RS OGH 2004/2/10 1Ob115/03y

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Veröffentlicht am 10.02.2004
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Norm

ZPO §93 Abs1
EheG §55a
EheG §98

Rechtssatz

Jedenfalls dann, wenn in einem Scheidungsverfahren auf eine Antragstellung nach § 98 EheG Bezug genommen wurde, besteht im Verfahren über einen solchen Antrag ein derartiger Sachzusammenhang mit dem Scheidungsverfahren, dass die dort erteilten Vollmachten auch im Verfahren nach § 98 EheG Gültigkeit haben.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0118681

Dokumentnummer

JJR_20040210_OGH0002_0010OB00115_03Y0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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