Norm: UVG §4 Z5UVG §15 Abs2
Rechtssatz: Ein Rekurs gegen eine Vorschussgewährung nach § 4 Z 5 UVG kann nicht auf solche Umstände gestützt werden, die den Grund und die Höhe des Unterhaltsanspruchs betreffen. Entscheidungstexte 6 Ob 50/05d Entscheidungstext OGH 19.05.2005 6 Ob 50/05d European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:A... mehr lesen...
Norm: UVG §4 Z5
Rechtssatz: Bei der Gewährung von Vorschüssen nach § 4 Z 5 UVG sind die in § 7 Abs 1 Z 1 und 2 genannten Umstände ohne Bedeutung. Sie hindern die Vorschussgewährung nicht. Entscheidungstexte 6 Ob 50/05d Entscheidungstext OGH 19.05.2005 6 Ob 50/05d European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2005:RS011... mehr lesen...
Begründung: Die Minderjährige ist die außerehelich geborene Tochter des deutschen Staatsangehörigen Bernd B*****. Sie lebt im Inland im Haushalt der obsorgeberechtigten Mutter. Die Minderjährige und ihre Mutter sind österreichische Staatsbürgerinnen. Mit Beschluss des Bezirksgerichtes Wildon vom 27. 4. 2000 (ON 15) wurde der Vater beginnend ab 1. 3. 2000 zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von S 2.000 (145,35 EUR) verpflichtet. Mit Beschluss vom 27. 11. 2003 gewährte das nun f... mehr lesen...
Begründung: Christina S*****, geboren am 15. 12. 1991, und Nathalie S*****, geboren am 17. 4. 1996, sind deutsche Staatsbürgerinnen. Sie wohnen mit ihrer Mutter, der die Obsorge zukommt, in Österreich. Der in der Bundesrepublik Deutschland wohnhafte Vater verpflichtete sich mit zwei am 14. 3. 2002 vor dem Landratsamt A***** abgeschlossenen Vereinbarungen, zum Unterhalt der beiden Kinder ab 1. 1. 2002 monatlich jeweils EUR 228,-- zu leisten. Am 18,. 10. 2004 beantragten die beiden... mehr lesen...
Norm: UVG §4 Z3
Rechtssatz: Die auf § 4 Z 3 UVG gegründete Verweigerung des Unterhaltsvorschusses für ein in Österreich lebendes Kind eines deutschen Staatsangehörigen, der eine in Österreich verhängte Strafe im Staat seiner Herkunft (im Heimatstaat und nicht in Österreich) verbüßt, steht mit den Bestimmungen der Verordnung (EWG) Nr 1408/71, insbesondere mit deren Art 3 ebenso im Einklang wie mit Art 12 EG und verwirklicht keine (mittelbare) Di... mehr lesen...
Begründung: Der minderjährige Antragsteller ist unehelicher Sohn des deutschen Staatsangehörigen Ingo E*****. Das Kind ist österreichischer Staatsbürger und lebt im Haushalt der obsorgeberechtigten Mutter in Wien. Der Vater - er hatte seinen gewöhnlichen Aufenthalt gleichfalls in Österreich begründet - wurde am 7. 6. 2000 in Österreich in Untersuchungshaft genommen. Dem Kind wurde darauf beginnend mit 1. 6. 2000 bis 31. 5. 2003 ein monatlicher Unterhaltsvorschuss nach § 4 Z 3 Unt... mehr lesen...
Norm: UVG §4 Z3
Rechtssatz: Die auf § 4 Z 3 UVG gegründete Verweigerung des Unterhaltsvorschusses für ein in Österreich lebendes Kind eines deutschen Staatsangehörigen, der eine in Österreich verhängte Strafe im Staat seiner Herkunft (im Heimatstaat und nicht in Österreich) verbüßt, steht mit den Bestimmungen der Verordnung (EWG) Nr 1408/71, insbesondere mit deren Art 3 ebenso im Einklang wie mit Art 12 EG und verwirklicht keine (mittelbare) Di... mehr lesen...
Begründung: Die in Wien im Haushalt ihrer Mutter aufhältigen Kinder sind wie der unterhaltsverpflichtete Vater polnische Staatsangehörige. Ihr monatlicher Unterhaltsanspruch beträgt derzeit 215 EUR bzw 185 EUR. Die Kinder beantragten mit ihren am 13. 1. 2004 beim Erstgericht eingelangten Anträgen die Gewährung von Unterhaltsvorschüssen nach den §§ 3, 4 Z 1 UVG in Titelhöhe, jedoch höchstens in der Höhe von Richtsatzvorschüssen. Die in Wien im Haushalt ihrer Mutter aufhältigen Kin... mehr lesen...
Begründung: Die Minderjährigen und ihre Eltern sind Staatsangehörige von Serbien und Montenegro und haben ihnen gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich. Der Vater ist zu monatlichen Unterhaltsleistungen von 72,67 EUR (1.000 S) für Lazar und von 150 EUR für Milica verpflichtet. Am 9. 7. 2004 beantragte der Unterhaltssachwalter die Gewährung von monatlichen Unterhaltsvorschüssen in dieser Höhe nach §§ 3, 4 Z 1 UVG. Die Minderjährigen und ihre Eltern sind Staatsangehörige von Serbien ... mehr lesen...
Begründung: Der Vater der Minderjährigen wurde zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von EUR 109,01 für jedes Kind verpflichtet. Die Mutter ist obsorgeberechtigt. Nach erfolgloser Exekution auf das Arbeitseinkommen und auf die Fahrnisse des Vaters, stellten die Minderjährigen den Antrag auf Gewährung von Unterhaltsvorschuss. Die Kinder und die Eltern sind jugoslawische Staatsbürger und leben in Österreich. Die Eltern der Antragsteller sind in Österreich sozialversichert und es bes... mehr lesen...
Begründung: Die Minderjährigen sind wie ihre eheliche Mutter Schweizer Staatsangehörige. Die Ehe der Eltern wurde 1998 geschieden und der Vater zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von 500,-- SFR je Kind verpflichtet. Die allein obsorgeberechtigte Mutter wohnt mit den Kindern und ihrem nunmehrigen Ehemann in Österreich. Einer versicherungspflichtigen Tätigkeit geht die Mutter nicht nach. Ihr Ehegatte befindet sich im Ruhestand und bezieht eine Berufspension aus England sowie ei... mehr lesen...
Begründung: Die drei Minderjährigen und ihre Eltern sind jugoslawische Staatsangehörige (Serbien-Montenegro). Der Vater verpflichtete sich in der mit dem Magistrat der Stadt Wien, Amt für Jugend und Familie geschlossenen Vereinbarung vom 13. Dezember 1999 zu monatlichen Unterhaltsleistungen von 145,35 EUR für Valentina, 116,28 EUR für Silvana und 101,74 EUR für Zagorka. Da der Vater diese Unterhaltsbeiträge nicht leistete, beantragten die drei Kinder die Gewährung von Unterhaltsvo... mehr lesen...
Begründung: Mit Urteil des Bezirksgerichtes Haag vom 26. 9. 2003, GZ 1 C 66/02h-16, wurde Kean F***** (oder F*****), der in diesem Verfahren wegen unbekannten Aufenthaltes von einem Abwesenheitskurator vertreten wurde, als außerehelicher Vater des am 14. September 1994 geborenen Minderjährigen festgestellt und zur Zahlung eines monatlichen Unterhaltsbeitrages von EUR 250 ab 1. 4. 2001 verpflichtet. Gegen dieses Urteil erhob der Vater durch den bestellten Abwesenheitskurator rechtzei... mehr lesen...
Begründung: Die Minderjährige ist die außerehelich geborene Tochter des deutschen Staatsangehörigen Bernd B*****. Sie lebt im Inland im Haushalt der obsorgeberechtigten Mutter. Die Minderjährige und ihre Mutter sind österreichische Staatsbürgerinnen. Mit Beschluss des Bezirksgerichtes Wildon vom 27. 4. 2000 (ON 15) wurde der Kindesvater beginnend ab 1. 3. 2000 zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von S 2.000 (145,35 EUR) verpflichtet. Mit Beschluss vom 27. 11. 2003 gewährte das n... mehr lesen...
Begründung: Die Minderjährige ist philippinische Staatsangehörige und lebt mit ihrer (obsorgeberechtigten) Mutter in Österreich. Mit Urteil des Bezirksgerichtes Wels vom 25. 2. 2002, GZ 1 C 47/02d-11, wurde der ebenfalls in Österreich wohnhafte Pensionist Josef G***** als außerehelicher Vater der Minderjährigen festgestellt und zu einer Unterhaltszahlung von EUR 172,-- monatlich ab 23. 12. 2000 an die Minderjährige verpflichtet. Die Minderjährige, vertreten durch die Bezirkshaupt... mehr lesen...
Begründung: Der Vater der Pflegebefohlenen wurde zuletzt mit Beschluss des Erstgerichts vom 3. 6. 1998 zu einer monatlichen Unterhaltszahlung von 3.500 S (= 254,35 EUR) ab 1. 1. 1998 verpflichtet. Am 15. 1. 2003 beantragte die damals noch minderjährige Pflegebefohlene die Gewährung von Unterhaltsvorschüssen in der Höhe des Unterhaltstitels gemäß §§ 3, 4 Z 1 UVG. Hiebei wurde als Wohnanschrift des Vaters ein Objekt in Teneriffa bekanntgegeben. Vorgebracht wurde, es sei damit zu rec... mehr lesen...
Norm: UVG §4 Z2
Rechtssatz: Die beiden in § 4 Z 2 UVG geregelten Fälle (Fehlen eines Unterhaltstitels, vermuteter "Mindertitel") sind zu unterscheiden. Ist erweislich oder evident, dass sich die materielle Unterhaltsschuld gegenüber den im (mehr als drei Jahre alten) Titel festgesetzten Beträgen nicht erhöht hat, kommt ein Unterhaltsvorschuss nach § 4 Z 2 nicht in Betracht. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verhielt mit Beschluss vom 3. Februar 1995 den einkommenslosen Unterhaltsschuldner nach dem Grundsatz der "Anspannung" zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von je ATS 1.800,-- an die beiden Kinder. Vom Erstgericht wurden den beiden Minderjährigen für die Zeit vom 1. April 2003 bis 31. März 2006 jeweils Unterhaltsvorschüsse gemäß § 4 Z 2 UVG von monatlich EUR 130,81 gewährt. Das Rekursgericht änderte die angefochtenen Beschlüsse dahin ab, dass den bei... mehr lesen...
Norm: UVG §4 Z2
Rechtssatz: Die beiden in § 4 Z 2 UVG geregelten Fälle (Fehlen eines Unterhaltstitels, vermuteter "Mindertitel") sind zu unterscheiden. Ist erweislich oder evident, dass sich die materielle Unterhaltsschuld gegenüber den im (mehr als drei Jahre alten) Titel festgesetzten Beträgen nicht erhöht hat, kommt ein Unterhaltsvorschuss nach § 4 Z 2 nicht in Betracht. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Das eheliche Kind und seine Eltern sind italienische Staatsbürger. Der Vater ist unbekannten Aufenthaltes. Für ihn wurde ein Abwesenheitskurator bestellt. Das Kind und die Mutter wohnen in Wien. Über Antrag des Kindes wurde der Vater mit einstweiliger Verfügung vom 29. 11. 2002 zu einem vorläufigen monatlichen Unterhalt von 123,60 EUR verpflichtet. Der Unterhaltssachwalter beantragte mit dem am 14. 1. 2003 beim Erstgericht eingelangten Antrag, auf Grund der einstweili... mehr lesen...
Begründung: Die 1992 und 1995 geborenen Kinder sind österreichische Staatsbürger und leben mit ihrer Mutter in Österreich. Gegen den ehelichen Vater - die Ehe der Eltern ist geschieden - ist in der Schweiz ein Strafverfahren anhängig, er wurde dort am 3. 4. 2000 in Untersuchungshaft genommen und hat eine mehrjährige Freiheitsstrafe zu erwarten. Unter Hinweis auf die über den Vater in der Schweiz verhängte Untersuchungshaft und die zu erwartende Freiheitsstrafe (der Staatsanwalt h... mehr lesen...
Norm: Verordnung (EWG) Nr 1408/71 des Rates 371R1408 Wanderarbeitnehmerverordnung Art1 litfVerordnung (EWG) Nr 1408/71 des Rates 371R1408 Wanderarbeitnehmerverordnung Art3UVG §4 Z2
Rechtssatz: Bei der Mutter in Österreich aufhältige Kinder (schwedische Staatsangehörige), deren Vater unbekannten Aufenthaltes ist und die beim Lebensgefährten der Mutter (österreichischer Staatsbürger) in der Krankenversicherung mitversichert (anspruchsberechtigt) ... mehr lesen...
Begründung: Die am 13. 2. 1996 geborene Alexandra und der am 7. 5. 1998 geborene Karl sind wie ihre eheliche Mutter schwedische Staatsangehörige. Die Ehe der Eltern wurde mit Urteil des Familiengerichtes in Famagusta (Zypern) vom 7. 2. 2001 geschieden. Obsorgeberechtigt ist die Mutter. Sie hält sich nach eigenen Angaben seit 2. 11. 2001 mit den Kindern in Österreich auf. Einer versicherungspflichtigen Tätigkeit geht die Mutter nicht nach. Am 3. 6. 2002 forderte die Mutter vom Vat... mehr lesen...
Norm: Verordnung (EWG) Nr 1408/71 des Rates 371R1408 Wanderarbeitnehmerverordnung Art1 litfVerordnung (EWG) Nr 1408/71 des Rates 371R1408 Wanderarbeitnehmerverordnung Art3UVG §4 Z2
Rechtssatz: Bei der Mutter in Österreich aufhältige Kinder (schwedische Staatsangehörige), deren Vater unbekannten Aufenthaltes ist und die beim Lebensgefährten der Mutter (österreichischer Staatsbürger) in der Krankenversicherung mitversichert (anspruchsberechtigt) ... mehr lesen...
Begründung: Die am 4. 3. 1996 geborene mj Shantel ist österreichische Staatsbürgerin und entstammt der nach der Aktenlage noch aufrechten Ehe ihrer aus Jamaika stammenden Mutter, welche mit dem Mädchen zunächst in ihrer Heimat Jamaika verbrachte (ON 46) und derzeit (offenbar) in Großbritannien lebt (ON 49). Der Vater ist Österreicher, er lebt derzeit (offenbar immer noch: Gendarmeriebericht ON 81) in Brasilien. Aus diesem Grunde wurde für ihn bereits mit Beschluss vom 18. 9. 2001 e... mehr lesen...
Begründung: Die mj Antragsteller sind eheliche Kinder der Carola und des Dr. Helmut S*****. Alle vier sind deutsche Staatsbürger. Der Vater befindet sich seit Oktober 2002 in der Bundesrepublik Deutschland in Haft, die Kinder sind in Pflege und Erziehung der Mutter in Österreich. Am 15. 1. 2003 stellte die Mutter als Vertreterin der Kinder den Antrag, den beiden Minderjährigen Unterhaltsvorschüsse in der gesetzlichen Höhe zu gewähren. Eine Festsetzung des Unterhaltsbeitrages im Si... mehr lesen...
Begründung: Die am 27. 4. 1999 geborene Julia ist die uneheliche Tochter einer österreichischen Mutter, der auch die Obsorge zukommt, sowie eines in Slowenien wohnhaften und beschäftigten Vaters, der seine Vaterschaft bereits am 12. 5. 1999 anerkannt hat. Das Kind lebt bei seiner Mutter in Salzburg und wird im Unterhaltsverfahren vom zuständigen Jugendwohlfahrtsträger vertreten. Der Vater verpflichtete sich am 21. 2. 2000 vor dem Jugendwohlfahrtsträger laut - später auch pflegscha... mehr lesen...
Begründung: Die Unterhaltsberechtigte beantragte, ihr Unterhaltsvorschüsse gemäß § 4 Z 3 UVG (sogenannte "Haftvorschüsse") für die Zeit vom 1. März 2002 bis 28. Februar 2005 zu gewähren. Der Vater könne seine Unterhaltspflicht nicht erfüllen, weil er sich seit Jänner 2002 in Untersuchungshaft in Luxemburg befinde. Zwar sei nach dem Gesetzeswortlaut des UVG die Gewährung von Haftvorschüssen nur dann vorgesehen, wenn dem Unterhaltsschuldner aufgrund einer Anordnung in einem strafge... mehr lesen...
Norm: EG Amsterdam Art42EGV Maastricht Art51Verordnung (EWG) Nr 1408/71 des Rates 371R1408 Wanderarbeitnehmerverordnung Art4 Abs1 lithUVG §4 Z3
Rechtssatz: Normzweck des Art 42 EG und der auf Grund dieser Bestimmung ergangenen VO 1408/71 ist (nur) die Koordinierung, nicht die Harmonisierung der verschiedenen sozialrechtlichen Systeme der Mitgliedstaaten für Personen mit grenzüberschreitendem Berufsverlauf. Es soll nicht ein einheitliches, gemei... mehr lesen...
Begründung: Die Unterhaltsberechtigten beantragten zuletzt, ihnen Unterhaltsvorschüsse gemäß § 4 Z 3 UVG (sogenannte "Haftvorschüsse") für die Zeit vom 1. 3. 2002 bis 31. 5. 2002 (ON 5) zu gewähren. Der Vater Kemal Y***** habe sich von November 2001 bis zum 23. 5. 2002 in Deutschland wegen Verdachts der Schlepperei in Haft befunden. Zwar sei nach dem Gesetzeswortlaut die Gewährung von Haftvorschüssen davon abhängig, dass dem Unterhaltsschuldner auf Grund einer Anordnung in einem ... mehr lesen...