RS Vwgh 1996/3/20 96/03/0042

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.03.1996
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung
50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

AVG §37;
AVG §52;
BetriebsO 1994 §6 Abs1 Z3;
GelVerkG §10 Abs1;
GewO 1994 §87 Abs1 Z1 impl;

Rechtssatz

Die Beurteilung der Vertrauenswürdigkeit iSd § 6 Abs 1 Z 3 BetriebsO 1994 ist einer ärztlichen Begutachtung von vornherein nicht zugänglich, da die "Vertrauenswürdigkeit" ein Rechtsbegriff ist und wie jeder andere Rechtsbegriff der Beantwortung durch einen Sachverständigen entzogen ist (Hinweis E 19.3.1982, 81/04/0044; E 25.1.1983, 82/11/0208).

Schlagworte

Allgemein Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Sachverständigenbeweis

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996030042.X07

Im RIS seit

27.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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