RS OGH 1994/4/28 8Ob638/93

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.04.1994
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Norm

EheG §49 F
ZPO §228 B2
ZPO §228 C1

Rechtssatz

Hat eine Ehefrau, deren Ehe gemäß § 49 EheG aus dem Alleinverschulden des Ehegatten geschieden wurde, derzeit keinen Unterhaltsanspruch, da das Einkommen etwa gleich hoch sind, fehlt ihr auch im Hinblick auf pensionsrechtliche Fragen ein rechtliches Interesse an der Feststellung, daß der Ehegatte ihr einen monatlichen Unterhaltsbetrag unter Berücksichtigung ihres Einkommens zu bezahlen habe.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0038815

Dokumentnummer

JJR_19940428_OGH0002_0080OB00638_9300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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