Mit Vertrag vom 12. Dezember 1991 übertrug Charlotte B als Hauptmieterin des Dachgeschosses eines im siebten Wiener Gemeindebezirk gelegenen Wohnhauses ihre aus dem Mietvertrag resultierenden Rechte und Pflichten um das Entgelt von 5,5 Mio. S an den Beschwerdeführer, der das Objekt untervermietete. Mit Vertrag vom 28. März 1996 übertrug der Beschwerdeführer die Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag 5,75 Mio. S an Dr. L. Das Finanzamt vertrat die Auffassung, dass eine umsatzsteuerpf... mehr lesen...
Mit Vertrag vom 12. Dezember 1991 übertrug Charlotte B als Hauptmieterin des Dachgeschosses eines im siebten Wiener Gemeindebezirk gelegenen Wohnhauses ihre aus dem Mietvertrag resultierenden Rechte und Pflichten um das Entgelt von 5,5 Mio. S an den Beschwerdeführer, der das Objekt untervermietete. Mit Vertrag vom 28. März 1996 übertrug der Beschwerdeführer die Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag 5,75 Mio. S an Dr. L. Das Finanzamt vertrat die Auffassung, dass eine umsatzsteuerpf... mehr lesen...
Mit Vertrag vom 12. Dezember 1991 übertrug Charlotte B als Hauptmieterin des Dachgeschosses eines im siebten Wiener Gemeindebezirk gelegenen Wohnhauses ihre aus dem Mietvertrag resultierenden Rechte und Pflichten um das Entgelt von 5,5 Mio. S an den Beschwerdeführer, der das Objekt untervermietete. Mit Vertrag vom 28. März 1996 übertrug der Beschwerdeführer die Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag 5,75 Mio. S an Dr. L. Das Finanzamt vertrat die Auffassung, dass eine umsatzsteuerpf... mehr lesen...
Index: E3L E0930100032/04 Steuern vom Umsatz
Norm: 31977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te Art5 Abs1;UStG 1994 §3 Abs1;UStG 1994 §6 Abs1 Z9 lita;
Rechtssatz: Ausführungen, dass die belangte Behörde im konkreten Fall zu Recht nicht von einer endgültigen Zuwendung der wirtschaftlichen Substanz an den Nutzungsberechtigten ausgegangen ist. (Hier: Übertragung der Rechte und Pflichten aus einem Mietvertrag betreffend eine Dachg... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3L E09301000E6J32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: 31977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te Art13 TeilB litb;31977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te TeilC;61999CJ0108 Cantor Fitzgerald International VORAB;EURallg;UStG 1994 §10 Abs2 Z4 lita;UStG 1994 §6 Abs1 Z16;
Rechtssatz: Im konkreten Fall erbringt der (Vor)Mieter die Leistung an den Nachmieter. Die Leistung besteht in der Übertragung des Rechts auf Ge... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3L E09301000E6J32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: 31977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te Art13 TeilB litb;61999CJ0108 Cantor Fitzgerald International VORAB;EURallg;UStG 1994 §10 Abs2 Z4 lita;UStG 1994 §6 Abs1 Z16;
Rechtssatz: Die Vermietung von Grundstücken im Sinne des Artikels 13 Teil B Buchstabe b der Richtlinie 77/388/EWG besteht zunächst darin, dass der Vermieter eines Grundstücks dem Mie... mehr lesen...
Index: E3L E0930100032/04 Steuern vom Umsatz
Norm: 31977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te Art5 Abs1;UStG 1994 §3 Abs1;UStG 1994 §6 Abs1 Z9 lita;
Rechtssatz: Ausführungen, dass die belangte Behörde im konkreten Fall zu Recht nicht von einer endgültigen Zuwendung der wirtschaftlichen Substanz an den Nutzungsberechtigten ausgegangen ist. (Hier: Übertragung der Rechte und Pflichten aus einem Mietvertrag betreffend eine Dachg... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3L E09301000E6J32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: 31977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te Art13 TeilB litb;31977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te TeilC;61999CJ0108 Cantor Fitzgerald International VORAB;EURallg;UStG 1994 §10 Abs2 Z4 lita;UStG 1994 §6 Abs1 Z16;
Rechtssatz: Im konkreten Fall erbringt der (Vor)Mieter die Leistung an den Nachmieter. Die Leistung besteht in der Übertragung des Rechts auf Ge... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3L E09301000E6J32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: 31977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te Art13 TeilB litb;61999CJ0108 Cantor Fitzgerald International VORAB;EURallg;UStG 1994 §10 Abs2 Z4 lita;UStG 1994 §6 Abs1 Z16;
Rechtssatz: Die Vermietung von Grundstücken im Sinne des Artikels 13 Teil B Buchstabe b der Richtlinie 77/388/EWG besteht zunächst darin, dass der Vermieter eines Grundstücks dem Mie... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin betreibt ein Heurigenbuffet am selben Standort, an welchem ihr Ehemann einen Buschenschankbetrieb führt. Sie ermittelt den Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG 1988. Dem Beschwerdevorbringen zufolge haben die Eltern des Ehemanns der Beschwerdeführerin diesem den Buschenschankbetrieb und der Beschwerdeführerin das Heurigenbuffet verpachtet. Im Zuge einer bei der Beschwerdeführerin für den Zeitraum 1993 bis 1995 durchgeführten abgabenrechtlichen Prüfung wurde die Feststell... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin betreibt ein Heurigenbuffet am selben Standort, an welchem ihr Ehemann einen Buschenschankbetrieb führt. Sie ermittelt den Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG 1988. Dem Beschwerdevorbringen zufolge haben die Eltern des Ehemanns der Beschwerdeführerin diesem den Buschenschankbetrieb und der Beschwerdeführerin das Heurigenbuffet verpachtet. Im Zuge einer bei der Beschwerdeführerin für den Zeitraum 1993 bis 1995 durchgeführten abgabenrechtlichen Prüfung wurde die Feststell... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §2 Abs1;UStG 1994 §6 Abs1 Z9 lita;
Rechtssatz: Einbauten, die der Mieter bzw Nutzungsberechtigte vorgenommen hat, stellen keine Grundstücke iSd GrEStG dar, sodass der Umsatz nicht nach § 6 Abs 1 Z 9 lit a UStG steuerbefreit ist (Hinweis E 20.7.1999, 98/13/0219). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2002:... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §2 Abs1;UStG 1994 §6 Abs1 Z9 lita;
Rechtssatz: Einbauten, die der Mieter bzw Nutzungsberechtigte vorgenommen hat, stellen keine Grundstücke iSd GrEStG dar, sodass der Umsatz nicht nach § 6 Abs 1 Z 9 lit a UStG steuerbefreit ist (Hinweis E 20.7.1999, 98/13/0219). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2002:... mehr lesen...
Mit Bescheid des Amtes der Tiroler Landesregierung vom 10. August 2000 wurde dem Beschwerdeführer der nach dem Tiroler Tourismusgesetz 1991, LGBl. Nr. 24/1991 (im Folgenden: Tir TourismusG), zu entrichtende Pflichtbeitrag für das Jahr 1998 an den Tourismusverband Lienzer Dolomiten und an den Tourismusförderungsfonds mit S 32.998,-- vorgeschrieben. Hievon entfielen S 2.639,84 auf den Fonds und S 30.358,16 auf den Verband. Bei dieser Vorschreibung ging die erstinstanzliche Behörde von e... mehr lesen...
Mit Bescheid des Amtes der Tiroler Landesregierung vom 10. August 2000 wurde dem Beschwerdeführer der nach dem Tiroler Tourismusgesetz 1991, LGBl. Nr. 24/1991 (im Folgenden: Tir TourismusG), zu entrichtende Pflichtbeitrag für das Jahr 1998 an den Tourismusverband Lienzer Dolomiten und an den Tourismusförderungsfonds mit S 32.998,-- vorgeschrieben. Hievon entfielen S 2.639,84 auf den Fonds und S 30.358,16 auf den Verband. Bei dieser Vorschreibung ging die erstinstanzliche Behörde von e... mehr lesen...
Index: L74007 Fremdenverkehr Tourismus Tirol32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: TourismusG Tir 1991 §31 Abs1 idF 1996/009;TourismusG Tir 1991 §31 Abs1 idF 1998/052;UStG 1994 §1 Abs1 Z1;UStG 1994 §6 Abs1 Z8;
Rechtssatz: § 31 Abs 1 Tir TourismusG in beiden im Beitragsjahr 1998 in Kraft gestandenen Fassungen stellt auf die "Summe der steuerbaren Umsätze im Sinne des § 1 Abs 1 Z 1 des Umsatzsteuergesetzes 1994" ab. Dass di... mehr lesen...
Index: L74007 Fremdenverkehr Tourismus Tirol32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: TourismusG Tir 1991 §31 Abs1 idF 1996/009;TourismusG Tir 1991 §31 Abs1 idF 1998/052;UStG 1994 §1 Abs1 Z1;UStG 1994 §6 Abs1 Z8;
Rechtssatz: § 31 Abs 1 Tir TourismusG in beiden im Beitragsjahr 1998 in Kraft gestandenen Fassungen stellt auf die "Summe der steuerbaren Umsätze im Sinne des § 1 Abs 1 Z 1 des Umsatzsteuergesetzes 1994" ab. Dass di... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bürgermeisters der mitbeteiligten Stadtgemeinde vom 27. September 1999 wurden der Beschwerdeführerin Fremdenverkehrs- bzw. Tourismusbeiträge wie folgt vorgeschrieben: Fremdenverkehrsbeitrag 1994 S 17.933,-- Fremdenverkehrsbeitrag 1995 S 21.206,-- Fremdenverkehrsbeitrag 1996 S 17.145,-- Tourismusbeitrag 1997 S 15.547,-- Tourismusbeitrag 1998 S 17.198,-- Tourismusbeitrag 1999 S 18.960,-- Auf die vorgeschriebene Gesamtsumme an Tourismusbeiträgen von S 107.9... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bürgermeisters der mitbeteiligten Stadtgemeinde vom 27. September 1999 wurden der Beschwerdeführerin Fremdenverkehrs- bzw. Tourismusbeiträge wie folgt vorgeschrieben: Fremdenverkehrsbeitrag 1994 S 17.933,-- Fremdenverkehrsbeitrag 1995 S 21.206,-- Fremdenverkehrsbeitrag 1996 S 17.145,-- Tourismusbeitrag 1997 S 15.547,-- Tourismusbeitrag 1998 S 17.198,-- Tourismusbeitrag 1999 S 18.960,-- Auf die vorgeschriebene Gesamtsumme an Tourismusbeiträgen von S 107.9... mehr lesen...
Index: L37308 Aufenthaltsabgabe Fremdenverkehrsabgabe NächtigungsabgabeOrtsabgabe Gästeabgabe VorarlbergL74008 Fremdenverkehr Tourismus Vorarlberg32/04 Steuern vom Umsatz34 Monopole
Norm: FremdenverkehrsG Vlbg 1978 §5 Abs5 idF 1991/005;FremdenverkehrsG Vlbg 1978 §5 Abs6 idF 1991/005;GSpG 1989 §22;GSpG 1989 §28 Abs1;GSpG 1989 §28 Abs2;TourismusG Vlbg 1978;TourismusG Vlbg 1998 §10;UStG 1972 §6 Z9 litc idF 1990/281;UStG 1972 §6 Z9 litd;UStG 1994 §6 Abs1 Z9 litd sub... mehr lesen...
Index: L37308 Aufenthaltsabgabe Fremdenverkehrsabgabe NächtigungsabgabeOrtsabgabe Gästeabgabe VorarlbergL74008 Fremdenverkehr Tourismus Vorarlberg32/04 Steuern vom Umsatz34 Monopole
Norm: FremdenverkehrsG Vlbg 1978 §5 Abs5 idF 1991/005;FremdenverkehrsG Vlbg 1978 §5 Abs6 idF 1991/005;GSpG 1989 §22;GSpG 1989 §28 Abs1;GSpG 1989 §28 Abs2;TourismusG Vlbg 1978;TourismusG Vlbg 1998 §10;UStG 1972 §6 Z9 litc idF 1990/281;UStG 1972 §6 Z9 litd;UStG 1994 §6 Abs1 Z9 litd sub... mehr lesen...
Über das Vermögen der beschwerdeführenden Gesellschaft wurde nach Ausweis der Aktenlage nach Erhebung der Beschwerden der Konkurs eröffnet und, wie der Verwaltungsgerichtshof zur Ermittlung der dem Gesetz entsprechenden Vertretung der beschwerdeführenden Partei erhoben hat, bis dato noch nicht aufgehoben. Aus diesem Grunde war die Bezeichnung der beschwerdeführenden Partei vom Verwaltungsgerichtshof von Amts wegen in der durch diesen Sachverhalt gebotenen Weise zu berichtigen. Im Zuge... mehr lesen...
Über das Vermögen der beschwerdeführenden Gesellschaft wurde nach Ausweis der Aktenlage nach Erhebung der Beschwerden der Konkurs eröffnet und, wie der Verwaltungsgerichtshof zur Ermittlung der dem Gesetz entsprechenden Vertretung der beschwerdeführenden Partei erhoben hat, bis dato noch nicht aufgehoben. Aus diesem Grunde war die Bezeichnung der beschwerdeführenden Partei vom Verwaltungsgerichtshof von Amts wegen in der durch diesen Sachverhalt gebotenen Weise zu berichtigen. Im Zuge... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §10 Abs1;UStG 1994 §10 Abs2 Z4;UStG 1994 §6 Abs1 Z16; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):97/13/0067
Rechtssatz: Aus dem Regelungsgefüge der Bestimmungen des § 6 Abs 1 Z 16 UStG 1994 iVm § 10 Abs 2 Z 4 UStG 1994 ist keine Ausnahme vom Regelsteuersatz für die Vermietung von Regalen in einem Geschäftslokal ab... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §10 Abs1;UStG 1994 §10 Abs2 Z4;UStG 1994 §6 Abs1 Z16; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):97/13/0067
Rechtssatz: Aus dem Regelungsgefüge der Bestimmungen des § 6 Abs 1 Z 16 UStG 1994 iVm § 10 Abs 2 Z 4 UStG 1994 ist keine Ausnahme vom Regelsteuersatz für die Vermietung von Regalen in einem Geschäftslokal ab... mehr lesen...
Am 3. Juni 1998 erstattete die Beschwerdeführerin beim Hauptzollamt Graz eine Selbstanzeige folgenden Inhalts: Sie habe am 19. März 1998 über das Zollamt Heiligenkreuz eine in Ungarn erworbene, herausnehmbare Zahnprothese (Vollprothese) aus Kunststoff eingeführt. Ihr Versuch, diese Ware zu verzollen, sei gescheitert; sowohl beim ungarischen Touristenbüro in Wien als auch durch die österreichische Botschaft in Budapest und die Universität Graz sei ihr die Auskunft gegeben worden, "nach... mehr lesen...
Am 3. Juni 1998 erstattete die Beschwerdeführerin beim Hauptzollamt Graz eine Selbstanzeige folgenden Inhalts: Sie habe am 19. März 1998 über das Zollamt Heiligenkreuz eine in Ungarn erworbene, herausnehmbare Zahnprothese (Vollprothese) aus Kunststoff eingeführt. Ihr Versuch, diese Ware zu verzollen, sei gescheitert; sowohl beim ungarischen Touristenbüro in Wien als auch durch die österreichische Botschaft in Budapest und die Universität Graz sei ihr die Auskunft gegeben worden, "nach... mehr lesen...
Index: E3L E0930100032/04 Steuern vom Umsatz
Norm: 31977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te Art13 TeilA Abs1 lite;31977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te Art14 Abs1 lita;UStG 1994 §1 Abs1 Z3;UStG 1994 §6 Abs1 Z20;UStG 1994 §6 Abs4;
Rechtssatz: Art 14 Abs 1 Buchstabe a) der Sechsten Richtlinie des Rates vom 17.5.1977, 77/388/EWG, zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten über die Umsatzsteuern sieht eine Steuer... mehr lesen...
Index: E1EE3L E0930100032/04 Steuern vom Umsatz59/04 EU - EWR
Norm: 11992E095 EGV Art95;11997E090 EG Art90;31977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te Art13 TeilA Abs1 lite;31977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te Art14 Abs1 lita;UStG 1994 §1 Abs1 Z3;UStG 1994 §6 Abs1 Z20;UStG 1994 §6 Abs4;
Rechtssatz: Schellmann in "Die Befreiungsvorschriften im Bereich der Einfuhrumsatzsteuer" (in Achatz, Praxisfragen zum UStG 1994, 90 und 91) sowie... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3L E09301000E6J32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: 31977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te Art13 TeilA Abs1 lite;31977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te Art14 Abs1 lita;61981CJ0255 Grendel VORAB;61983CJ0070 Kloppenburg VORAB;61997CJ0076 Tögel VORAB;EURallg;UStG 1994 §1 Abs1 Z3;UStG 1994 §6 Abs1 Z20;UStG 1994 §6 Abs4; Beachte Kein Vorabentscheidungsantrag, da zweifelsfrei offenkundig richtige Anwendung des Gemeinschaftsrechts (RIS: ... mehr lesen...