Norm
UVG §3 Z1Rechtssatz
Ein im Inland vollstreckbarer Exekutionstitel nach § 3 Z 1 UVG besteht auch dann, wenn die zur Lösung einer Vorfrage erforderliche Prüfung des einem Antrag auf Gewährung von Unterhaltsvorschüssen zugrunde liegenden ausländischen Exekutionstitels ergibt, dass dieser für Österreich für vollstreckbar zu erklären wäre.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2005:RS0119820Dokumentnummer
JJR_20050315_OGH0002_0010OB00001_05M0000_001