Norm
UVG §3Rechtssatz
Vorschüsse, die ursprünglich nach § 4 Z 1 UVG (Aussichtslosigkeit der Exekutionsführung) gewährt wurden, können auch dann weiter gewährt werden, wenn sie jetzt auf die Erfolglosigkeit einer zwischenzeitig versuchten Exekution im Sinne des §3 Z2 UVG gestützt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116573Dokumentnummer
JJR_20020516_OGH0002_0060OB00105_02P0000_001