RS OGH 2007/7/12 2Ob5/07k

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.07.2007
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Norm

UVG §4 Z1
UVG §20 Abs1 Z4 lita

Rechtssatz

Das nachträgliche Bekanntwerden eines Dienstgebers des Unterhaltsschuldners kann angesichts des in § 20 Abs 1 Z 4 lit a UVG geregelten Ausnahmetatbestandes (Erfolglosigkeit einer Exekution im Sinne des § 3 Z 2 UVG) auch nicht zur Einstellung von nach § 4 Z 1 UVG gewährten Unterhaltsvorschüssen führen (wenn also ein Exekutionsversuch nur wegen dessen offenkundiger Aussichtslosigkeit unterbleiben konnte).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122283

Im RIS seit

11.08.2007

Zuletzt aktualisiert am

23.04.2010
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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