Index: E3L E0930100032/04 Steuern vom Umsatz
Norm: 31977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te Art13 TeilA Abs1 lite;31977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te Art14 Abs1 lita;UStG 1994 §1 Abs1 Z3;UStG 1994 §6 Abs1 Z20;UStG 1994 §6 Abs4;
Rechtssatz: Art 14 Abs 1 Buchstabe a) der Sechsten Richtlinie des Rates vom 17.5.1977, 77/388/EWG, zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten über die Umsatzsteuern sieht eine Steuer... mehr lesen...
Index: E1EE3L E0930100032/04 Steuern vom Umsatz59/04 EU - EWR
Norm: 11992E095 EGV Art95;11997E090 EG Art90;31977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te Art13 TeilA Abs1 lite;31977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te Art14 Abs1 lita;UStG 1994 §1 Abs1 Z3;UStG 1994 §6 Abs1 Z20;UStG 1994 §6 Abs4;
Rechtssatz: Schellmann in "Die Befreiungsvorschriften im Bereich der Einfuhrumsatzsteuer" (in Achatz, Praxisfragen zum UStG 1994, 90 und 91) sowie... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3L E09301000E6J32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: 31977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te Art13 TeilA Abs1 lite;31977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te Art14 Abs1 lita;61981CJ0255 Grendel VORAB;61983CJ0070 Kloppenburg VORAB;61997CJ0076 Tögel VORAB;EURallg;UStG 1994 §1 Abs1 Z3;UStG 1994 §6 Abs1 Z20;UStG 1994 §6 Abs4; Beachte Kein Vorabentscheidungsantrag, da zweifelsfrei offenkundig richtige Anwendung des Gemeinschaftsrechts (RIS: ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin betreibt das Gewerbe des Kraftfahrzeughandels und der Kraftfahrzeugreparatur. Von März 1996 bis Mai 1997 fand bei ihr eine Prüfung der Aufzeichnungen gemäß § 151 Abs. 1 BAO (UVA-Prüfung) für die Zeiträume Juni bis Dezember 1994, Jänner bis Dezember 1995 und Jänner bis Februar 1996 statt. Anlass dieser Prüfung war eine Kontrollmitteilung des Finanzamtes für Körperschaften betreffend Rechnungen der Trading und Transport GmbH (in der Folge: TuT). Bis 13. März ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, eine Angestellte in einer Rechtsanwaltskanzlei, schloss im Jahr 1988 einen Untermietvertrag über eine unausgebaute Dachbodenfläche eines Gebäudes ab. Sie baute diese zu einer Wohnung aus, welche sie ab August 1991 bis 30. Juni 1996 untervermietete. Anlässlich der Übermittlung der Steuererklärungen für 1996 an das Finanzamt im Februar 1997 erklärte die Beschwerdeführerin, die Wohnung nicht mehr unterzuvermieten, weshalb sie ersuchte, die Vorauszahlungen auf Null... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, eine Angestellte in einer Rechtsanwaltskanzlei, schloss im Jahr 1988 einen Untermietvertrag über eine unausgebaute Dachbodenfläche eines Gebäudes ab. Sie baute diese zu einer Wohnung aus, welche sie ab August 1991 bis 30. Juni 1996 untervermietete. Anlässlich der Übermittlung der Steuererklärungen für 1996 an das Finanzamt im Februar 1997 erklärte die Beschwerdeführerin, die Wohnung nicht mehr unterzuvermieten, weshalb sie ersuchte, die Vorauszahlungen auf Null... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §2;UStG 1994 §1 Abs1 Z2;UStG 1994 §12 Abs10;UStG 1994 §6 Abs1 Z9 lita;
Rechtssatz: Als nach § 12 Abs 10 UStG 1994 zu beurteilende Gegenstände, die ein Abgabepflichtiger in seinem durch die Untervermietung einer Wohnung entstandenen Unternehmen bis zur Beendigung der unternehmerischen Tätigkeit als Anlagevermögen verwendet hat, kommen im Hinblick... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §2;UStG 1994 §1 Abs1 Z2;UStG 1994 §12 Abs10;UStG 1994 §6 Abs1 Z9 lita;
Rechtssatz: Als nach § 12 Abs 10 UStG 1994 zu beurteilende Gegenstände, die ein Abgabepflichtiger in seinem durch die Untervermietung einer Wohnung entstandenen Unternehmen bis zur Beendigung der unternehmerischen Tätigkeit als Anlagevermögen verwendet hat, kommen im Hinblick... mehr lesen...
In der Umsatzsteuererklärung für 1996 gab die Mitbeteiligte einen Umsatz von 364.850 S (aus der Tätigkeit als selbständige Keramikerin) an. Ausgehend von der Rechtsauffassung, es lägen gemäß § 6 Abs. 1 Z. 27 UStG 1994 unecht befreite Umsätze eines Kleinunternehmers vor, wies sie keine Zahllast aus. Das Finanzamt setzte Umsatzsteuer für 1996 in Höhe von 37.434 S - unter Schätzung von Vorsteuern - mit Bescheid fest. Zur Begründung: führte es aus, die Umsätze hätten die Freigrenze de... mehr lesen...
In der Umsatzsteuererklärung für 1996 gab die Mitbeteiligte einen Umsatz von 364.850 S (aus der Tätigkeit als selbständige Keramikerin) an. Ausgehend von der Rechtsauffassung, es lägen gemäß § 6 Abs. 1 Z. 27 UStG 1994 unecht befreite Umsätze eines Kleinunternehmers vor, wies sie keine Zahllast aus. Das Finanzamt setzte Umsatzsteuer für 1996 in Höhe von 37.434 S - unter Schätzung von Vorsteuern - mit Bescheid fest. Zur Begründung: führte es aus, die Umsätze hätten die Freigrenze de... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §1 Abs1 Z1;UStG 1994 §1 Abs1 Z2;UStG 1994 §4 Abs1;UStG 1994 §4 Abs10;UStG 1994 §4 Abs8;UStG 1994 §6 Abs1 Z27;
Rechtssatz: Die Steuerbefreiung stellt die in § 6 Abs 1 Z 27 UStG 1994 normierte Rechtsfolge dar. Die Voraussetzungen der Rechtsfolge sind dabei zu prüfen, ohne die Rechtsfolge als Ergebnis vorwegzunehmen. Zu diesen Voraussetzungen gehört, daß die Umsätze die... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §1 Abs1 Z1;UStG 1994 §1 Abs1 Z2;UStG 1994 §4 Abs1;UStG 1994 §4 Abs10;UStG 1994 §4 Abs8;UStG 1994 §6 Abs1 Z27;
Rechtssatz: Die Steuerbefreiung stellt die in § 6 Abs 1 Z 27 UStG 1994 normierte Rechtsfolge dar. Die Voraussetzungen der Rechtsfolge sind dabei zu prüfen, ohne die Rechtsfolge als Ergebnis vorwegzunehmen. Zu diesen Voraussetzungen gehört, daß die Umsätze die... mehr lesen...
Mit einem Schriftsatz vom 10. April 1995 erhob der Erstbeschwerdeführer eine Maßnahmenbeschwerde i.S.d. § 67a Abs. 1 "Z. 1" AVG, wobei er angab, er habe am 27. Februar 1995 in Graz ein Fernsehgerät gekauft. Am selben Tag sei er in Begleitung seiner Schwester V beim Zollamt Heiligenkreuz ausgereist. Von Organen dieses Zollamtes sei die Ausfuhr des angeführten Gerätes zollamtlich bestätigt worden. Der Erstbeschwerdeführer habe die Ausfuhrbescheinigung in der Folge seiner Schwester V übe... mehr lesen...
Mit einem Schriftsatz vom 10. April 1995 erhob der Erstbeschwerdeführer eine Maßnahmenbeschwerde i.S.d. § 67a Abs. 1 "Z. 1" AVG, wobei er angab, er habe am 27. Februar 1995 in Graz ein Fernsehgerät gekauft. Am selben Tag sei er in Begleitung seiner Schwester V beim Zollamt Heiligenkreuz ausgereist. Von Organen dieses Zollamtes sei die Ausfuhr des angeführten Gerätes zollamtlich bestätigt worden. Der Erstbeschwerdeführer habe die Ausfuhrbescheinigung in der Folge seiner Schwester V übe... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)22/02 Zivilprozessordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §47;AVG §67a Abs1 Z2;AVG §67c Abs4 idF 1995/471;BAO §167 Abs2;BAO §168;B-VG Art129a Abs1 Z2;UStG 1972 §6 Abs1 Z1;UStG 1972 §7 Abs3 Z3;UStG 1972 §7 Abs5;UStG 1994 §6 Abs1 Z1;UStG 1994 §7 Abs4;UStG 1994 §7 Abs7;ZPO §292;
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)22/02 Zivilprozessordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §47;AVG §67a Abs1 Z2;AVG §67c Abs4 idF 1995/471;BAO §167 Abs2;BAO §168;B-VG Art129a Abs1 Z2;UStG 1972 §6 Abs1 Z1;UStG 1972 §7 Abs3 Z3;UStG 1972 §7 Abs5;UStG 1994 §6 Abs1 Z1;UStG 1994 §7 Abs4;UStG 1994 §7 Abs7;ZPO §292;
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