RS OGH 1996/11/20 7Ob2306/96k

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.11.1996
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Norm

UVG §3

Rechtssatz

Zahlt der Drittschuldner für mehrere Unterhaltsberechtigte, dann sind diese Zahlungen bei der Ermittlung des Erfolges einer im Beobachtungszeitraum geführten Exekution im Verhältnis Einzelunterhalt zu Gesamtunterhalt aufzuteilen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0106022

Dokumentnummer

JJR_19961120_OGH0002_0070OB02306_96K0000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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