RS OGH 2004/1/20 5Ob183/03b, 1Ob194/09z, 2Ob168/14s

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Veröffentlicht am 20.01.2004
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Norm

EheG §98

Rechtssatz

In der Frage des Anwendungsbereiches des § 98 EheG ist, weil dieser eine den Grundsatz der Vertragstreue beeinträchtigende Ausnahmeregelung ist, eine einschränkende Auslegung geboten.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0118818

Im RIS seit

19.02.2004

Zuletzt aktualisiert am

03.07.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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