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E3L E09301000Norm
31977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te Art13 TeilA Abs1 lite;Rechtssatz
Art 14 Abs 1 Buchstabe a) der Sechsten Richtlinie des Rates vom 17.5.1977, 77/388/EWG, zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten über die Umsatzsteuern sieht eine Steuerbefreiung für jene Gegenstände vor, deren Lieferung im Inland auf jeden Fall steuerfrei ist. Nach Art 13 Teil A Abs 1 Buchstabe e) der Richtlinie ist ua die Lieferung von Zahnersatz durch Zahnärzte und Zahntechniker im Inland steuerbefreit. Diese Steuerbefreiung wurde nur unvollständig in das inländische Recht umgesetzt, indem zwar § 6 Abs 1 Z 20 UStG 1994 ua die Lieferung von Zahnersatz durch Zahnärzte und Zahntechniker im Inland von der Steuer befreit, diese Befreiung aber in den für Einfuhren vorgesehenen Befreiungskatalog des § 6 Abs 4 legcit nicht übernommen wurde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1999160302.X03Im RIS seit
09.11.2001Zuletzt aktualisiert am
12.04.2018