Index
L74005 Fremdenverkehr Tourismus SalzburgNorm
TourismusG Slbg 2003 §35 Abs1 litaRechtssatz
Die Unternehmerin hat in für die Beitragsbemessung maßgeblichen Zeiträumen nach § 6 Abs. 1 Z 9 lit. a UStG 1994 steuerfreie Grundstücksumsätze erzielt und diese gemäß § 6 Abs. 2 UStG 1994 als steuerpflichtig behandelt. Aufgrund der Option zur Steuerpflicht stellen die hier in Rede stehenden Grundstücksumsätze keine steuerfreien Umsätze im Sinne des § 6 UStG 1994 mehr dar. Dass die Umsätze von Grundstücken im Sinne des § 6 Abs. 1 Z 9 lit. a UStG 1994 - anders als die gemäß § 6 Abs. 1 Z 16 und Z 17 UStG 1994 steuerfreien Umsätze - nicht in der Liste der jedenfalls beitragspflichtigen Umsätze aufscheinen (§ 35 Abs. 1 lit. a Teilstrich 1 bis 10 Salzburger Tourismusgesetz 2003), spricht nicht gegen diese Auslegung. Damit wird im Ergebnis nur bewirkt, dass die gemäß § 6 Abs. 1 Z 16 und Z 17 UStG 1994 steuerfreien Umsätze immer (auch bei Nichtausübung der Option) beitragspflichtig sind, wohingegen die Umsätze von Grundstücken im Sinne des § 6 Abs. 1 Z 9 lit. a UStG 1994 nur im Falle einer vom Unternehmer gewählten Option zur Steuerpflicht zur Beitragsgrundlage zählen. Dass der Gesetzgeber die "Umsätze von Grundstücken, unabhängig einer etwaigen gewählten Option im Sinne des § 6 Abs. 2 UStG 1994, von der Beitragspflicht befreien" wollte, ist daraus nicht ableitbar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2017130030.L01Im RIS seit
07.10.2019Zuletzt aktualisiert am
07.10.2019