RS Vwgh 2002/3/20 99/15/0041

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Veröffentlicht am 20.03.2002
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Index

E3L E09301000
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

31977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te Art5 Abs1;
UStG 1994 §3 Abs1;
UStG 1994 §6 Abs1 Z9 lita;

Rechtssatz

Ausführungen, dass die belangte Behörde im konkreten Fall zu Recht nicht von einer endgültigen Zuwendung der wirtschaftlichen Substanz an den Nutzungsberechtigten ausgegangen ist. (Hier:

Übertragung der Rechte und Pflichten aus einem Mietvertrag betreffend eine Dachgeschoßwohnung für einen bestimmten Geldbetrag)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1999150041.X02

Im RIS seit

11.07.2002

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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