RS Vwgh 1996/1/31 96/03/0004

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Veröffentlicht am 31.01.1996
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Index

50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

BetriebsO 1994 §13 Abs1;
BetriebsO 1994 §6 Abs1 Z3;
GelVerkG §10 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1995/07/12 95/03/0003 4

Stammrechtssatz

Aus § 13 Abs 1 iVm § 6 Abs 1 Z 3 BetriebsO 1994 ergibt sich, daß auf die - ununterbrochene - Vertrauenswürdigkeit (zumindest) innerhalb der letzten fünf Jahre vor Erlassung des angefochtenen Bescheides abzustellen ist. Auch ein vor diesem Fünfjahreszeitraum gesetztes Verhalten ist daher beachtlich, wenn es in der Weise ausstrahlt, daß es allein oder iVm anderen Umständen (hier: unbefugter Waffenbesitz) in bezug auf diesen Zeitraum der Annahme der Vertrauenswürdigkeit entgegengestanden ist (Hinweis E 25.3.1992, 91/03/0257).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996030004.X04

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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