Norm: UVG §4 Z4
Rechtssatz: Es steht der Gewährung von Unterhaltsvorschüssen nach § 4 Z 4 UVG nicht entgegen, wenn der Unterhaltsantrag erst nach Vorliegen der erstinstanzlichen Statusentscheidung, aber noch vor Eintritt der Rechtskraft der Statusentscheidung gestellt wurde. Entscheidungstexte 10 Ob 79/19v Entscheidungstext OGH 29.04.2020 10 Ob 79/19v ... mehr lesen...
Norm: UVG §3 Z2UVG §4 Z1
Rechtssatz: Entscheidend für die Beurteilung, ob ein Unterhaltsschuldner in die von § 3 Z 2 erster Fall UVG erfassten Schuldner mit verpflichtender Exekutionsführung nach § 294a EO einzustufen ist, oder zu jener Gruppe gehört, gegen die erfolglose Fahrnisexekution kombiniert mit Exekution nach § 372 EO geführt werden muss, ist seine sozialwirtschaftliche Einordnung. Da es für die Gewährung von Unterhaltsvorschüssen im S... mehr lesen...
Begründung: Die Eltern der Minderjährigen schlossen am 1. 9. 2010 vor dem Erstgericht einen Scheidungsfolgenvergleich, nach dessen Inhalt die alleinige Obsorge für die Minderjährige der Mutter zukommt. Der Vater verpflichtete sich, zum Unterhalt seiner Tochter ab 1. 11. 2010 bis zu deren Selbsterhaltungsfähigkeit einen monatlichen Unterhaltsbeitrag von 200 EUR zu zahlen, und zwar die bis zum Eintritt der Wirksamkeit der Vereinbarung fällig gewordenen Beträge binnen 14 Tagen, die wei... mehr lesen...
Begründung: Der am 11. 3. 2010 geborene mj T********** ist österreichischer Staatsbürger und lebt bei seiner Mutter in Wien. Am 1. 6. 2010 brachte er (vertreten durch den Jugendwohlfahrtsträger) beim Erstgericht einen gegen P***** S***** gerichteten Antrag auf Feststellung der Vaterschaft ein und begehrte einen monatlichen Unterhaltsbeitrag von 320 EUR monatlich ab 11. 3. 2010; in der Folge schränkte er das Unterhaltsbegehren auf 270 EUR monatlich ein (ON 19). Mit (mündlich verkünde... mehr lesen...
Begründung: Der am 2. 12. 2008 geborene mj N***** ist österreichischer Staatsbürger und lebt bei seiner Mutter in Wien. Am 25. 3. 2009 brachte er beim Erstgericht einen Antrag auf Feststellung der Vaterschaft, verbunden mit einem Antrag auf Festsetzung von Unterhalt ein. Mit Beschluss des Erstgerichts vom 17. 4. 2009 wurde das Verfahren auf Festsetzung des Unterhalts im Hinblick auf das Verfahren über den Antrag auf Feststellung der Vaterschaft gemäß § 25 Abs 2 AußStrG unterbrochen ... mehr lesen...
Begründung: Mit Eingabe vom 29. 7. 2010 beantragte der Jugendwohlfahrtsträger, den Vater des Minderjährigen ab 1. 7. 2010 zu einer Unterhaltsleistung von 240 EUR monatlich bzw gemäß § 382a EO zu einer vorläufigen Unterhaltsleistung von 130 EUR monatlich zu verpflichten. Zur
Begründung: wurde vorgebracht, dass der Vater keine Unterhaltsleistung erbringe und kein Unterhaltstitel bestehe. Der Vater, der schon seit Jahren keiner versicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehe, könnte als... mehr lesen...
Begründung: Dem Minderjährigen wurde mit rechtskräftigem Beschluss des Erstgerichts vom 2. 6. 2008 (ON U-73) für die Zeit vom 1. 3. 2008 bis 28. 2. 2011 gemäß §§ 3, 4 Z 1 UVG ein monatlicher Unterhaltsvorschuss in Titelhöhe von 180 EUR gewährt. Mit Schreiben vom 31. 8. 2010 (ON U-87) übermittelte der Jugendwohlfahrtsträger dem Erstgericht einen Bescheid der Pensionsversicherungsanstalt vom 24. 8. 2010, wonach dem Minderjährigen ab 7. 7. 2010 eine Pension in der halben Höhe der Pensi... mehr lesen...
Begründung: Die minderjährige N***** und ihre Mutter sind polnische Staatsbürgerinnen. Die Minderjährige lebt bei ihrer Mutter in Wien. Am 13. 4. 2006 brachte sie beim Bezirksgericht Innere Stadt Wien einen Antrag auf Feststellung der Vaterschaft des V***** (eines kroatischen Staatsbürgers) gemäß § 163 Abs 1 ABGB ein; zugleich beantragte sie die Festsetzung des Unterhalts in Höhe von 192 EUR monatlich sowie die Gewährung von vorläufigem Unterhalt gemäß § 382a EO. Mit Beschluss vom 7... mehr lesen...
Begründung: Die am 24. 2. 1992 geborene und daher nunmehr volljährige C***** ist die Tochter von M***** und C*****. Die Antragstellerin und ihre Eltern sind rumänische Staatsbürger. Sie und ihre Mutter leben in Österreich, der Aufenthaltsort des Vaters ist unbekannt. Mit Eingabe vom 27. 10. 2009 beantragte die damals noch minderjährige Antragstellerin, vertreten durch den Jugendwohlfahrtsträger, die Gewährung von Unterhaltsvorschüssen gemäß § 4 Z 2 UVG. Zur
Begründung: wurde angeführ... mehr lesen...
Begründung: Die Minderjährige ist die Tochter von H***** und R*****. Sie lebt bei ihrem Vater. Mit einstweiliger Verfügung vom 31. 5. 2010 verpflichtete das Erstgericht die Mutter gemäß § 382a EO ab 3. 5. 2010 für die Dauer bis zur rechtskräftigen Entscheidung im Unterhaltsfestsetzungsverfahren der Minderjährigen einen vorläufigen monatlichen Unterhaltsbeitrag von 105,40 EUR zu zahlen, wobei der Betrag am Ersten eines jeden Monats im Voraus und erstmals sofort nach Zustellung der... mehr lesen...
Begründung: Die beiden Minderjährigen sind die Söhne von K***** und M*****. Sie leben bei ihrer Mutter. Mit einstweiliger Verfügung vom 10. 3. 2010 verpflichtete das Erstgericht den Vater gemäß § 382a EO ab 8. 3. 2010 bis auf weiteres, längstens jedoch bis zur rechtskräftigen Beendigung des eingeleiteten Unterhaltsfestsetzungsverfahrens einen vorläufigen monatlichen Unterhaltsbeitrag von 141 EUR für den mj M***** und von 122 EUR für den mj M***** zu zahlen, wobei die bis zur Zustell... mehr lesen...
Begründung: Der Minderjährige ist der Sohn von S***** und P*****. Mit Beschluss vom 13. 4. 2010 verpflichtete das Erstgericht die Mutter, für ihren Sohn einen monatlichen Unterhalt von 359 EUR für die Zeit vom 1. 8. 2009 bis 30. 9. 2009 und von 198 EUR ab 1. 10. 2009 zu zahlen, wobei die bisher fällig gewordenen Unterhaltsbeträge binnen 14 Tagen, die künftig fällig werdenden Unterhaltsbeträge jeweils am Ersten eines jeden Monats im Vorhinein zu leisten sind. Dieser Beschluss wurde d... mehr lesen...
Begründung: Der Minderjährige ist der Sohn von S***** und D*****. Er ist in Obsorge seiner Mutter. Mit Beschluss vom 23. 3. 2010 verpflichtete das Erstgericht den Vater, für seinen Sohn ab 1. 8. 2009 monatlich 177 EUR Unterhalt zu zahlen, wobei die künftig fällig werdenden Beträge jeweils am Ersten eines jeden Monats im vorhinein zu leisten seien. Dieser Beschluss wurde dem Jugendwohlfahrtsträger als Vertreter des Minderjährigen in Unterhaltsangelegenheiten am 29. 3. 2010, dem Vater... mehr lesen...
Begründung: Der Minderjährige ist der Sohn von R***** und A*****. Er ist in Obsorge seines Vaters. Mit Beschluss vom 9. 2. 2010 verpflichtete das Erstgericht die Mutter, für ihren Sohn ab 1. 4. 2008 monatlich 90 EUR Unterhalt zu zahlen, wobei die künftig fällig werdenden Unterhaltsbeiträge am Ersten eines jeden Monats im Voraus zu leisten seien. Dieser Beschluss wurde der Mutter am 16. 2. 2010 zugestellt und erwuchs unbekämpft in Rechtskraft. Am 26. 3. 2010 beantragte der Jugendwohl... mehr lesen...
Begründung: Die beiden Minderjährigen sind die Töchter von Seda und Ishak Y*****, österreichische Staatsbürger und leben mit ihrer Mutter in Österreich. Der in der Türkei geborene Vater hat seine Beschäftigung in Österreich zum 28. 7. 2006 gekündigt und nach den Angaben der Mutter im August 2006 den gemeinsamen Haushalt verlassen. Sein Aufenthalt ist ihr unbekannt; er könnte sich unter anderem in Deutschland, in Australien oder in der Türkei aufhalten. Mit Beschlüssen vom 16. 3. 200... mehr lesen...
Begründung: Der Minderjährige ist der Sohn von Birgit F***** und Adolf W*****. Letzterer ist aufgrund eines am 10. 7. 2008 vor der Bezirkshauptmannschaft W***** abgeschlossenen Vergleichs (gemäß § 214 Abs 2 ABGB) seit 1. 7. 2008 zu einem monatlichen Unterhalt von 200 EUR ab 1. 7. 2008 verpflichtet (ON U5). Am 28. 1. 2010 brachte das Kind, vertreten durch den Jugendwohlfahrtsträger, bei Gericht einen Antrag auf Gewährung von Unterhaltsvorschüssen in Titelhöhe gemäß §§ 3, 4 Z 1 UVG mi... mehr lesen...
Begründung: Die am 5. Oktober 1993 geborene Nadine S***** ist die Tochter von Karin S***** und Wolfgang D*****. Mit Beschluss des Bezirksgerichts D***** vom 11. 12. 2009, 1 PU 185/09b-69, wurde der vom Vater zu leistende Geldunterhalt ab 1. 11. 2008 um 70 EUR monatlich auf 350 EUR monatlich erhöht. Der Beschluss wurde dem Vater durch Hinterlegung mit Beginn der Abholfrist am 22. 12. 2009 zugestellt. Die Rechtskraft wurde am 13. Jänner 2010 bestätigt. Am 26. 1. 2010 brachte das Kind,... mehr lesen...
Begründung: Die am 14. 1. 2001 geborene Minderjährige ist die Tochter von Brigitta H***** und Boban R*****. Über Antrag des Kindes erließ das Bezirksgericht Hietzing am 2. 10. 2009 eine einstweilige Verfügung gemäß § 382a EO, mit der der Vater ab 29. 9. 2009 zur Leistung vorläufiger Unterhaltsbeiträge von 122,10 EUR monatlich verpflichtet wurde (ON 2). Die einstweilige Verfügung wurde dem Vater am 7. 10. 2009 zugestellt und ist rechtskräftig geworden. Mit Beschluss vom 24. 12. 2009 ... mehr lesen...
Begründung: Der am 24. 8. 2009 geborene Kevin Elias G***** ist der Sohn von Andrea G***** und Mario G*****. Letzterer ist mit rechtskräftigem Beschluss des Bezirksgerichts Liezen vom 9. 2. 2010, 3 PU 336/09b-7, zu einem monatlichen Unterhalt von 177 EUR ab 24. 8. 2009 verpflichtet worden. Die Rechtskraft des Unterhaltserhöhungsbeschlusses wurde am 5. 3. 2010 bestätigt. Am 22. 3. 2010 brachte das Kind, vertreten durch den Jugendwohlfahrtsträger, bei Gericht einen Antrag auf Gewährung... mehr lesen...
Begründung: Die Minderjährige ist die Tochter von Dominik und Sybille B*****. Mit Beschluss des Erstgerichts vom 17. 11. 2009, GZ 19 Fam 108/09h-3, wurde die Ehe der Eltern gemäß § 55a EheG geschieden. Anlässlich der Scheidung der Ehe schlossen die Eltern einen Vergleich, nach dessen Inhalt die Minderjährige vorbehaltlich der pflegschaftsgerichtlichen Genehmigung in der alleinigen Obsorge der Mutter verbleibt. Der Vater verpflichtete sich vorbehaltlich der pflegschaftsgerichtlichen ... mehr lesen...
Begründung: Der am 30. 12. 2006 geborene Elias S***** ist der Sohn von Andrea S***** und Robert K*****. Letzterer war mit rechtskräftigem Beschluss des Bezirksgerichts Bruck an der Mur vom 14. 7. 2008, GZ 3 Pu 6/08d-18, zu einem monatlichen Unterhalt von 250 EUR ab 30. 12. 2006 verpflichtet worden; die Rechtskraft wurde am 4. 8. 2008 bestätigt. Am 28. 1. 2010 brachte das Kind, vertreten durch den Jugendwohlfahrtsträger, bei Gericht einen Antrag auf Gewährung von Unterhaltsvorschüsse... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Schinko als Vorsitzenden und die Hofräte Dr. Fellinger, Dr. Hoch, Hon.-Prof. Dr. Neumayr und Dr. Schramm als weitere Richter in der Pflegschaftssache des minderjährigen Tobias W*****, vertreten durch das Land Wien als Jugendwohlfahrtsträger (Magistrat der Stadt Wien, Amt für Jugend und Familie, Rechtsvertretung Bezirke 12, 13, 23, Rößlergasse 15, 1230 Wien), über den Revisionsrekurs des Bundes, vertreten durch den... mehr lesen...
Begründung: Der Minderjährige ist der Sohn T***** G*****s und M***** H*****s. Er ist in Obsorge seiner Großeltern. Mit Beschluss vom 16. 12. 2009 verpflichtete das Erstgericht die Mutter, für ihren Sohn ab 1. 1. 2009 monatlich 200 EUR Unterhalt zu zahlen. Dieser Beschluss wurde der Mutter am 18. 2. 2010 zugestellt. Der Beschluss erwuchs unbekämpft in Rechtskraft. Am 27. 1. 2010 beantragte der Jugendwohlfahrtsträger als Vertreter des Minderjährigen in Unterhaltsangelegenheiten beim E... mehr lesen...
Begründung: Der am 21. 2. 1998 geborene André R***** ist der Sohn von Herbert R***** und Regina R*****. Letztere ist mit rechtskräftigem Beschluss des Bezirksgerichts Bruck an der Mur vom 3. 2. 2010, GZ 5 PU 8/10z-17, zu einem um 50 EUR erhöhten monatlichen Unterhalt von 190 EUR ab 1. 12. 2009 verpflichtet worden. Die Rechtskraft des Unterhaltserhöhungsbeschlusses wurde am 8. 3. 2010 bestätigt. Am 9. 3. 2010 brachte das Kind, vertreten durch den Vater, bei Gericht einen Antrag auf G... mehr lesen...
Begründung: Die Vorinstanzen verpflichteten den Vater des Minderjährigen gemäß § 382a EO zur Leistung eines vorläufigen Unterhalts von 112,70 EUR monatlich ab 25. 9. 2009, wiesen jedoch das Mehrbegehren von 9,39 EUR monatlich ab. Nach § 382a Abs 2 EO könne vorläufiger Unterhalt höchstens bis zum Grundbetrag der Familienbeihilfe nach dem Familienlastenausgleichsgesetz bewilligt werden. Darunter sei die in § 8 Abs 8 FamLAG vorgesehene Verdoppelung des Gesamtbetrags an Familienbeihilfe... mehr lesen...
B e g r ü n d u n g : Zu 1.: Entscheidende Bedeutung kommt in diesem - nach Vorliegen der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs zu G 9/09 wieder aufzunehmenden - Verfahren der Beantwortung der Frage zu, welchen Einfluss es auf die Leistungsfähigkeit eines Unterhaltspflichtigen - und damit auf die Unterhaltsbemessungsgrundlage - hat, dass dieser über sein Einkommen aufgrund eines Abschöpfungsverfahrens nur eingeschränkt verfügen kann. Da die höchstgerichtliche Judikatur dazu unein... mehr lesen...
B e g r ü n d u n g : Die Vorinstanzen verpflichteten D***** R***** als Vater der beiden Minderjährigen gemäß § 382a EO zur Leistung eines vorläufigen Unterhalts in Höhe von 130,90 beziehungsweise 112,70 EUR monatlich ab 24. 9. 2009, wiesen jedoch die Mehrbegehren von 10,90 beziehungsweise 9,39 EUR monatlich ab. Nach § 382a Abs 2 EO könne vorläufiger Unterhalt höchstens bis zum Grundbetrag der Familienbeihilfe nach dem Familienlastenausgleichsgesetz bewilligt werden. Darunter sei di... mehr lesen...
B e g r ü n d u n g : Der am 12. 9. 2003 geborene Lorenz P***** ist der Sohn von Legosava P***** und Festim M*****. Dessen Vaterschaft wurde mit Beschluss des Bezirksgerichts Meidling vom 24. 2. 2009 rechtskräftig festgestellt. Über Antrag des Kindes erließ das Bezirksgericht Meidling am 14. 4. 2009 eine einstweilige Verfügung gemäß § 382a EO, mit der der Vater ab 23. 6. 2009 zur Leistung vorläufiger Unterhaltsbeiträge von 122,09 EUR monatlich verpflichtet wurde (ON 4). Die einstwei... mehr lesen...
B e g r ü n d u n g : Die am 18. 3. 2007 geborene Melisa T***** ist die Tochter von Sabina T***** und Jasmin D*****. Die Minderjährige und ihre Mutter sind Staatsangehörige von Bosnien und Herzegowina und haben ihren Wohnsitz in Wien. Die Mutter bezieht Familienbeihilfe und seit Juli 2007 Kinderbetreuungsgeld. Ob sie einer Beschäftigung nachgeht, steht nicht fest. Das Rekursgericht hat dies verneint, das Erstgericht geht in der Rechtsbeurteilung hingegen von einer „Berufstätigkeit d... mehr lesen...
B e g r ü n d u n g : Der rumänische Staatsbürger Danut R***** wurde mit Urteil des Bezirksgerichts Linz vom 2. 2. 2004, GZ 5 C 117/03b-7, als außerehelicher Vater des am 6. 6. 2001 geborenen minderjährigen Darian Danut P***** festgestellt und zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von 155 EUR ab Geburt des Kindes verpflichtet. Weiters wurde Danut R***** mit Urteil des Bezirksgerichts Linz vom 6. 12. 2004, GZ 5 C 5/04h-21, als außerehelicher Vater der am 23. 10. 2003 geborenen Doro... mehr lesen...