskräftigen Beendigung des eingeleiteten Unterhaltsfestsetzungsverfahrens gemäß § 382a EO einen vorläufigen Unterhalt in Höhe von EUR 105,40 monatlich zuerkannt und ausgesprochen, dass die einstweilige Verfügung mit rechtskräftiger Beendigung des Unterhaltsfestsetzungsverfahrens außer Kraft tritt. Die einstweilige Verfügung wurde dem Va... mehr lesen...
Norm: UVG §4 Z5UVG §20 Abs1 Z4 litaUVG §20 Abs2
Rechtssatz: Bei Vorschüssen nach § 4 Z 5 UVG handelt es sich um „unechte Titelvorschüsse", die als Titel eine einstweilige Verfügung nach § 382a EO voraussetzen. Fällt der Titel weg, sind die Vorschüsse nach § 20 Abs 1 Z 4 lit a, Abs 2 UVG einzustellen. Das Gesetz stellt klar, dass die Einstellung nicht erst mit der gerichtlichen Beschlussfassung, sondern (rückwirkend) mit dem Eintritt des Einstel... mehr lesen...
Begründung: Der Vater wurde mit Beschluss des Erstgerichtes vom 22. 10. 2002 zur Zahlung eines monatlichen Unterhaltes von EUR 150,-- ab 1. 10. 2002 für die Minderjährige verpflichtet. Nach den der Unterhaltsfestsetzung zugrunde gelegten Angaben der Mutter als Vertreterin des Kindes (§ 185 Abs 3 AußStrG aF) war der Vater damals in Marchtrenk als Lagerarbeiter mit einem monatlichen Nettoeinkommen von rund EUR 1.050,-- beschäftigt. Der Vater wurde mit Beschluss des Erstgerichtes vo... mehr lesen...
Norm: StbG §20 Abs1UVG §3UVG §4 Z1VO (EWG) Nummer1408/71
Rechtssatz: 1. Das UVG knüpft grundsätzlich daran an, dass das minderjährige Kind entweder österreichischer Staatsbürger oder staatenlos ist. Der Umstand, dass sowohl der Mutter als auch dem Kind die österreichische Staatsbürgerschaft zugesichert wurde, bedeutet nicht, dass ein Anspruch nach dem UVG besteht, weil die mit der Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft verbundenen G... mehr lesen...
Begründung: Der mj. L***** B***** und seine geschiedenen Eltern L***** B***** sen. und Mi*****-Di***** K***** sind rumänische Staatsangehörige. Li***** B***** wohnt mit seiner Mutter in 7022 Schattendorf. Der Vater hat in Österreich keinen fixen Wohnsitz, sondern hält sich immer nur solange auf, als es fremdenpolizeilich möglich ist. Danach befindet er sich in Italien und danach wieder in Rumänien. Die Ehe der Eltern wurde mit Beschluss des Bezirksgerichtes Schwechat vom 16.12.1992... mehr lesen...
Norm: StbG §20 Abs1UVG §3UVG §4 Z1VO (EWG) Nummer1408/71
Rechtssatz: 1. Das UVG knüpft grundsätzlich daran an, dass das minderjährige Kind entweder österreichischer Staatsbürger oder staatenlos ist. Der Umstand, dass sowohl der Mutter als auch dem Kind die österreichische Staatsbürgerschaft zugesichert wurde, bedeutet nicht, dass ein Anspruch nach dem UVG besteht, weil die mit der Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft verbundenen G... mehr lesen...
Norm: UVG §4 Z5UVG §15 Abs2
Rechtssatz: Ein Rekurs gegen eine Vorschussgewährung nach § 4 Z 5 UVG kann nicht auf solche Umstände gestützt werden, die den Grund und die Höhe des Unterhaltsanspruchs betreffen. Entscheidungstexte 6 Ob 50/05d Entscheidungstext OGH 19.05.2005 6 Ob 50/05d European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:A... mehr lesen...
Norm: UVG §4 Z5
Rechtssatz: Bei der Gewährung von Vorschüssen nach § 4 Z 5 UVG sind die in § 7 Abs 1 Z 1 und 2 genannten Umstände ohne Bedeutung. Sie hindern die Vorschussgewährung nicht. Entscheidungstexte 6 Ob 50/05d Entscheidungstext OGH 19.05.2005 6 Ob 50/05d European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2005:RS011... mehr lesen...
Begründung: Der Minderjährige wuchs zunächst bei seiner Mutter auf und bezog von seinem unehelichen Vater Unterhalt. Nach einem kurzfristigen Aufenthalt in einem Krisenzentrum übersiedelte er im April 2002 zu seinem Vater. Am 3. 12. 2002 beantragte der Jugendwohlfahrtsträger, die Mutter ab 2. 4. 2002 zu monatlichen Unterhaltszahlungen von 200 EUR zu verpflichten und ihr ab Antragstag einen vorläufigen Unterhalt gemäß § 382a EO von 123,60 EUR aufzuerlegen. Mit einstweiliger Verfüg... mehr lesen...