I. 1.1. Der gegen den Beschwerdeführer gerichtete Bescheid der Bundespolizeidirektion Wien vom 14. Dezember 2000 enthält folgenden Spruch: "Die Bundespolizeidirektion Wien, Verkehrsamt, nimmt Ihren Taxiausweis Nr. 37.048 ausgestellt am 4.12.1991 gemäß § 13 Abs. 1 in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Ziffer 3 der Betriebsordnung für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr (BGBl. Nr. 951/1993 i.d.F. BGBl. Nr. 1028/1994) auf die Dauer von 4 Monaten, gerechnet ab Zustellung des Bescheide... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: BetriebsO 1994 §13 Abs1;BetriebsO 1994 §6 Abs1 Z3;GelVerkG §10 Abs1;StGB §88 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/03/0332 E 17. Februar 1999 RS 1
(Hier: Straftat der fahrlässigen Körperverletzung mit dem
Privatfahrzeug) Stammrechtssatz Der Schutzzweck der BetriebsO 1994 ist nicht auf den Straßenverkehr allein beschränkt sondern darau... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid der belangten Behörde wurde der Taxilenkerausweis des Beschwerdeführers gemäß § 13 Abs. 1 in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Z. 3 der Betriebsordnung für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr, BGBl. Nr. 951/1993 (BO 1994), auf die Dauer von vier Monaten zurückgenommen und es wurde der Antrag des Beschwerdeführers vom 2. April 1997 auf Ausstellung eines Duplikates des Ausweises abgewiesen. Zur Begründung: des angefochtenen Bescheides ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: AVG §38;BetriebsO 1994 §13 Abs1;BetriebsO 1994 §6 Abs1 Z3;GelVerkG §10 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/11/30 94/03/0155 3
(hier: Nur erster Satz) Stammrechtssatz Entscheidend für die Beurteilung der Vertrauenswürdigkeit iSd § 6 Abs 1 Z 3 BetriebsO 1994 ist im Falle der Begehung einer Straftat die Straftat selbst un... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: BetriebsO 1994 §13 Abs1;BetriebsO 1994 §6 Abs1 Z3;GelVerkG §10 Abs1;StGB §89; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1999/02/17 97/03/0332 1
(hier: Vergehen der Gefährdung der körperlichen Sicherheit nach
§ 89 (§ 81 Z 1) StGB). Stammrechtssatz Der Schutzzweck der BetriebsO 1994 ist nicht auf den Straßenverkehr allein beschränkt sondern d... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: AVG §68 Abs1;BetriebsO 1994 §13 Abs1;BetriebsO 1994 §6 Abs1 Z3;GelVerkG §10 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/01/24 95/03/0290 2 Stammrechtssatz Bei der Beurteilung der Vertrauenswürdigkeit iSd § 6 Abs 1 Z 3 BetriebsO 1994 ist im Falle der Begehung einer Straftat diese Straftat selbst (und nicht auch die deswegen erf... mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: BetriebsO 1994 §13 Abs1;BetriebsO 1994 §6 Abs1 Z3;GelVerkG §10 Abs1;StVO 1960 §38 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/06/19 96/03/0119 2
(hier: Zurücknahme desTaxilenkerausweises gem § 13 Abs 1 BetriebsO
1994 für einen Zeitraum von vier Monaten) Stammrechtssatz Die - noch dazu im Fahrdienst begangene - Mißachtung des... mehr lesen...
Mit rechtskräftigem Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 19. März 1997 wurde der Beschwerdeführer wegen des Vergehens der qualifizierten Veruntreuung nach § 133 Abs. 1 und 2 (erster Fall) StGB und der unbefugten Weitergabe von Waffen nach § 36 Abs. 1 Z. 5 des Waffengesetzes zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt. Mit Bescheid der Bundespolizeidirektion Wien vom 17. April 1997, dem Beschwerdeführer zugestellt am 23. April 1997, wurde der am 10. Dezembe... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch41/04 Sprengmittel Waffen Munition50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: BetriebsO 1994 §13 Abs1;BetriebsO 1994 §6 Abs1 Z3;GelVerkG §10 Abs1;StGB §133;WaffG 1986 §36 Abs1 Z5;
Rechtssatz: Der Schutzzweck der BetriebsO 1994 ist nicht auf den Straßenverkehr allein beschränkt sondern darauf gerichtet, Personen vor der Verletzung jedes durch die Rechtsordnung geschützten Rechtsgute... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, angefochtenen Bescheid wurde der Taxilenkerausweis des Beschwerdeführers auf die Dauer von zwölf Monaten zurückgenommen. In der Begründung: dieses Bescheides werden von der belangten Behörde insgesamt acht Verwaltungsübertretungen und gerichtliche Straftaten angeführt (Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, Überschreitung der im Ortsgebiet zulässigen Höchstgeschwindigkeit, Lenken eines Taxifahrzeuges - entgegen einer diesbezüglichen... mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: BetriebsO 1994 §13 Abs1;BetriebsO 1994 §6 Abs1 Z3;GelVerkG §10 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1997030040.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Auf Grund des Beschwerdevorbringens und des Inhaltes des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender Sachverhalt: Die Bundespolizeidirektion Wien, Verkehrsamt, nahm mit ihrem Bescheid vom 4. Juli 1996 gemäß § 13 Abs. 1 in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Z. 3 BO 1994 den Taxilenkerausweis des Beschwerdeführers auf die Dauer von sechs Monaten, gerechnet ab Zustellung des Bescheides, zurück. Mit dem nun angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 10. September 1996 wurde der erstin... mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: BetriebsO 1994 §13 Abs1;BetriebsO 1994 §6 Abs1 Z3;GelVerkG §10 Abs1;KFG 1967 §103 Abs2;StVO 1960 §38 Abs5;StVO 1960 §4 Abs1 lita;
Rechtssatz: Übertretungen nach § 4 Abs 1 lit a StVO und § 38 Abs 5 StVO sowie nach § 103 Abs 2 KFG rechtfertigen als Verletzungen von der Sicherheit und Ordnung im Straßenverkehr die... mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: BetriebsO 1994 §13 Abs1;BetriebsO 1994 §6 Abs1 Z3;GelVerkG §10 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/07/12 95/03/0003 4 Stammrechtssatz Aus § 13 Abs 1 iVm § 6 Abs 1 Z 3 BetriebsO 1994 ergibt sich, daß auf die - ununterbrochene - Vertrauenswürdigkeit (zumindest) innerhalb der letzten fünf Jahre vor Erlassung des angefochtenen Bescheides abzustelle... mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: BetriebsO 1994 §13 Abs1;BetriebsO 1994 §6 Abs1 Z3;GelVerkG §10 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/01/24 95/03/0290 2 Stammrechtssatz Bei der Beurteilung der Vertrauenswürdigkeit iSd § 6 Abs 1 Z 3 BetriebsO 1994 ist im Falle der Begehung einer Straftat diese Straftat selbst (und nicht auch die deswegen erfolgte Verurteilung) eine Vorfrage iSd §... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Taxilenkerausweis des Beschwerdeführers gemäß § 13 Abs. 1 iVm § 6 Abs. 1 Z. 3 BO 1994 auf die Dauer von drei Monaten zurückgenommen. In der Begründung: führte die belangte Behörde aus, daß der Beschwerdeführer mit dem noch nicht in Rechtskraft erwachsenen Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Wien vom 22. Februar 1996 schuldig erkannt worden sei, am 11. Juni 1995 um 6.01 Uhr in "Wien IX, Julius Tandler Platz 6 Kre... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 4. März 1996 wurde der Antrag des Beschwerdeführers vom 11. Juli 1995 auf Ausstellung eines Taxilenkerausweises gemäß § 6 Abs. 1 Z. 3 BO 1994 abgewiesen. In der Begründung: ging die belangte Behörde davon aus, daß der Beschwerdeführer mehrfach Übertretungen der Straßenverkehrsordnung 1960 und des Kraftfahrgesetzes 1967 begangen habe und deshalb rechtskräftig bestraft worden sei, und zwar am 15. Juni 199... mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: BetriebsO 1994 §13 Abs1;BetriebsO 1994 §6 Abs1 Z3;GelVerkG §10 Abs1;StVO 1960 §38 Abs5;
Rechtssatz: Die - noch dazu im Fahrdienst begangene - Mißachtung des Rotlichtes stellt einen schwerwiegenden Verstoß gegen maßgebliche Sicherheitsvorschriften im Verkehr dar, der die Zuverlässigkeit eines Taxilenkers in Ansehung der Sicherheit d... mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: BetriebsO 1994 §13 Abs1;BetriebsO 1994 §6 Abs1 Z3;GelVerkG §10 Abs1;StVO 1960 §38 Abs5;StVO 1960 §4 Abs1 litc;StVO 1960 §4 Abs5;StVO 1960 §9 Abs2;StVO 1960 §99 Abs2 litc;StVO 1960 §99 Abs3 lita;
Rechtssatz: Übertretungen nach § 4 Abs 1 lit c und Abs 5 StVO sowie § 99 Abs 3 lit a iVm § 38 Abs 5 StVO und § 99 Abs 2 lit c iVm § 9 Abs ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: AVG §38;BetriebsO 1994 §13 Abs1;BetriebsO 1994 §6 Abs1 Z3;GelVerkG §10 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/11/30 94/03/0155 3 Stammrechtssatz Entscheidend für die Beurteilung der Vertrauenswürdigkeit iSd § 6 Abs 1 Z 3 BetriebsO 1994 ist im Falle der Begehung einer Straftat die Straftat selbst und nicht die deswegen erf... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: AVG §38;AVG §68 Abs1;BetriebsO 1994 §13 Abs1;BetriebsO 1994 §6 Abs1 Z3;GelVerkG §10 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/01/24 95/03/0290 2 Stammrechtssatz Bei der Beurteilung der Vertrauenswürdigkeit iSd § 6 Abs 1 Z 3 BetriebsO 1994 ist im Falle der Begehung einer Straftat diese Straftat selbst (und nicht auch die desw... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde gegenüber der Beschwerdeführerin die Ausstellung eines Taxilenkerausweises im Grunde des § 6 Abs. 1 Z. 3 der Betriebsordnung für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr - BO 1994, BGBl. Nr. 951/1993, versagt. Über die gegen diesen Bescheid erhobene Beschwerde hat der Verwaltungsgerichtshof erwogen: Als eine der Voraussetzungen für die Ausstellung eines Taxilenkerausweises sieht § 6 Abs. 1 Z. 3 BO 1994 vor, daß der ... mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: BetriebsO 1994 §13 Abs1;BetriebsO 1994 §6 Abs1 Z3;GelVerkG §10 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/07/12 95/03/0003 4 Stammrechtssatz Aus § 13 Abs 1 iVm § 6 Abs 1 Z 3 BetriebsO 1994 ergibt sich, daß auf die - ununterbrochene - Vertrauenswürdigkeit (zumindest) innerhalb der letzten fünf Jahre vor Erlassung des angefochtenen Bescheides abzustelle... mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: BetriebsO 1994 §6 Abs1 Z3;GelVerkG §10 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/11/30 94/03/0155 1 Stammrechtssatz Dem Gegenstand der Regelung des § 6 Abs 1 Z 3 BetriebsO 1994 nach soll mit dem Erfordernis der Vertrauenswürdigkeit das Vorhandensein der nach der Eigenart des Gewerbes erforderlichen Eigenschaften bei den im Fahrdienst verwendeten Pers... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: AVG §37;AVG §52;BetriebsO 1994 §6 Abs1 Z3;GelVerkG §10 Abs1;GewO 1994 §87 Abs1 Z1 impl;
Rechtssatz: Die Beurteilung der Vertrauenswürdigkeit iSd § 6 Abs 1 Z 3 BetriebsO 1994 ist einer ärztlichen Begutachtung von vornherein nicht zugänglich, da die "Vertrauenswürdigkeit" ein Rechtsbegriff ist und wie jeder andere R... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: AVG §38;AVG §68 Abs1;BetriebsO 1994 §13 Abs1;BetriebsO 1994 §6 Abs1 Z3;GelVerkG §10 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/01/24 95/03/0290 2 Stammrechtssatz Bei der Beurteilung der Vertrauenswürdigkeit iSd § 6 Abs 1 Z 3 BetriebsO 1994 ist im Falle der Begehung einer Straftat diese Straftat selbst (und nicht auch die desw... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf Ausstellung eines Taxilenkerausweises abgewiesen. In der Begründung: ging die belangte Behörde davon aus, daß dem Beschwerdeführer die Vertrauenswürdigkeit nach § 6 Abs. 1 Z. 3 BO 1994 mangle, da er im Jahr 1993 rechtskräftig wegen einer Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs. 1 lit. b in Verbindung mit § 5 Abs. 2 StVO 1960 bestraft worden sei. Über die gegen diesen Bescheid erhobene ... mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: BetriebsO 1994 §13 Abs1;BetriebsO 1994 §6 Abs1 Z3;GelVerkG §10 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/07/12 95/03/0003 4 Stammrechtssatz Aus § 13 Abs 1 iVm § 6 Abs 1 Z 3 BetriebsO 1994 ergibt sich, daß auf die - ununterbrochene - Vertrauenswürdigkeit (zumindest) innerhalb der letzten fünf Jahre vor Erlassung des angefochtenen Bescheides abzustelle... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 12. Juni 1995 wurde der am 3. Mai 1989 ausgestellte Taxilenkerausweis des Beschwerdeführers gemäß § 13 Abs. 1 i.V.m. § 6 Abs. 1 Z. 3 der Betriebsordnung für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr - BO 1994 auf die Dauer von sechs Monaten zurückgenommen. Der Beschwerdeführer erhob zunächst Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof, der mit Beschluß vom 4. Oktober 1995, B 2563/95-3, die Behandlung der Besc... mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: BetriebsO 1994 §6 Abs1 Z3;GelVerkG §10 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/11/30 94/03/0155 1 Stammrechtssatz Dem Gegenstand der Regelung des § 6 Abs 1 Z 3 BetriebsO 1994 nach soll mit dem Erfordernis der Vertrauenswürdigkeit das Vorhandensein der nach der Eigenart des Gewerbes erforderlichen Eigenschaften bei den im Fahrdienst verwendeten Pers... mehr lesen...