Index: E3L E09301000E6J32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §6 Abs1 Z2732006L0112 Mehrwertsteuersystem-RL Art28132006L0112 Mehrwertsteuersystem-RL Art283 Abs1 litc62009CJ0097 Schmelz VORAB Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):Ra 2020/15/0116
Rechtssatz: Art. 281 iVm Art. 283 Abs. 1 Buchst. c der MwStSystRL eröffnet den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, den in ihrem Hoheitsgebiet ansässigen Kle... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §3 Abs7UStG 1994 §3aUStG 1994 §3a Abs9UStG 1994 §6 Abs1 Z27 idF 2016/I/117 Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):Ra 2020/15/0116
Rechtssatz: Der Ort der Unternehmensleitung ist unabhängig vom Ort der vom Unternehmer ausgeführten Lieferungen iSd § 3 Abs. 7 ff UStG 1994 und vom Ort seiner sonstigen Leistungen iSd § 3a UStG 1994. Gemäß § 3a Abs. 9 UStG ... mehr lesen...
Index: E3L E09301000E3R E09301000E6J32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §6 Abs1 Z2732006L0112 Mehrwertsteuersystem-RL Art283 Abs1 litc32011R0282 MehrwertsteuerDV Art1062009CJ0097 Schmelz VORAB62010CJ0421 Stoppelkamp VORAB Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):Ra 2020/15/0116
Rechtssatz: Aus dem Erkenntnis vom 31. Jänner 2019, Ra 2017/15/0034, ergibt sich bereits, dass die Ansässigkeit iSd Art... mehr lesen...
1 Im Bericht über das Ergebnis der - Umsatz- und Körperschaftsteuer der Jahre 2010 bis 2012 betreffenden - Außenprüfung vom 14. Jänner 2015 wurde ausgeführt, die Revisionswerberin sei Eigentümerin einer Liegenschaft in Wien und erkläre Einkünfte aus der Vermietung dieser Liegenschaft, wobei die Mieteinnahmen umsatzsteuerfrei erklärt worden seien. Im Zuge der Außenprüfung sei festgestellt worden, dass es sich bei den erklärten Einkünften um solche aus dem Betrieb eines "Laufhauses"... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §6 Abs1 Z16
Rechtssatz: Wie der Verwaltungsgerichtshof ausgeführt hat (vgl. VwGH 31.3.2011, 2009/15/0199, VwSlg 8631 F/2009), ist es für die Frage, ob (bloße) Vermietung von Grundstücken oder ein Gewerbebetrieb (Bordell) vorliegt, entscheidend, ob den Prostituierten Wohnungen - im Wesentlichen - lediglich "passiv" überlassen oder ob für diese etwa durch Maßnahmen od... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §6 Abs1 Z16
Rechtssatz: Die Zimmervermietung in einem Bordell kann nicht mit der Raumvermietung in einem Einkaufszentrum gleichgestellt werden, erfolgt doch die Zimmervermietung in einem Bordell (wie hier vorliegend) jeweils nur kurzfristig und werden hiebei - anders als in einem Einkaufszentrum - jeweils gleichartige Leistungen erbracht (vgl. in diesem Sinne auch be... mehr lesen...
1 Die Mitbeteiligte betrieb im streitgegenständlichen Jahr ein Textilunternehmen. 2 Im Zuge einer im Jahr 2014 durchgeführten Betriebsprüfung stellte der Prüfer u.a. fest, dass für eine Warenlieferung der Mitbeteiligten nach L (Nigeria) eine Ausgangsrechnung in Höhe von 45.175 $ (33.463 EUR) gelegt worden sei, als Ausfuhrnachweis für die betreffende Lieferung hingegen eine Ausfuhranzeige (E-Zoll) über einen Warenwert von lediglich 23.000 $ vorliege. Laut Mitteilung der Mitbete... mehr lesen...
Index: E3L E09301000E6J32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §6 Abs1 Z1UStG 1994 §7 Abs1 Z131977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te Art15 Z132006L0112 Mehrwertsteuersystem-RL Art14662018CJ0275 Vins VORAB
Rechtssatz: Die Befreiung für Ausfuhrlieferungen gemäß § 6 Abs. 1 Z 1 iVm § 7 Abs. 1 Z 1 UStG 1994 beruht unionsrechtlich auf Art. 15 Z 1 der Sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie, 77/388/EWG (nunmehr Art. 146 der Richtlini... mehr lesen...
1 A. Sachverhalt und bisheriges Verfahren: 2 Der Revisionswerber ist Rechtsanwalt. Er macht geltend, er sei seit vielen Jahren im Rahmen seiner anwaltlichen Tätigkeit fast nur mehr als von Gerichten bestellter Sachwalter tätig. Auch in diesem Bereich habe er für die betroffenen Personen typisch anwaltliche Tätigkeiten zu verrichten, jedoch nur in ganz geringem Umfang. Frei gewählte Mandate übernehme er nicht mehr. Seine übrige Tätigkeit als Sachwalter bestehe aus soziala... mehr lesen...
1 A. Sachverhalt und bisheriges Verfahren: 2 Der Revisionswerber ist Rechtsanwalt. Er macht geltend, er sei seit vielen Jahren im Rahmen seiner anwaltlichen Tätigkeit fast nur mehr als von Gerichten bestellter Sachwalter tätig. Auch in diesem Bereich habe er für die betroffenen Personen typisch anwaltliche Tätigkeiten zu verrichten, jedoch nur in ganz geringem Umfang. Frei gewählte Mandate übernehme er nicht mehr. Seine übrige Tätigkeit als Sachwalter bestehe aus soziala... mehr lesen...
1 A. Sachverhalt und bisheriges Verfahren: 2 Der Revisionswerber ist Rechtsanwalt. Er macht geltend, er sei seit vielen Jahren im Rahmen seiner anwaltlichen Tätigkeit fast nur mehr als von Gerichten bestellter Sachwalter tätig. Auch in diesem Bereich habe er für die betroffenen Personen typisch anwaltliche Tätigkeiten zu verrichten, jedoch nur in ganz geringem Umfang. Frei gewählte Mandate übernehme er nicht mehr. Seine übrige Tätigkeit als Sachwalter bestehe aus soziala... mehr lesen...
Index: E1EE1PE3L E09301000E6J10/07 Verwaltungsgerichtshof19/05 Menschenrechte20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/03 Sachwalterschaft32/04 Steuern vom Umsatz59/04 EU - EWR
Norm: ABGB §21 Abs1ABGB §268 Abs1ABGB §276 Abs1ABGB §276 Abs2ABGB §278ABGB §279 Abs4ABGB §282MRK Art4 Abs3 litdUStG 1994 §6 Abs1 Z18UStG 1994 §6 Abs1 Z25UStG 1994 §6 Abs1 Z7VSPBG 1990 §8 idF 2006/I/0092VwGG §38b12010E267 AEUV Art26712010P/TXT Grundrechte Charta Art532006L0112 Meh... mehr lesen...
Index: E1EE1PE3L E09301000E6J10/07 Verwaltungsgerichtshof19/05 Menschenrechte20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/03 Sachwalterschaft32/04 Steuern vom Umsatz59/04 EU - EWR
Norm: ABGB §21 Abs1ABGB §268 Abs1ABGB §276 Abs1ABGB §276 Abs2ABGB §278ABGB §279 Abs4ABGB §282MRK Art4 Abs3 litdUStG 1994 §6 Abs1 Z18UStG 1994 §6 Abs1 Z25UStG 1994 §6 Abs1 Z7VSPBG 1990 §8 idF 2006/I/0092VwGG §38b12010E267 AEUV Art26712010P/TXT Grundrechte Charta Art532006L0112 Meh... mehr lesen...
Index: E1EE1PE3L E09301000E6J10/07 Verwaltungsgerichtshof19/05 Menschenrechte20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/03 Sachwalterschaft32/04 Steuern vom Umsatz59/04 EU - EWR
Norm: ABGB §21 Abs1ABGB §268 Abs1ABGB §276 Abs1ABGB §276 Abs2ABGB §278ABGB §279 Abs4ABGB §282MRK Art4 Abs3 litdUStG 1994 §6 Abs1 Z18UStG 1994 §6 Abs1 Z25UStG 1994 §6 Abs1 Z7VSPBG 1990 §8 idF 2006/I/0092VwGG §38b12010E267 AEUV Art26712010P/TXT Grundrechte Charta Art532006L0112 Meh... mehr lesen...
1 Das Landesabgabenamt Salzburg setzte mit Bescheiden vom 22. Februar 2016 für die im Tourismusverband X, Ortsklasse B, gelegene Betriebsstätte der Revisionswerberin die Verbandsbeiträge nach dem Salzburger Tourismusgesetz für die Jahre 2010 bis 2013 und für das Jahr 2015 fest. 2 Die Revisionswerberin brachte gegen die Bescheide vom 22. Februar 2016 das Rechtsmittel der Beschwerde ein und führte aus, dass die Bescheide nicht der Richtigkeit entsprächen. Das Landesabgabenamt ha... mehr lesen...
1 Das Landesabgabenamt Salzburg setzte mit Bescheiden vom 22. Februar 2016 für die im Tourismusverband X, Ortsklasse B, gelegene Betriebsstätte der Revisionswerberin die Verbandsbeiträge nach dem Salzburger Tourismusgesetz für die Jahre 2010 bis 2013 und für das Jahr 2015 fest. 2 Die Revisionswerberin brachte gegen die Bescheide vom 22. Februar 2016 das Rechtsmittel der Beschwerde ein und führte aus, dass die Bescheide nicht der Richtigkeit entsprächen. Das Landesabgabenamt ha... mehr lesen...
1 Das Landesabgabenamt Salzburg setzte mit Bescheiden vom 22. Februar 2016 für die im Tourismusverband X, Ortsklasse B, gelegene Betriebsstätte der Revisionswerberin die Verbandsbeiträge nach dem Salzburger Tourismusgesetz für die Jahre 2010 bis 2013 und für das Jahr 2015 fest. 2 Die Revisionswerberin brachte gegen die Bescheide vom 22. Februar 2016 das Rechtsmittel der Beschwerde ein und führte aus, dass die Bescheide nicht der Richtigkeit entsprächen. Das Landesabgabenamt ha... mehr lesen...
Index: L74005 Fremdenverkehr Tourismus Salzburg32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: TourismusG Slbg 2003 §35 Abs1 litaUStG 1994 §6 Abs1 Z16UStG 1994 §6 Abs1 Z17UStG 1994 §6 Abs1 Z9 litaUStG 1994 §6 Abs2 idF 1998/I/079
Rechtssatz: Die Unternehmerin hat in für die Beitragsbemessung maßgeblichen Zeiträumen nach § 6 Abs. 1 Z 9 lit. a UStG 1994 steuerfreie Grundstücksumsätze erzielt und diese gemäß § 6 Abs. 2 UStG 1994 als s... mehr lesen...
Index: L74005 Fremdenverkehr Tourismus Salzburg32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: TourismusG Slbg 2003 §35 Abs1 litaUStG 1994 §6 Abs1 Z16UStG 1994 §6 Abs1 Z17UStG 1994 §6 Abs1 Z9 litaUStG 1994 §6 Abs2 idF 1998/I/079
Rechtssatz: Die Unternehmerin hat in für die Beitragsbemessung maßgeblichen Zeiträumen nach § 6 Abs. 1 Z 9 lit. a UStG 1994 steuerfreie Grundstücksumsätze erzielt und diese gemäß § 6 Abs. 2 UStG 1994 als s... mehr lesen...
Index: L74005 Fremdenverkehr Tourismus Salzburg32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: TourismusG Slbg 2003 §35 Abs1 litaUStG 1994 §6 Abs1 Z16UStG 1994 §6 Abs1 Z17UStG 1994 §6 Abs1 Z9 litaUStG 1994 §6 Abs2 idF 1998/I/079
Rechtssatz: Die Unternehmerin hat in für die Beitragsbemessung maßgeblichen Zeiträumen nach § 6 Abs. 1 Z 9 lit. a UStG 1994 steuerfreie Grundstücksumsätze erzielt und diese gemäß § 6 Abs. 2 UStG 1994 als s... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber erzielte in den Streitjahren 2014 und 2015 Umsätze durch die Vermietung von Wohnungen, wobei ein Teil dieser Vermietungen die Voraussetzungen der (echten) Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Z 6 lit. d vierter Spiegelstrich UStG 1994 erfüllte (Vermietung von Grundstücken für Wohnzwecke an Vergütungsberechtigte im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 2 Internationales Steuervergütungsgesetz). 2 Der Revisionswerber war aber auch als Kleinunternehmer gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 US... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber erzielte in den Streitjahren 2014 und 2015 Umsätze durch die Vermietung von Wohnungen, wobei ein Teil dieser Vermietungen die Voraussetzungen der (echten) Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Z 6 lit. d vierter Spiegelstrich UStG 1994 erfüllte (Vermietung von Grundstücken für Wohnzwecke an Vergütungsberechtigte im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 2 Internationales Steuervergütungsgesetz). 2 Der Revisionswerber war aber auch als Kleinunternehmer gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 US... mehr lesen...
1 Die mitbeteiligte Partei ist - nach dem vom Bundesfinanzgericht (BFG) festgestellten Sachverhalt - ein im Jahr 2007 gegründeter gemeinnütziger Verein mit dem Zweck, eine Sportanlage zu errichten und zu betreiben sowie Sportveranstaltungen durchzuführen und zu organisieren, wobei die finanziellen Mittel dafür laut Vereinsstatuten durch Beitrittsgebühren, Mitgliedsbeiträge, Spenden, Subventionen sowie Erlöse aus Veranstaltungen aufgebracht werden sollen. Gegenüber der Finanzverwa... mehr lesen...
1 Die mitbeteiligte Partei, eine österreichische Gesellschaft mit beschränkter Haftung, erbringt Zahlungsverkehrsdienstleistungen. Sie ist ein österreichisches Kreditkartenunternehmen, welches sowohl als kartenausgebende Bank ("Issuer") als auch in der Akquisition von Vertragspartnern (Vertragshändlern; "Acquirer") tätig ist. 2 Im Rahmen von Berufungen gegen Bescheide des Finanzamtes, mit denen im Gefolge einer Außenprüfung bzw. einer Nachschau Umsatzsteuer für die Jahre 200... mehr lesen...
1 Der Mitbeteiligte, der bis zum 30. September 2014 über einen Wohnsitz in Deutschland verfügte, bezog im Streitjahr Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit und Einkünfte aus der Vermietung von zwei in Österreich gelegenen Wohnungen. Am 1. Oktober 2014 trat er ein Dienstverhältnis in Österreich an, erwarb eine weitere Wohnung in Österreich und verlegte seinen einzigen Wohnsitz dorthin. Seit Oktober 2014 ist unstrittig seine Ansässigkeit in Österreich gegeben. 2 Für das Jahr... mehr lesen...
1 Zur Vorgeschichte wird auf das Erkenntnis vom 5. September 2012, 2008/15/0285, verwiesen, mit dem der Verwaltungsgerichtshof den damals angefochtenen Bescheid des unabhängigen Finanzsenates über Beschwerde des Finanzamtes wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben hat. 2 Den Streitpunkt bildete die Frage des Vorliegens steuerfreier Ausfuhrlieferungen nach § 6 Abs. 1 Z1 iVm § 7 UStG 1994. 3 Im Vorerkenntnis führte der Verwaltungsger... mehr lesen...
1 Die Revisionswerberin ist eine GmbH, die durch das Austria Wirtschaftsservice-Gesetz, BGBl. I Nr. 130/2002 (im Folgenden: AWSG), errichtet wurde. Sie steht zu 100 % im Eigentum des Bundes. 2 Das AWSG (in den für den Streitzeitraum maßgeblichen Fassungen) lautet auszugsweise wie folgt: „[...] Aufgaben der Gesellschaft § 2. (1) Aufgabe der Gesellschaft ist die Vergabe und die Abwicklung von unternehmensbezogenen Wirtschaftsförderungen des Bundes sowie die Erbringung s... mehr lesen...
1 Die mitbeteiligte KG betreibt eine Squashanlage. Strittig ist die umsatzsteuerrechtliche Behandlung ihrer je Spielstunde erzielten Umsätze. 2 Nach den Feststellungen einer im Jahr 2013 durchgeführten Außenprüfung wurden 4 % der Umsätze dem Normalsteuersatz unterzogen. Die restlichen Erlöse seien von der Mitbeteiligten als gemäß § 6 Abs. 1 Z 16 UStG 1994 unecht befreite Umsätze behandelt worden. Diese Vorgangsweise der Trennung der Entgelte in jene für eine Grundstückskompo... mehr lesen...
1 Der Mitbeteiligte erklärte für das Streitjahr 2008 neben Erlösen aus der Bootsvermietung auch Erlöse aus der Vermietung sogenannter "Kabanen" (containerartiger Badehütten), wobei er letztere - unter der Annahme, dass eine Vermietung von Grundstücken für Wohnzwecke iSd § 10 Abs. 2 Z 4 lit. a UStG 1994 vorliege - mit dem Umsatzsteuersatz von 10 % versteuerte. 2 Mit Bescheid vom 2. Dezember 2009 setzte das Finanzamt die Umsatzsteuer für 2008 nach § 200 Abs. 1 BAO vorläufig fe... mehr lesen...
1 Im Bericht über das Ergebnis einer Außenprüfung vom 12.10.2012 wurde u.a. ausgeführt, der Revisionswerber habe mit Kaufvertrag vom 4.6.2007 eine Liegenschaft (Grundstück mit Gebäude, Nachtclub Y) um 220.000 EUR erworben. Im Kaufvertrag sei vereinbart worden, dass 50% des Kaufpreises in 48 Monatsraten zu je 2.400 EUR und die restlichen 50% des Kaufpreises durch Übernahme einer im Grundbuch dokumentierten Verbindlichkeit (Monatsraten von 733 EUR) entrichtet würden. 2 Der in ... mehr lesen...