RS OGH 2005/3/15 1Ob1/05m, 1Ob4/05b

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Veröffentlicht am 15.03.2005
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Norm

UVG §3 Z1
EuGVÜ Art50 Abs1

Rechtssatz

Ein im Inland vollstreckbarer Exekutionstitel nach § 3 Z 1 UVG besteht auch dann, wenn die zur Lösung einer Vorfrage erforderliche Prüfung des einem Antrag auf Gewährung von Unterhaltsvorschüssen zugrunde liegenden ausländischen Exekutionstitels ergibt, dass dieser für Österreich für vollstreckbar zu erklären wäre.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2005:RS0119820

Dokumentnummer

JJR_20050315_OGH0002_0010OB00001_05M0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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