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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1994 §3 Abs7Beachte
Rechtssatz
Der Ort der Unternehmensleitung ist unabhängig vom Ort der vom Unternehmer ausgeführten Lieferungen iSd § 3 Abs. 7 ff UStG 1994 und vom Ort seiner sonstigen Leistungen iSd § 3a UStG 1994. Gemäß § 3a Abs. 9 UStG 1994 werden sonstige Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück dort ausgeführt, wo das Grundstück gelegen ist; über den Ort der Unternehmensleitung sagt diese Bestimmung nichts aus.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2020150115.L03Im RIS seit
28.09.2021Zuletzt aktualisiert am
28.09.2021