Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Revision des Klägers gegen das seinem beigegebenen Rechtsanwalt am 24.11.1992 zugestellte Urteil des Berufungsgerichtes wäre nach § 505 Abs 1 und Abs 2 ZPO durch Überreichung eines Schriftsatzes (Revisionsschrift) beim Prozeßgericht erster Instanz binnen vier Wochen von der Zustellung an, also spätestens am 22.12.1992, zu erheben gewesen. Bei dieser zur Überreichung des Revisionsschriftsatzes offenstehenden Frist wär... mehr lesen...
Begründung: Rudolf K***** war zuletzt auf Grund des Beschlusses des Bezirksgerichtes Fünfhaus vom 17.8.1987, 2 P 139/86-44, zu monatlichen Unterhaltszahlungen von je S 555,-- für seine beiden aus geschiedener Ehe stammenden, bei ihrer Mutter aufwachsenden Kinder Michael und Manuela verpflichtet. Am 16.6.1992 stellte der Vertreter der Minderjährigen den Antrag, die monatlichen Unterhaltsbeiträge ab 1.1.1992 auf S 3.200,-- für Michael und S 2.400,-- für Manuela zu erhöhen. Rud... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erklärte die weitere Unterbringung des Patienten im Sinne des § 30 Abs.2 UbG für unzulässig. Das Rekursgericht bestätigte die Entscheidung des Erstgerichtes und sprach aus, daß der ordentliche Revisionsrekurs zulässig ist. Rechtliche Beurteilung Der gegen die Entscheidung der zweiten Instanz erhobene Revisionsrekurs des Abteilungsleiters des Landesnervenkrankenhauses Graz ist verspätet. Die Entscheidung des Rekursgerichte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Nach dem übereinstimmenden Parteienvorbringen hatte der Kläger im Rahmen eines mit Beschluß vom 12.10.1985 bestätigten Zwangsausgleiches an seine Gläubiger eine 20 %ige Quote innerhalb eines Jahres in 12 Raten zu zahlen. Mit der Behauptung, daß Wiederaufleben eingetreten sei, beantragte die C***** zur Hereinbringung des wiederaufgelebten Forderungsteiles von 210.997,71 S sA die Exekution durch Pfändung und Überweisung der dem Kläger gegen die Drittschuldneri... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluß hob das Gericht zweiter Instanz über Rekurs der erbl.Tochter und Testamentserbin Margarethe K*****, die für den erbl.Sohn Herbert L***** ausgestellte Einantwortungsurkunde und den vorausgegangenen Mantelbeschluß mit Ausnahme der Annahme der Erbserklärung des Sohnes auf. Es trug dem Erstgericht die Verfahrensfortsetzung durch Anleitung der erbl.Tochter Margarethe K***** zur Abgabe einer Erbserklärung und sodann Abführung des Verfahrens g... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht setzte den vom Vater für das Kind zu leistenden Unterhalt ab 9.4.1990 von 1.700 S monatlich auf 500 S monatlich herab und wies sein Mehrbegehren, den Unterhalt schon ab 1.9.1987 auf 500 S herabzusetzen, ab. Das Rekursgericht änderte infolge Rekurses des Vaters den Beschluß des Erstgerichtes im abweisenden Teil dahin ab, daß es ihn zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von 500 S für die Zeit vom 1.9.1987 bis 31.3.1988 und von 1.000 S für die Zeit vom 1.4... mehr lesen...
Norm: AußStrG idF WGN 1989 §14 C4GOG §89JN §60 Abs2
Rechtssatz: Der Anspruch auf Ablichtungen aus der Urkundensammlung ist rein vermögensrechtlicher Natur. Auf seine Bewertung ist § 60 Abs 2 JN nicht anwendbar. Entscheidungstexte 6 Ob 534/92 Entscheidungstext OGH 25.06.1992 6 Ob 534/92 Veröff: EvBl 1993/18 S 91 European Case Law... mehr lesen...
Begründung: Mit Eingabe vom 13.August 1991 an das Erstgericht begehrte die Antragstellerin die Übermittlung einer gebührenfreien Ablichtung des Kaufvertrages vom 17.Dezember 1963, TZ 6818/1964. Sie stützte ihr Begehren auf § 89 i GOG und TP 15 Anm 7 GGG. Das Erstgericht sandte den Antrag - der ohne Entrichtung einer Gebühr nach dem GGG wieder vorgelegt wurde - mehrmals urschriftlich mit dem Hinweis zurück, daß gemäß TP 15 GGG für jede angefangene Seite der Abschrift aus der Urkunden... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schubert als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Hofmann, Dr. Schlosser, Dr. Graf und Dr. Schiemer als weitere Richter in der Pflegschaftssache des mj. Manfred F*****, geboren am 1. November 1973, infolge ao. Revisionsrekurses des Vaters Manfred F*****, gegen den Beschluß des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien als Rekursgerichtes vom 13.Februar 199... mehr lesen...
Begründung: Dem Betroffenen wurde der angefochtene Sammelbeschluß des Landesgerichtes St.Pölten am 30.12.1991 durch Hinterlegung zugestellt. Dagegen erhob er mit dem am 13.1.1992 zur Post gegebenen, an das Landesgericht St.Pölten gerichteten, dort am 15.1.1992 eingelangten und am selben Tag an das Erstgericht weitergeleiteten Schriftstück, das bei diesem am 16.1.1992 einlangte, Rekurs, "Einspruch und Nichtigkeitsbeschwerde" an den Obersten Gerichtshof. Rechtliche Beu... mehr lesen...
Begründung: Die Entscheidung des Rekursgerichtes wurde dem Vater am 27.8.1991 zugestellt. Die 14-tägige Frist zur Erhebung eines Rechtsmittels endete daher mit Ablauf des 10.9.1991. Der außerodentliche Revisionsrekurs des Vaters wurde zwar rechtzeitig zur Post gegeben, aber entgegen der Vorschrift, daß Rechtsmittel beim Gericht erster Instanz einzubringen sind, an das Rekursgericht adressiert. Beim Erstgericht langte das Rechtsmittel des Vaters nach Weiterleitung durch das Rekursger... mehr lesen...
Begründung: Adolf Heinrich P***** verstarb am 19.11.1989. Er hinterließ weder eine Ehegattin noch einen Nachkommen; seine nächsten lebenden Blutsverwandten sind seine Schwester Hildegard M***** und sein Neffe Peter K*****. Im Verlassenschaftsverfahren nach dem Verstorbenen wurden folgende letztwillige Verfügungen kundgemacht: Eine notariell errichtete Vermächtnisanordnung vom 1.10.1985, in der der Erblasser die Liegenschaft EZ 443 KG G***** der Römisch-Katholischen Pfarrkiche G***... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr.Schubert als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Hofmann, Dr.Schlosser, Dr.Graf und Dr.Schiemer als weitere Richter in der Pflegschaftssache der mj.Kinder Sabine K***** und Bernhard K*****, infolge außerordentlichen Rekurses des Vaters Siegfried K*****, gegen den Beschluß des Landesgerichtes Innsbruck als Rekursgerichtes vom 20.November 1990, GZ 1 b R 209/90... mehr lesen...
Begründung: Mit einstweiliger Verfügung des Handelsgerichtes Wien vom 31. August 1990, 19 Cg 36/90, wurde der verpflichteten Partei zur Sicherung des Anspruches der betreibenden Parteien auf Unterlassung wettbewerbswidriger Handlungen geboten, es ab sofort im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbes beim Vertrieb der periodischen Druckschrift "***** W*****" zu unterlassen, unentgeltliche Zugaben - insbesondere in Form einer Haustierversicherung, und zwar wenn insbesondere ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Vogel als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Schobel, Dr. Redl, Dr. Kellner und Dr. Schiemer als weitere Richter in der Pflegschaftssache des mj. *****, geboren 14. April 1974, infolge außerordentlichen Rekurses des Vaters *****, gegen den Beschluß des Landesgerichtes für ZRS Wien als Rekursgerichtes vom 10. Jänner 1991, GZ 47 R 878/90-26, den Beschluß ge... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr.Griehsler als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Kropfitsch, Dr.Huber, Dr.Graf und Dr.Jelinek als Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Ilse W*****, Hausfrau, *****, vertreten durch Dr.Walter Kerle, Rechtsanwalt in Innsbruck, wider die beklagte Partei Karl W*****, Postchauffeur, *****, vertreten durch Dr.Klaus und Dr.U... mehr lesen...
Begründung: Franz O*** hat mit Adoptionsvertrag vom 8. November 1989 die Ehegatten Hubert und Annemarie T***, seinen Neffen und dessen Ehegattin, an Kindes Statt angenommen. Mit notariellem Übergabsvertrag vom selben Tag hat Franz O*** den beiden Wahlkindern seinen landwirtschaftlichen Betrieb in Waidhofen an der Ybbs übergeben; die Rechtswirksamkeit dieses Vertrages wurde von der Bewilligung der Annahme an Kindes Statt abhängig gemacht. Wahlvater und Wahlkinder stellten am 15. Jä... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof.Dr.Petrasch als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Hule, Dr.Klinger, Dr.Angst und Dr.Schalich als weitere Richter in der Pflegschaftssache des mj. Georg R***, geboren am ***, wegen Unterhalt, infolge außerordentlichen Rekurses des ehelichen Vaters Heinz R***, Prokurist, gegen den Beschluß des Landesgerichtes Feldkirch als Rekursgerichtes vom 31.Oktobe... mehr lesen...
Begründung: Das das Klagebegehren abweisende Urteil des Bezirksgerichtes für Handelssachen Wien, Wien 4., Mattiellistraße 2-4, wurde dem Klagevertreter am 28. 9. 1989 zugestellt. Der letzte Tag der Rechtsmittelfrist war somit der 27. 10. 1989. Die an das Bezirksgericht Innere Stadt Wien, Wien 4., Mattiellistraße 2-4, adressierte Berufung der klagenden Partei wurde nach den Erhebungen des Berufungsgerichtes am 25. 10. 1989 zur Post gegeben und langte am 30. 10. 1989 bei der gemeins... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die außerordentliche Revision ist verspätet. Das Berufungsurteil des Landesgerichtes für ZRS Graz vom 9.5.1990 wurde dem Vertreter der klagenden Parteien am 15.Juni 1990 zugestellt. Die Frist zur Erhebung eines Rechtsmittels endete somit mit Ablauf des 13.Juli 1990. Die an das Landesgericht für ZRS Graz gerichtete außerordentliche Revision wurde zwar am 13.Juli 1990 beim Landesgericht für ZRS Graz überreicht, beim Erstgerich... mehr lesen...
Begründung: Die Erstantragstellerin und deren Gatte, in dessen Mietrechte der Zweitantragsteller eintrat, mieteten am 16.5.1977 von der Rechtsvorgängerin der Antragsgegner die im Parterre des Hauses Wien 18., Weimarerstraße 43 gelegene Wohnung, die eine Nutzfläche von 125,12 m2 aufweist, gegen Entrichtung eines wertgesicherten monatlichen Hauptmietzinses von 2.500 S. Mit Schreiben vom 28.4.1982 begehrten die Antragsteller gemäß § 44 Abs 2 MRG die Ermäßigung des vereinbarten Hauptm... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 10.2.1981 schlossen der Kläger als Mieter und Ivan G*** als Vermieter einen Mietvertrag über das im Wohnungseigentum stehende Geschäftslokal top. Nr. 4 im Haus Wien 1., Rotenturmstraße 22. Der Beklagte war dabei als Vertragserrichter tätig. Im Mietvertrag war ein monatlicher Bestandzins von S 17.000 zuzüglich Betriebskosten, öffentlicher Abgaben und Umsatzsteuer vorgesehen. Der Kläger übergab dem Beklagten anläßlich dieser Vertragserrichtung ein Sparbuch mi... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 2.Jänner 1990 erließ das Erstgericht eine einstweilige Verfügung, mit welcher dem Gegner der gefährdeten Partei (zur Sicherung des Aufteilungsanspruches der gefährdeten Partei nach den §§ 81 ff EheG) verboten wurde, seinen Ein-Viertel-Anteil an der Liegenschaft EZ 38 KG Salmansdorf, Grundstücksadresse Dreimarksteingasse 14, zuveräußern, zu belasten oder sonst in irgendwelcher Weise über seinen Liegenschaftsanteil derart zu verfügen, daß eine andere Per... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht setzte mit Beschluß vom 16. Juni 1989 über Antrag des Vaters dessen monatliche Unterhaltsleistungen für seine mj. Tochter Manuela von bisher 2.600 S auf 1.500 S monatlich herab. Das Rekursgericht gab dem Rekurs des Kindes teilweise Folge und setzte die monatlichen Unterhaltsleistungen des Vaters mit 2.000 S monatlich fest. Es führte im wesentlichen aus, dem Vater sei als selbständigem Taxiunternehmer bei ordnungsgemäßer Betriebsführung die Erzielung ein... mehr lesen...
Begründung: I. Mit Punkt I des Beschlusses vom 3.7.1989 (ON 62) genehmigte das Pflegschaftsgericht den zwischen dem Minderjährigen als Geschenknehmer und Stefan H*** als Geschenkgeber über die Liegenschaft EZ 324 Grundbuch Trasdorf am 20.10.1986 geschlossenen Schenkungsvertrag sowie den zwischen dem Minderjährigen (vertreten durch den Kollisionskurator Dr. Walter Z***) und Josef P*** am 23.5.1989 über dieselbe Liegenschaft geschlossenen Kaufvertrag. Mit dem angefochtenen, noch wei... mehr lesen...
Begründung: Das Urteil des Berufungsgerichtes wurde der klagenden Partei am 22. Februar 1990 zugestellt. Die an das Berufungsgericht adressierte, am 22.März 1990 zur Post gegebene Revision langte dort am 23.März 1990 und nach unverzüglicher Weiterleitung beim Erstgericht am 26. März 1990 ein. Rechtliche Beurteilung Die Revision ist verspätet. Gemäß § 505 Abs 1 ZPO wird die Revision durch Überreichung der Revisionsschrift beim Prozeßgericht erster Instanz er... mehr lesen...
Begründung: Das das Haupt- und das Eventualbegehren abweisende Urteil des Kreisgerichtes Steyr vom 13.März 1989 wurde dem Klagevertreter am 12. April 1989 zugestellt. Am 9.Mai 1989 gab der Klagevertreter eine gegen dieses Urteil an das Kreisgericht Wels adressierte Berufung zur Post. Die Berufung langte am 10.Mai 1989 beim Kreisgericht Wels ein. Neben der Einlaufstampiglie findet sich der handschriftliche Vermerk "Irrläufer beim KG Wels". Noch am selben Tag sandte das Kreisgericht... mehr lesen...
Begründung: Im Verlassenschaftsverfahren nach dem am 2. Dezember 1984 verstorbenen Ing. Martin M*** gaben seine Witwe Franziska M*** zu 1/3 und sein Sohn Dkfm. Dr. Helmut Martin M*** zu 2/3 der Verlassenschaft bedingte Erbserklärungen ab. Die beiden Erben leisteten mehrfachen Ladungen des Gerichtskommissärs keine Folge (vgl. AS 99), weshalb das Verlassenschaftsgericht die beiden Erben mit Beschluß vom 3. Mai 1989 (ON 31) aufforderte, am 24. Mai 1989 der Vorladung des Gerichtskommi... mehr lesen...
Begründung: Das Urteil des Berufungsgerichtes wurde dem Rechtsanwalt, der dem Kläger im Rahmen der Verfahrenshilfe beigegeben worden war, am 28. April 1989 zugestellt. Am 29.Mai 1989 langte bei der beklagten Partei ein an diese gerichtetes, in serbo-kroatischer Sprache verfaßtes und vom Kläger unterschriebenes Schreiben ein, in dem der "Antrag auf eine Revision" gestellt und näher begründet wird. Die beklagte Partei veranlaßte die Übersetzung dieses Schreibens und übersandte es an... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Revision der beklagten Partei gegen das ihr am 22.9.1989 zugestellte Urteil des Berufungsgerichtes wäre nach § 505 Abs 1 und Abs 2 ZPO durch Überreichung eines Schriftsatzes (Revisionsschrift) beim Prozeßgericht erster Instanz binnen vier Wochen von der Zustellung an, also spätestens am 20.10.1989, zu erheben gewesen. Bei dieser zur Überreichung des Revisionsschriftsatzes offenstehenden Frist wären nach § 89 Abs 1 GOG di... mehr lesen...