RS OGH 2000/8/23 3Ob147/00i, 10Ob4/08y

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.08.2000
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Norm

EO §382a
UVG §3
UVG §4 Z1

Rechtssatz

Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen kann das Kind auf Grund einer einstweiligen Verfügung gemäß § 382a EO die Vorschüsse auch nach § 3 Z 2, § 4 Z 1 UVG beantragen. Dies bringt ihm insofern einen (zeitlichen) Vorteil, als in diesem Fall Vorschüsse bereits vor der von § 4 Z 5 UVG geforderten Monatsfrist ab Zustellung der einstweiligen Verfügung erreicht werden könnten.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113995

Dokumentnummer

JJR_20000823_OGH0002_0030OB00147_00I0000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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