Norm
ASVG §89 Abs1Rechtssatz
Leistungen aus der Pensionsversicherung, die ein unterhaltsberechtigtes Kind auf Grund eines eigenen Anspruchs nach § 89 Abs 5 ASVG erhält, sind bei Berechnung des Unterhaltsvorschusses nach § 4 Z 3 UVG („Haftvorschuss") vom Richtsatz in Abzug zu bringen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
EigeneinkommenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0121964Im RIS seit
23.05.2007Zuletzt aktualisiert am
16.06.2011