Norm: EO §84EO §84aUVG §3 Z1UVG §31
Rechtssatz: Ein Unterhaltsschuldner, gegen den der Präsident des Oberlandesgerichts geleistete Unterhaltsvorschüsse mangels schuldbefreiender Zahlungen gemäß § 31 Abs 1 UVG zwangsweise hereinbringt, kann im Rekurs gegen die Exekutionsbewilligung in analoger Anwendung des § 84 EO einwenden, der ausländische Exekutionstitel, der der Gewährung von Unterhaltsvorschüssen zugrunde liege, sei in Österreich nicht vol... mehr lesen...
Norm: UVG §3 Z1EuGVÜ Art50 Abs1
Rechtssatz: Ein im Inland vollstreckbarer Exekutionstitel nach § 3 Z 1 UVG besteht auch dann, wenn die zur Lösung einer Vorfrage erforderliche Prüfung des einem Antrag auf Gewährung von Unterhaltsvorschüssen zugrunde liegenden ausländischen Exekutionstitels ergibt, dass dieser für Österreich für vollstreckbar zu erklären wäre. Entscheidungstexte 1 Ob 1/05m ... mehr lesen...
Norm: UVG §3 Z1UVG §20 Abs1 Z4 litaUVG §31 Abs1
Rechtssatz: Erhob der Unterhaltsschuldner im Rekurs gegen eine nach § 31 Abs 1 UVG erwirkte Exekutionsbewilligung erfolgreich die Einwendung, dass der der Gewährung von Unterhaltvorschüssen zugrunde liegende ausländische Exekutionstitel in Österreich nicht vollstreckbar sei, so erfüllt dieser Sachverhalt den Tatbestand des § 20 Abs 1 Z 4 lit a UVG. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: UVG §3 Z2
Rechtssatz: Die erfolglose Exekutionsführung muss im sechsmonatigen Beobachtungszeitraum vor dem Vorschussantrag (und nicht vor der Entscheidung darüber) gelegen sein. Die nach dem Einlangen des Vorschussantrages abgelaufene Zeit ist nicht auf den sechsmonatigen Beobachtungszeitraum anzurechnen. Entscheidungstexte 2 Ob 64/03f Entscheidungstext OGH 24.04.2003 2 Ob 64/0... mehr lesen...
Begründung: Die am 27. 4. 1999 geborene Julia ist die uneheliche Tochter einer österreichischen Mutter, der auch die Obsorge zukommt, sowie eines in Slowenien wohnhaften und beschäftigten Vaters, der seine Vaterschaft bereits am 12. 5. 1999 anerkannt hat. Das Kind lebt bei seiner Mutter in Salzburg und wird im Unterhaltsverfahren vom zuständigen Jugendwohlfahrtsträger vertreten. Der Vater verpflichtete sich am 21. 2. 2000 vor dem Jugendwohlfahrtsträger laut - später auch pflegscha... mehr lesen...
Norm: UVG §3 Z2
Rechtssatz: Die erfolglose Exekutionsführung muss im sechsmonatigen Beobachtungszeitraum vor dem Vorschussantrag (und nicht vor der Entscheidung darüber) gelegen sein. Die nach dem Einlangen des Vorschussantrages abgelaufene Zeit ist nicht auf den sechsmonatigen Beobachtungszeitraum anzurechnen. Entscheidungstexte 2 Ob 64/03f Entscheidungstext OGH 24.04.2003 2 Ob 64/0... mehr lesen...
Norm: UVG §3UVG §4UVG §18
Rechtssatz: Vorschüsse, die ursprünglich nach § 4 Z 1 UVG (Aussichtslosigkeit der Exekutionsführung) gewährt wurden, können auch dann weiter gewährt werden, wenn sie jetzt auf die Erfolglosigkeit einer zwischenzeitig versuchten Exekution im Sinne des §3 Z2 UVG gestützt werden. Entscheidungstexte 6 Ob 105/02p Entscheidungstext OGH 16.05.2002 6 Ob 105/02p ... mehr lesen...
Begründung: Der Vater ist aufgrund eines Beschlusses des Erstgerichts vom 20. 1. 1997 (ON 69) zu monatlichen Unterhaltsleistungen von 6.500 S für Philipp und 5.500 S für Lisa verpflichtet. Der Unterhaltsbemessung lag ein monatliches Einkommen von rund 44.000 S im Jahr 1994 bis Anfang 1995 und von rund 50.000 S im Jahr 1996 zugrunde. Bis 30. 6. 1997 war der Vater auch für seine geschiedene Gattin sorgepflichtig. Nach einer befristeten Enthebung des Vaters von seiner Unterhaltspflich... mehr lesen...
Begründung: Der Vater des mj. Marcel wurde mit einstweiliger Verfügung des Erstgerichtes vom 18. 7. 1997 gemäß § 382a EO zu einem vorläufigen Unterhalt von monatlich S 1.100,-- verpflichtet. Am 30. 9. 1997 wurden dem Minderjährigen Unterhaltsvorschüsse gemäß § 4 Z 5 UVG in gleicher Höhe für die Zeit vom 1. 9. 1997 bis 31. 8. 2000 bewilligt. Der Vater des mj. Marcel wurde mit einstweiliger Verfügung des Erstgerichtes vom 18. 7. 1997 gemäß Paragraph 382 a, EO zu einem vorläufigen U... mehr lesen...
Norm: EO §382aUVG §3UVG §4 Z1
Rechtssatz: Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen kann das Kind auf Grund einer einstweiligen Verfügung gemäß § 382a EO die Vorschüsse auch nach § 3 Z 2, § 4 Z 1 UVG beantragen. Dies bringt ihm insofern einen (zeitlichen) Vorteil, als in diesem Fall Vorschüsse bereits vor der von § 4 Z 5 UVG geforderten Monatsfrist ab Zustellung der einstweiligen Verfügung erreicht werden könnten. En... mehr lesen...
Begründung: Das Kind hatte durch seinen Unterhaltssachwalter beantragt, den unehelichen Vater (erstmals) ab 1. 9. 1999 zur Leistung monatlicher Unterhaltsbeiträge von S 2.625 zu verpflichten, und zugleich den Antrag gestellt, ihm vorläufige Unterhaltsbeträge nach § 382a EO in der Höhe von monatlich S 1.425 zu gewähren. Das Kind hatte durch seinen Unterhaltssachwalter beantragt, den unehelichen Vater (erstmals) ab 1. 9. 1999 zur Leistung monatlicher Unterhaltsbeiträge von S 2.62... mehr lesen...
Begründung: Anlässlich der Scheidung der Eltern der Minderjährigen verpflichtete sich deren Vater mit Vergleich vom 26. 2. 1996 für die sich in Obsorge der Mutter befindlichen Kinder monatlichen Unterhalt von je S 3.000,-- zu bezahlen. Es wurde festgehalten, dass dieser Unterhaltsvereinbarung ein Nettoeinkommen des Vaters von monatlich S 20.534,-- zugrundeliege. Ein mit saisonbedingter Arbeitslosigkeit begründeter Antrag des Vaters (sein aktenkundiger Beruf ist Bauspengler), s... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr.Schlosser als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr.Schiemer, Dr.Gerstenecker, Dr.Rohrer und Dr.Zechner als weitere Richter in der Pflegschaftssache der mj. Laura M*****, vertreten durch den Magistrat der Stadt Wien als besonderen Sachwalter infolge außerordentlichen Revisionsrekurses der Minderjährigen gegen den Beschluß des Landesgerichts für Zivilrechtssachen... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht setzte mit Beschluß vom 23.Oktober 1996 die Unterhaltspflicht des unehelichen Vaters ab 1.Oktober 1996 bis auf weiteres mit monatlich 2.400 S fest und paßte mit Beschluß vom 4.Februar 1997 die Vorschüsse ab 1.Oktober 1996 der neuen Titelhöhe an. Aus der vom Magistrat der Stadt Wien in Entsprechung dessen Mitteilungspflicht nach § 21 UVG vorgelegten Bescheidkopie geht hervor, daß der Vater ab 2.Juni 1997 seinen Zivildienst ableistet und das Magistratisc... mehr lesen...
Norm: UVG §3UVG §4
Rechtssatz: Der Unterschied zwischen den Vorschussgründen nach § 3 Z 2 UVG und dem nach § 4 Z 1 UVG liegt nur darin, dass bei letzterem das Erfordernis des erfolglosen Versuchs einer Exekution wegfällt (EvBl 1995/10). Dem Antragsteller soll nach der als Sonderfall zu § 3 UVG geregelten Bestimmung des § 4 Z 1 UVG die Exekutionsführung als Voraussetzung einer Vorschussgewährung dann erspart bleiben, wenn bereits aufgrund der ob... mehr lesen...
Norm: UVG §3
Rechtssatz: Auf welche Ursachen die Erfolglosigkeit der Exekutionsführung zurückzuführen ist, ist grundsätzlich nicht entscheidend. Der Mißerfolg der Exekutionsführung muß aber der Sphäre des nichtleistenden Unterhaltsschuldners im weitesten Sinn zuzurechnen sein. Entscheidungstexte 4 Ob 353/97h Entscheidungstext OGH 09.12.1997 4 Ob 353/97h ... mehr lesen...
Begründung: In einem mit dem Unterhaltssachwalter abgeschlossenen Vergleich vom 24.2.1997 verpflichtete sich der Vater zu einer Unterhaltsleistung von monatlich S 3.000, beginnend mit 1.3.1997. Am 15.5.1997 begehrte das Kind, vertreten durch den Unterhaltssachwalter die Gewährung monatlicher Unterhaltsvorschüsse in Höhe des verglichenen Betrages. Die zu 19 E 2264/97i des Bezirksgerichtes Favoriten geführte Exekution auf das Arbeitseinkommen des Vaters habe den Unterhalt für di... mehr lesen...
Norm: EO §292bUVG §3 Z2
Rechtssatz: Ein Exekutionsmisserfolg im Sinne des § 3 Z 2 UVG liegt nur dann vor, wenn der Minderjährige alle zur Erreichung des Exekutionszieles notwendigen Aktivitäten entfaltet hat. Dazu gehört bei Erfolglosigkeit der Exekution infolge eines unter dem Existenzminimum liegenden Erwerbseinkommens ein entsprechender gesetzlich eingeräumter Antrag nach § 292 b EO auf Herabsetzung des unpfändbaren Betrages als eine der ges... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Ob infolge vorhandener, allerdings nicht aktenkundiger Beutreuungseinrichtungen für das am 2.6.1992 geborene im Haushalt der Mutter lebende Kleinkind eine Anspannung auf eine Ganztagesbeschäftigung möglich wäre, ist nicht entscheidend. Der Antrag auf Unterhaltsvorschuß stützt sich darauf, daß eine Exekution auf das Arbeitseinkommen den laufenden Unterhalt für die letzten sechs Monate vor Antragstellung nicht gedeckt h... mehr lesen...
Norm: EO §292bUVG §3 Z2
Rechtssatz: Ein Exekutionsmisserfolg im Sinne des § 3 Z 2 UVG liegt nur dann vor, wenn der Minderjährige alle zur Erreichung des Exekutionszieles notwendigen Aktivitäten entfaltet hat. Dazu gehört bei Erfolglosigkeit der Exekution infolge eines unter dem Existenzminimum liegenden Erwerbseinkommens ein entsprechender gesetzlich eingeräumter Antrag nach § 292 b EO auf Herabsetzung des unpfändbaren Betrages als eine der ges... mehr lesen...
Norm: UVG §3 Z2UVG §4 Z1
Rechtssatz: Eine zur Durchsetzung eines früheren (niedrigeren) Unterhaltstitels eingeleitete Exekution, die den zunächst geschuldeten Unterhalt gedeckt hat, kann die Bevorschussung wegen mangelnder Deckung des aufgrund eines späteren Titels geschuldeten höheren ("laufenden") Unterhaltes - also einen Vorschuß iS des § 3 UVG - nicht rechtfertigen. Denkbar wäre zwar, daß aus Verlauf und Ergebnis der Exekution zur Hereinbri... mehr lesen...
Begründung: Der Ehe der Eltern entstammen neben der am 14.1.1981 geborenen Natascha die am 26.2.1979 geborene Sandra und der am 21.12.1977 geborene Helmut, der nach der Aktenlage am 28.4.1995 verstorben ist (S 187). Mit Beschluß des Erstgerichtes vom 8.3.1988 wurde der Vater verpflichtet, für Natascha und Sandra ab 1.2.1988 monatliche Unterhaltsbeiträge von je S 1.500,-- zu zahlen. Am 30.5.1996 erklärte die Mutter als gesetzliche Vertreterin der beiden Kindern schriftlich i... mehr lesen...
Norm: UVG §3 Z2UVG §4 Z1
Rechtssatz: Eine zur Durchsetzung eines früheren (niedrigeren) Unterhaltstitels eingeleitete Exekution, die den zunächst geschuldeten Unterhalt gedeckt hat, kann die Bevorschussung wegen mangelnder Deckung des aufgrund eines späteren Titels geschuldeten höheren ("laufenden") Unterhaltes - also einen Vorschuß iS des § 3 UVG - nicht rechtfertigen. Denkbar wäre zwar, daß aus Verlauf und Ergebnis der Exekution zur Hereinbri... mehr lesen...
Norm: UVG §3
Rechtssatz: Zahlt der Drittschuldner für mehrere Unterhaltsberechtigte, dann sind diese Zahlungen bei der Ermittlung des Erfolges einer im Beobachtungszeitraum geführten Exekution im Verhältnis Einzelunterhalt zu Gesamtunterhalt aufzuteilen. Entscheidungstexte 7 Ob 2306/96k Entscheidungstext OGH 20.11.1996 7 Ob 2306/96k Euro... mehr lesen...
Norm: UVG §3 Z2
Rechtssatz: Hereingebrachte Unterhaltsrückstände sind auf den laufenden Unterhalt anzurechnen. Eine andere Anrechnung hätte zur Folge, daß - entgegen dem Gesetzeswortlaut - hereingebrachte Unterhaltsrückstände nicht auf den laufenden Unterhalt angerechnet würden, sofern die Exekution in einem Teil des Beobachtungszeitraums eine den fällig gewordenen Unterhaltsbeitrag übersteigenden Erfolg hatte. Entscheidungs... mehr lesen...
Norm: UVG §3 Z2
Rechtssatz: Die Anordnung in § 3 Z 2 UVG, daß Unterhaltsvorschüsse zu gewähren sind, wenn eine der genannten Exekutionsarten auch nur einen in den letzten 6 Monaten vor Stellung des Antrages auf Vorschußgewährung fällig gewordenen Unterhaltsbeitrag nicht voll gedeckt hat, hat zur Folge, daß es nicht auf das Gesamtergebnis im Beobachtungszeitraum, sondern auf die in jedem einzelnen Monat tatsächlich hereingebrachten Beträge ankom... mehr lesen...
Norm: UVG §3 Z2
Rechtssatz: Hereingebrachte Unterhaltsrückstände sind auf den laufenden Unterhalt anzurechnen. Eine andere Anrechnung hätte zur Folge, daß - entgegen dem Gesetzeswortlaut - hereingebrachte Unterhaltsrückstände nicht auf den laufenden Unterhalt angerechnet würden, sofern die Exekution in einem Teil des Beobachtungszeitraums eine den fällig gewordenen Unterhaltsbeitrag übersteigenden Erfolg hatte. Entscheidungs... mehr lesen...
Norm: UVG §3 Z2
Rechtssatz: Die Anordnung in § 3 Z 2 UVG, daß Unterhaltsvorschüsse zu gewähren sind, wenn eine der genannten Exekutionsarten auch nur einen in den letzten 6 Monaten vor Stellung des Antrages auf Vorschußgewährung fällig gewordenen Unterhaltsbeitrag nicht voll gedeckt hat, hat zur Folge, daß es nicht auf das Gesamtergebnis im Beobachtungszeitraum, sondern auf die in jedem einzelnen Monat tatsächlich hereingebrachten Beträge ankom... mehr lesen...