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50/03 Personenbeförderung GüterbeförderungNorm
BetriebsO 1994 §13 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1995/07/12 95/03/0003 4Stammrechtssatz
Aus § 13 Abs 1 iVm § 6 Abs 1 Z 3 BetriebsO 1994 ergibt sich, daß auf die - ununterbrochene - Vertrauenswürdigkeit (zumindest) innerhalb der letzten fünf Jahre vor Erlassung des angefochtenen Bescheides abzustellen ist. Auch ein vor diesem Fünfjahreszeitraum gesetztes Verhalten ist daher beachtlich, wenn es in der Weise ausstrahlt, daß es allein oder iVm anderen Umständen (hier: unbefugter Waffenbesitz) in bezug auf diesen Zeitraum der Annahme der Vertrauenswürdigkeit entgegengestanden ist (Hinweis E 25.3.1992, 91/03/0257).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996030295.X03Im RIS seit
12.06.2001