Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Im gegenständlichen Verfahren beantragte der Beschwerdeführer am 03.12.2023 Wohnkostenbeihilfe. Im Fragebogen zum Antrag auf Wohnkostenbeihilfe gab der Beschwerdeführer an, Hauptmieter seiner Wohnung in XXXX zu sein und gab an, an die XXXX Miete zu bezahlen. Er würde allein in der antragsgegenständlichen Wohnung wohnen. 1. Im gegenständlichen Verfahren beantragte der Beschwerdeführer am 03.12.2023 Wohnkost... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) wurde mit Zuweisungsbescheid vom 20.12.2019 einer näher genannten Einrichtung zur Leistung des Zivildienstes ab 03.02.2020 zugewiesen. 2. Der BF beantragte mit dem mit 18.08.2020 datierten Fragebogen die Zuerkennung von Wohnkostenbeihilfe für seine Wohnung in XXXX , die er seit 01.03.2020 als Hauptmieter bewohne. Begründend wurde dazu ausgeführt, dass der BF aufgrund familiärer Umstände kurzfris... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) wurde mit Zuweisungsbescheid vom 13.07.2020 einer näher genannten Einrichtung zur Leistung des Zivildienstes ab 03.08.2020 zugewiesen. 2. Der BF beantragte zunächst mit Kurzantrag vom 25.07.2020 und dann mit dem mit 18.08.2020 datierten Fragebogen die Zuerkennung von Wohnkostenbeihilfe für seine Wohnung in XXXX . Begründend wurde ausgeführt, dass er seit August 2020 die Eigentumswohnung seiner E... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die rechtzeitige und zulässige Beschwerde erwogen: 1. Feststellungen: Mit Schreiben vom 25.06.2021 beantragte der Beschwerdeführer Wohnkostenbeihilfe für die Wohnung XXXX . Mit E-Mail vom 04.08.2021 übermittelte er Mietvertrag, Lohnzettel sowie Bestätigung der Miete. Mit im
Spruch: genannten Bescheid wies das Heerespersonalamt den Antrag des Beschwerdeführers ab. Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, mit der Wohnkoste... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Im gegenständlichen Verfahren beantragte der Beschwerdeführer mit dem mit 16.01.2021 datierten Fragebogen die Zuerkennung von Wohnkostenbeihilfe für seine Wohnung in XXXX . Dem Antrag beigefügt war ein undatierter zwischen dem Beschwerdeführer als Hauptmieter und seinem Vater als Vermieter abgeschlossener Mietvertrag über die verfahrensgegenständliche Wohnung mit Mietbeginn am 01.10.2020, eine E-Mail des Vaters des Beschwerdeführers an diese... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) beantragte mit nicht datiertem Fragebogen, bei der Behörde am 01.07.2021 einlangend, die Zuerkennung von Wohnkostenbeihilfe für seine Wohnung in XXXX . 2. Mit dem im
Spruch: genannten Bescheid des Heerespersonalamtes (belangte Behörde), wurde der Antrag des BF nach einem Ermittlungsverfahren gemäß § 31 Abs. 1 des Heeresgebührengesetzes 2001 (HDG 2001) abgewiesen. Begründend wurde darin im Wesentlichen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die rechtzeitige und zulässige Beschwerde erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. XXXX (in Folge: Beschwerdeführer) beantragte am 04.06.2021 Wohnkostenbeihilfe für die Mietwohnung XXXX (in Folge: Wohnung). Mit Bescheid des Heerespersonalamtes vom 23.06.2021, Gz. P1705922/2-HPA/2021, wurde der Antrag abgewiesen, der Bescheid wurde dem Beschwerdeführer am 26.06.2021 persönlich ausgefolgt. Mit am spätestens 29.06.2021 im Dienstweg ei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer beantragte mit dem am 22.07.2020 beim Heerespersonalamt eingelangten Antrag die Zuerkennung von Wohnkostenbeihilfe. Vom Beschwerdeführer wird darin angegeben, seit 01.06.2018 Untermieter der verfahrensgegenständlichen Wohnung zu sein. Er müsse dafür monatliche Wohnkosten in Höhe von 448,00 EUR bezahlen. Außer ihm würden noch zwei Mitbewohner in der Wohnung wohnen. Ihm würde ein Schlafzimmer zur alleinigen Benutzung zur Verf... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Im gegenständlichen Verfahren beantragte der Beschwerdeführer am 29.07.2020 Wohnkostenbeihilfe. Im Fragebogen für die Zuerkennung von Wohnkostenbeihilfe gab der Beschwerdeführer an, seit 01.08.2019 Mitbewohner in der verfahrensgegenständlichen Wohnung zu sein. Er müsse dafür monatliche Wohnkosten in Höhe von 350,00 EUR bezahlen. Außer ihm würden noch zwei weitere Mitbewohner in der Wohnung wohnen. Ihm würde ein Schlafzimmer zur alleinigen Benut... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer beantragte am 24.07.2020 (eingelangt bei der Behörde am 29.06.2020) beim Heerespersonalamt die Zuerkennung von Wohnkostenbeihilfe. Vom Beschwerdeführer wird darin angegeben, Hauptmieter einer von seinem Vater als Vermieter gemieteten Wohnung zu sein. Er müsse dafür monatliche Wohnkosten in Höhe von 720,00 EUR bezahlen. Bei ihm lebe auch seine Ehefrau und die gemeinsame minderjährige Tochter. Auch erklärte der Beschwerdeführ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) beantragte mit dem mit 31.01.2020 datierten Fragebogen die Zuerkennung von Wohnkostenbeihilfe für seine Wohnung in XXXX . 2. Mit dem im
Spruch: genannten Bescheid des Heerespersonalamtes (belangte Behörde), wurde der Antrag des BF nach einem Ermittlungsverfahren gemäß § 31 Abs. 1 des Heeresgebührengesetz 2001 (HDG 2001) abgewiesen. Begründend wurde darin im Wesentlichen ausgeführt, dass gemäß § 31 Abs... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer beantragte mit dem mit 13.07.2020 datierten Fragebogen die Zuerkennung von Wohnkostenbeihilfe. Vom Beschwerdeführer wird darin angegeben, Hauptmieter einer Wohnung zu sein, wobei die Eltern seiner Lebensgefährtin seine Vermieter seien. Er müsse dafür monatliche Wohnkosten in Höhe von 750,00 EUR bezahlen. Auch erklärte der Beschwerdeführer, dass er vor dem Monat, in dem der Einberufungsbefehl zugestellt worden ist, ein Einko... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang I.1. Der Einberufungsbefehl zur Ableistung des Grundwehrdienstes (Dienstantritt: 04.11.2019) wurde dem Beschwerdeführer am 14.02.2019 zugestellt. I.2. Mit Schreiben vom 27.02.2020 beantragte er die Gewährung einer Wohnkostenbeihilfe für das Eigenheim in XXXX brachte vor, dass er seit 03.10.2019 Eigentümer des verfahrensgegenständlichen Hauses sei. Er habe monatliche Wohnkosten in Höhe von ? 104,00 (E-Stmk Gas), ? 36,00 (E-Stmk Strom) und ? 25,05... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer wurde mit Bescheid vom 10.01.2020 zur Leistung des Zivildienstes ab 01.02.2020 zugewiesen. Mit Schreiben vom 23.01.2020 beantragte er die Gewährung einer Wohnkostenbeihilfe, wobei als Bemessungsgrundlage ein Drittel des Nettoeinkommens der letzten drei Monate zu Grunde gelegt wurde. Er brachte vor, dass er seit 01.01.2020 Mitbewohner in der verfahrensgegenständlichen Wohnung sei. Er hätte monatliche Wohnkosten in Höhe von ? 7... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer beantragte am 03.10.2019 die Zuerkennung von Wohnkostenbeihilfe. Mit dem im
Spruch: genannten Bescheid des Heerespersonalamtes vom 21.11.2019, zugestellt am 25.11.2019, wurde der Antrag des Beschwerdeführers gemäß § 56 AVG iVm § 31 Abs. 1 und 2 des Heeresgebührengesetzes 2001 (HGG 2001) abgewiesen. Begründend wird darin im Wesentlichen ausgeführt, dass Nutzungsberechtigter der Wohnung der Untervermieter des Beschwerdeführers ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die beschwerdeführende Partei (im Folgenden: bP) beantragte mit mit 05.12.2019 datierten Fragebogen die Zuerkennung von Wohnkostenbeihilfe für eine Wohnung in XXXX , XXXX . Von der bP wurde angegeben ab März 2020 Mieter dieser Wohnung zu sein und dafür monatlichen Wohnkosten in Höhe von ? 573,26 zu bezahlen. Das Mietanbot sei am 24.10.2019 erstellt worden. 2. Mit dem im
Spruch: genannten Bescheid des Heerespersonalamtes (belangte Behörde) vom ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) beantragte mit dem mit 07.03.2019 datierten Fragebogen die Zuerkennung von Wohnkostenbeihilfe für die im
Spruch: angeführte Wohnung. Vom BF wurde darin angegeben, seit November 2019 Untermieter in der gegenständlichen Wohnung zu sein und dafür monatliche Wohnkosten in Höhe von € 500,- zu bezahlen. In der Wohnung gäbe es drei andere Bewohner, zu den ausschließlich durch ihn genützten Räumlichkeiten de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) beantragte mit dem mit 04.02.2019 datierten und ergänzten Fragebogen die Zuerkennung von Wohnkostenbeihilfe für seine Wohnung in XXXX . Vom BF wurde darin angegeben, seit 15.11.2018 (Einzug) Hauptmieter dieser Wohnung zu sein und dafür monatliche Wohnkosten in Höhe von € 254,-- zu bezahlen (EUR 264,-- laut Abbuchungsauftrag). 2. Mit dem im
Spruch: genannten Bescheid des Heerespersonalamtes (belangt... mehr lesen...