Begründung: Das Erstgericht wies mit Beschluss vom 10. 11. 2009 (ON 24) den auf Gewährung von Unterhaltsvorschüssen gemäß § 4 Z 2 UVG gerichteten Antrag des durch den Jugendwohlfahrtsträger vertretenen Minderjährigen vom 4. 11. 2009 ab. Das Rekursgericht änderte mit Beschluss vom 9. 2. 2010 (ON 38) die Entscheidung des Erstgerichts dahin ab, dass es dem Minderjährigen auf die Unterhaltsverpflichtung des Vaters für die Zeit vom 1. 11. 2009 bis 31. 10. 2012 Unterhaltsvorschüsse gemäß ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Schinko als Vorsitzenden sowie die Hofräte Dr. Fellinger, Dr. Hoch, Hon.-Prof. Dr. Neumayr und Dr. Schramm als weitere Richter in der Pflegschaftssache des mj Edhem C*****, geboren am 11. Oktober 2001, und 2. Edin C*****, geboren am 22. Jänner 2007, beide vertreten durch das Land Kärnten als Jugendwohlfahrtsträger (Magistrat der Stadt Villach, Jugendamt, Gerbergasse 6, 9500 Villach), infolge Revisionsrekurses des ... mehr lesen...
Begründung: In Stattgebung des Rekurses des Bundes, vertreten durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts Linz, hat das Rekursgericht den Beschluss des Erstgerichts dahin abgeändert, dass der Antrag der Minderjährigen auf Gewährung von Unterhaltsvorschüssen gemäß §§ 3, 4 Z 1 UVG in Höhe von 226 EUR monatlich abgewiesen wurde. Es sprach aus, dass der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Auf Zulassungsvorstellung der Minderjährigen hin änderte das Rekursgericht mit Beschlu... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den Antrag der Minderjährigen vom 22. 8. 2008 auf Gewährung von Unterhaltsvorschüssen gemäß §§ 3, 4 Z 1 UVG ab. Das Rekursgericht bestätigte die Entscheidung des Erstgerichts und sprach aus, dass der ordentliche Revisionsrekurs zulässig sei. Gegen diese Entscheidung richtet sich der Revisionsrekurs der Minderjährigen mit dem Antrag auf Abänderung im Sinn einer Stattgebung ihres Antrags auf Gewährung von Unterhaltsvorschüssen. Das Erstgericht stellte ... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 25. 7. 2008 hat das Erstgericht dem Minderjährigen für den Zeitraum vom 1. 8. 2008 bis 31. 7. 2011 Unterhaltsvorschüsse gemäß §§ 3, 4 Z 1 UVG in einer monatlichen Höhe von 177 EUR weitergewährt. Mit dem angefochtenen Beschluss gab das Rekursgericht dem Rekurs des Bundes gegen diese Entscheidung nicht Folge und sprach aus, dass der ordentliche Revisionsrekurs gegen seine Entscheidung zulässig sei. Dagegen richtet sich der Revisionsrekurs des Bundes mit d... mehr lesen...
Begründung: Die Obsorge für den am 3. 4. 2000 geborenen Esteban-Sebastian R***** steht der mütterlichen Tante Analia Noelia R***** zu (ON 28). Die Mutter Veronika R***** ist aufgrund des Beschlusses des Bezirksgerichts Innere Stadt Wien vom 1. 2. 2005 zu einem monatlichen Unterhaltsbeitrag von 161 EUR verpflichtet (ON 59). Mit Beschluss vom 22. 3. 2006 wurden dem Kind auf die Geldunterhaltspflicht der Mutter Unterhaltsvorschüsse nach §§ 3, 4 Z 1 UVG in Titelhöhe für den Zeitraum von... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Schinko als Vorsitzenden sowie die Hofräte Dr. Fellinger, Dr. Hoch, Hon.-Prof. Dr. Neumayr und Dr. Schramm als weitere Richter in der Pflegschaftssache des mj Tanercan A*****, geboren am 1. Jänner 2001, und Dogukan A*****, geboren am 23. Dezember 2001, beide: *****, beide vertreten durch das Land Wien als Jugendwohlfahrtsträger (Magistrat der Stadt Wien, MA 11, Amt für Jugend und Familie - Rechtsvertretung für den... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hat den Minderjährigen Unterhaltsvorschüsse gemäß §§ 3, 4 Z 1 UVG von monatlich jeweils 200 EUR für die Zeit vom 1. 5. 2008 bis 31. 5. 2009 (mj Baris) bzw bis 30. 4. 2011 (mj Sevda) weitergewährt. Das Rekursgericht gab dem dagegen erhobenen Rekurs des Bundes, vertreten durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts Linz, nicht Folge und sprach zunächst aus, dass der ordentliche Revisionsrekurs gegen seine Entscheidung nicht zulässig sei. Dagegen richtete ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hat den Antrag der durch den Jugendwohlfahrtsträger vertretenen Minderjährigen auf Gewährung von Unterhaltsvorschüssen gemäß §§ 3, 4 Z 1 UVG abgewiesen. Mit dem angefochtenen Beschluss gab das Rekursgericht ihrem Rekurs gegen diese Entscheidung nicht Folge und sprach zunächst aus, dass der Revisionsrekurs nicht zugelassen werde. Dagegen richtet sich die mit einem ordentlichen Revisionsrekurs verbundene Zulassungsvorstellung der Minderjährigen, vertreten... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht stellte die den Minderjährigen bewilligten Unterhaltsvorschüsse mit Gewährungsbeginn (1. 6. 2007) ein. Das Rekursgericht gab dem dagegen erhobenen Rekurs der Minderjährigen nicht Folge. Es sprach aus, dass der ordentliche Revisionsrekurs gegen seine Entscheidung zulässig sei. Dagegen richtet sich der Revisionsrekurs der Minderjährigen. Das Erstgericht stellte dieses Rechtsmittel dem Präsidenten des Oberlandesgerichts Graz und dem Zustellkurator des Vaters... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte dem Minderjährigen monatliche Unterhaltsvorschüsse gemäß § 4 Z 2 UVG in der jeweiligen Höhe nach § 6 Abs 2 UVG von derzeit 245 EUR für die Zeit vom 1. 2. 2008 bis 31. 1. 2011. Das Rekursgericht änderte über Rekurs des Bundes, vertreten durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts Wien, den Beschluss des Erstgerichts im Sinne der Abweisung des Antrags des Minderjährigen auf Gewährung von Unterhaltsvorschüssen ab und sprach aus, dass der ordentli... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte den Minderjährigen Unterhaltsvorschüsse gemäß §§ 3, 4 Z 1 UVG in der Höhe von monatlich jeweils 50 EUR für die Zeit vom 1. 1. 2008 bis 31. 12. 2010. Das Rekursgericht änderte über Rekurs des Bundes, vertreten durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts Wien, den Beschluss des Erstgerichts im Sinne der Abweisung der Anträge der Minderjährigen auf Gewährung von Unterhaltsvorschüssen ab. Es sprach aus, dass der ordentliche Revisionsrekurs gegen... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte der Minderjährigen Unterhaltsvorschüsse gemäß §§ 3, 4 Z 1 UVG in der Höhe von monatlich 220 EUR für die Zeit vom 1. 1. 2008 bis 31. 12. 2010. Das Rekursgericht änderte über Rekurs des Bundes, vertreten durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts Linz, den Beschluss des Erstgerichts im Sinne der Abweisung des Antrags der Minderjährigen auf Gewährung von Unterhaltsvorschüssen ab. Es sprach aus, dass der ordentliche Revisionsrekurs gegen seine En... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte dem Minderjährigen Unterhaltsvorschüsse. Das Rekursgericht änderte über Rekurs des Bundes vertreten durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts Wien diesen Beschluss im Sinne der Abweisung des Antrags des Minderjährigen auf Gewährung von Unterhaltsvorschüssen ab. Es sprach aus, dass der ordentliche Revisionsrekurs gegen seine Entscheidung zulässig sei. Gegen diese Entscheidung richtet sich der Revisionsrekurs des Minderjährigen. Das Erstgeri... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Schinko als Vorsitzenden sowie die Hofräte Dr. Fellinger, Dr. Hoch, Hon.-Prof. Dr. Neumayr und Dr. Schramm als weitere Richter in der Pflegschaftssache der mj Stefanie S*****, vertreten durch das Land Oberösterreich als Jugendwohlfahrtsträger (Bezirkshauptmannschaft Gmunden, Esplanade 10, 4810 Gmunden), infolge Revisionsrekurses des Bundes, vertreten durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts Linz gegen den Besc... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §2 Abs1 B1AußStrG 2005 §48 Abs1AußStrG 2005 §52 Abs1AußStrG 2005 §68 Abs1AußStrG 2005 §71 Abs4AußStrG 2005 §110MRK Art6 II5a4UVG §10
Rechtssatz: Nach § 68 Abs 1 AußStrG ist die Einholung einer Revisionsrekursbeantwortung nur für Beschlüsse vorgesehen, mit denen „über die Sache" oder über die Kosten entschieden wurde. Eine generelle Einführung der Zweiseitigkeit des Rekursverfahrens hielt der Gesetzgeber demgegenüber für übers... mehr lesen...
Begründung: In einem mit dem Unterhaltssachwalter abgeschlossenen Vergleich vom 24.2.1997 verpflichtete sich der Vater zu einer Unterhaltsleistung von monatlich S 3.000, beginnend mit 1.3.1997. Am 15.5.1997 begehrte das Kind, vertreten durch den Unterhaltssachwalter die Gewährung monatlicher Unterhaltsvorschüsse in Höhe des verglichenen Betrages. Die zu 19 E 2264/97i des Bezirksgerichtes Favoriten geführte Exekution auf das Arbeitseinkommen des Vaters habe den Unterhalt für di... mehr lesen...
Norm: AußStrG §2 Abs3 Z10 LUVG §3 Z2UVG §10
Rechtssatz: Bei fiskalischen Überlegungen wegen des Aufwandes an Vorschüssen muss bedacht werden, dass gerade die Wahl des außerstreitigen Verfahrens erfolgte, um das Verfahren, in dem über die Gewährung von Vorschüssen entschieden wird, möglichst rasch und ohne viel Förmlichkeiten abwickeln zu können. Hätte der Drittschuldner in einer Äußerung bekanntgegeben, die Pfändung der Bezüge sei ins Leere geg... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 20. Dezember 1988, ON 276, setzte das Erstgericht die der mj. Ilona Z*** mit Beschluß vom 5. Mai 1986, ON 210, bis 30. April 1989 gewährten monatlichen Unterhaltsvorschüsse von 2.000 S für die Zeit vom 1. Februar bis 31. März 1988 auf monatlich 1.120 S und für die Zeit vom 1. Mai bis 31. Oktober 1988 auf monatlich 1.030 S herab; zugleich ordnete es die Einbehaltung der zu Unrecht ausbezahlten Beträge in monatlichen Raten zu je 500 S an. Den dagegen von... mehr lesen...
Die Ehe des Peter und der Elfriede B, der Eltern der Minderjährigen Astrid und Alexander B, wurde mit Urteil des Kreisgerichtes L vom 14. April 1975, GZ 4 Cg 380/74-14, rechtskräftig aus dem Verschulden des Ehemannes geschieden. In dem vor dem Kreisgericht L abgeschlossenen, pflegschaftsbehördlich genehmigten Vergleich gleichen Datums verpflichtete sich der eheliche Vater, für seine beiden Kinder Astrid und Alexander einen monatlichen Unterhaltsbetrag von 1500 S bzw. 1200 S einschließ... mehr lesen...
Norm: UVG §10UVG §15UVG §19UVG §22
Rechtssatz: Kein Revisionsrekurs gegen einen Beschluß über die im Zuge einer rückwirkenden Herabsetzung eines Unterhaltsvorschusses vorgenommene Einbehaltung zu Unrecht ausbezahlter Beträge. Entscheidungstexte 7 Ob 631/77 Entscheidungstext OGH 15.09.1977 7 Ob 631/77 Veröff: SZ 50/121 = EvBl 1978/77 S 212 ... mehr lesen...
Norm: UVG §9 ffUVG §10UVG §15UVG §19
Rechtssatz: Ein Beschluß über die Änderung eines Unterhaltsvorschusses nach § 19 UVG ist eine Entscheidung über die Gewährung von Vorschüssen im Sinne des § 10 UVG. Auf das Verfahren über die Änderung von Unterhaltsvorschüssen sind daher die Bestimmungen der §§ 9 ff UVG anzuwenden. Entscheidungstexte 7 Ob 631/77 Entscheidungstext OGH 15.09.1977 ... mehr lesen...