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50/03 Personenbeförderung GüterbeförderungNorm
BetriebsO 1994 §13 Abs1;Rechtssatz
Übertretungen nach § 4 Abs 1 lit a StVO und § 38 Abs 5 StVO sowie nach § 103 Abs 2 KFG rechtfertigen als Verletzungen von der Sicherheit und Ordnung im Straßenverkehr dienenden Vorschriften die Annahme, daß dem Inhaber eines Taxilenkerausweises die Vertrauenswürdigkeit nach § 6 Abs 1 Z 3 BetriebsO 1994 mangle.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996030295.X02Im RIS seit
12.06.2001