RS OGH 1997/12/9 4Ob353/97h

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.12.1997
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Norm

UVG §3

Rechtssatz

Auf welche Ursachen die Erfolglosigkeit der Exekutionsführung zurückzuführen ist, ist grundsätzlich nicht entscheidend. Der Mißerfolg der Exekutionsführung muß aber der Sphäre des nichtleistenden Unterhaltsschuldners im weitesten Sinn zuzurechnen sein.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108899

Dokumentnummer

JJR_19971209_OGH0002_0040OB00353_97H0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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