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E000 EU- Recht allgemeinNorm
31977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te Art13 TeilB litb;Rechtssatz
Die Vermietung von Grundstücken im Sinne des Artikels 13 Teil B Buchstabe b der Richtlinie 77/388/EWG besteht zunächst darin, dass der Vermieter eines Grundstücks dem Mieter gegen Zahlung des Mietzinses für eine vereinbarte Dauer das Recht überträgt, seine Sache zu gebrauchen und andere davon auszuschließen. Die Vermietung von Grundstücken umfasst aber unzweifelhaft auch die von einem Mieter vorgenommene Untervermietung (Hinweis EuGH 9. Oktober 2001, C-108/99, Cantor Fitzgerald International, Rn 31).
Gerichtsentscheidung
EuGH 61999J0108 Cantor Fitzgerald International VORABSchlagworte
Gemeinschaftsrecht Terminologie Definition von Begriffen EURallg8 VermietungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1999150041.X03Im RIS seit
11.07.2002Zuletzt aktualisiert am
16.05.2013