Norm
UVG §4 Z3Rechtssatz
Nach § 4 Z 3 UVG sind Vorschüsse zu gewähren, wenn dem Unterhaltsschuldner aufgrund einer Anordnung in einem strafgerichtlichen Verfahren länger als einen Monat im Inland die Freiheit entzogen wird, wozu auch vorbeugende Maßnahmen nach §§ 21 bis 23 StGB gehören.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122246Zuletzt aktualisiert am
24.04.2009