Norm
UVG §3Rechtssatz
Zahlt der Drittschuldner für mehrere Unterhaltsberechtigte, dann sind diese Zahlungen bei der Ermittlung des Erfolges einer im Beobachtungszeitraum geführten Exekution im Verhältnis Einzelunterhalt zu Gesamtunterhalt aufzuteilen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0106022Dokumentnummer
JJR_19961120_OGH0002_0070OB02306_96K0000_002