Index
E3L E09301000Norm
31977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te Art5 Abs1;Rechtssatz
Ausführungen, dass die belangte Behörde im konkreten Fall zu Recht nicht von einer endgültigen Zuwendung der wirtschaftlichen Substanz an den Nutzungsberechtigten ausgegangen ist. (Hier:
Übertragung der Rechte und Pflichten aus einem Mietvertrag betreffend eine Dachgeschoßwohnung für einen bestimmten Geldbetrag)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1999150041.X02Im RIS seit
11.07.2002Zuletzt aktualisiert am
16.05.2013